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Jeremia - Kapitel 15

1 Und Jehova sprach zu mir: Wenn auch Mose und Samuel vor mir ständen, so würde meine Seele sich nicht zu diesem Volke wenden. Treibe sie von meinem Angesicht hinweg, daß sie fortgehen. (Psalm 99.6) (Hesekiel 14.14) 2 Und es soll geschehen, wenn sie zu dir sagen: Wohin sollen wir fortgehen? so sage ihnen: So spricht Jehova: Wer zum Tode bestimmt ist, gehe zum Tode; und wer zum Schwerte, zum Schwerte; und wer zum Hunger, zum Hunger; und wer zur Gefangenschaft, zur Gefangenschaft. (Jeremia 43.11) (Sacharja 11.9) 3 Denn ich bestelle über sie vier Arten von Übeln, spricht Jehova: Das Schwert zum Würgen, und die Hunde zum Zerren, und das Gevögel des Himmels und die Tiere der Erde zum Fressen und zum Vertilgen. (Hesekiel 14.21) 4 Und ich will sie zur Mißhandlung hingeben allen Königreichen der Erde, um Manasses willen, des Sohnes Hiskias, des Königs von Juda, wegen dessen, was er in Jerusalem getan hat. - (2. Könige 21.11) (2. Könige 23.26) 5 Denn wer wird sich über dich erbarmen, Jerusalem, und wer dir Beileid bezeigen, und wer wird einkehren, um nach deinem Wohlergehen zu fragen? 6 Du hast mich verstoßen, spricht Jehova, du gingst rückwärts; und so werde ich meine Hand wider dich ausstrecken und dich verderben; ich bin des Bereuens müde. 7 Und ich werde sie mit der Worfschaufel zu den Toren des Landes hinausworfeln; ich werde mein Volk der Kinder berauben, es zu Grunde richten. Sie sind von ihren Wegen nicht umgekehrt. (Matthäus 3.12) 8 Ihre Witwen werden mir zahlreicher sein als der Sand der Meere; ich bringe ihnen über die Mütter der Jünglinge einen Verwüster am hellen Mittag, lasse plötzlich Angst und Schrecken auf sie fallen. 9 Die sieben gebar, verschmachtet, sie haucht ihre Seele aus; ihre Sonne ist untergegangen, als es noch Tag war; sie ist beschämt und zu Schanden geworden. Und ihren Überrest werde ich dem Schwerte hingeben angesichts ihrer Feinde, spricht Jehova. (Amos 8.9)

Jeremias Hadern mit Gott über seine Aufgabe - Zurechtweisung durch Gott

10 "Wehe mir, meine Mutter, daß du mich geboren hast, einen Mann des Haders und einen Mann des Zankes für das ganze Land! Ich habe nicht ausgeliehen, und man hat mir nicht geliehen; alle fluchen mir." - (Jeremia 20.14) 11 Jehova spricht: Wenn ich dich nicht zum Guten stärken, wenn ich nicht machen werde, daß zur Zeit des Unglücks und zur Zeit der Bedrängnis der Feind dich bittend angeht! 12 Kann man Eisen, Eisen aus Norden, und Erz zerbrechen? 13 Dein Vermögen und deine Schätze will ich zur Beute geben ohne Kaufpreis, und zwar wegen all deiner Sünden und in allen deinen Grenzen. 14 Und ich werde es deine Feinde in ein Land bringen lassen, das du nicht kennst; denn ein Feuer ist entbrannt in meinem Zorn, über euch wird es brennen. - 15 Jehova, du weißt es ja; gedenke meiner und nimm dich meiner an und räche mich an meinen Verfolgern! Raffe mich nicht hin nach deiner Langmut; erkenne, daß ich um deinetwillen Schmach trage. 16 Deine Worte waren vorhanden, und ich habe sie gegessen, und deine Worte waren mir zur Wonne und zur Freude meines Herzens; denn ich bin nach deinem Namen genannt, Jehova, Gott der Heerscharen. (Hesekiel 3.1-3) 17 Ich saß nicht im Kreise der Scherzenden und frohlockte; wegen deiner Hand saß ich allein, weil du mit deinem Grimm mich erfüllt hast. 18 Warum ist mein Schmerz beständig und mein Schlag tödlich? er will nicht heilen. Willst du mir wirklich wie ein trügerischer Bach sein, wie Wasser, die versiegen? - (Jeremia 30.12) 19 Darum spricht Jehova also: Wenn du umkehrst, so will ich dich zurückbringen, daß du vor mir stehest; und wenn du das Köstliche vom Gemeinen ausscheidest, so sollst du wie mein Mund sein. Jene sollen zu dir umkehren, du aber sollst nicht zu ihnen umkehren. 20 Und ich werde dich diesem Volke zu einer festen ehernen Mauer machen, und sie werden wider dich streiten, aber dich nicht überwältigen; denn ich bin mit dir, um dich zu retten und dich zu befreien, spricht Jehova. (Jeremia 1.18) 21 Und ich werde dich befreien aus der Hand der Bösen und dich erlösen aus der Faust der Gewalttätigen.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)