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Jeremia - Kapitel 15

1 Und Jehova sprach zu mir: Wenn auch Mose und Samuel vor mir ständen, so würde meine Seele sich nicht zu diesem Volke wenden. Treibe sie von meinem Angesicht hinweg, daß sie fortgehen. (Psalm 99.6) (Hesekiel 14.14) 2 Und es soll geschehen, wenn sie zu dir sagen: Wohin sollen wir fortgehen? so sage ihnen: So spricht Jehova: Wer zum Tode bestimmt ist, gehe zum Tode; und wer zum Schwerte, zum Schwerte; und wer zum Hunger, zum Hunger; und wer zur Gefangenschaft, zur Gefangenschaft. (Jeremia 43.11) (Sacharja 11.9) 3 Denn ich bestelle über sie vier Arten von Übeln, spricht Jehova: Das Schwert zum Würgen, und die Hunde zum Zerren, und das Gevögel des Himmels und die Tiere der Erde zum Fressen und zum Vertilgen. (Hesekiel 14.21) 4 Und ich will sie zur Mißhandlung hingeben allen Königreichen der Erde, um Manasses willen, des Sohnes Hiskias, des Königs von Juda, wegen dessen, was er in Jerusalem getan hat. - (2. Könige 21.11) (2. Könige 23.26) 5 Denn wer wird sich über dich erbarmen, Jerusalem, und wer dir Beileid bezeigen, und wer wird einkehren, um nach deinem Wohlergehen zu fragen? 6 Du hast mich verstoßen, spricht Jehova, du gingst rückwärts; und so werde ich meine Hand wider dich ausstrecken und dich verderben; ich bin des Bereuens müde. 7 Und ich werde sie mit der Worfschaufel zu den Toren des Landes hinausworfeln; ich werde mein Volk der Kinder berauben, es zu Grunde richten. Sie sind von ihren Wegen nicht umgekehrt. (Matthäus 3.12) 8 Ihre Witwen werden mir zahlreicher sein als der Sand der Meere; ich bringe ihnen über die Mütter der Jünglinge einen Verwüster am hellen Mittag, lasse plötzlich Angst und Schrecken auf sie fallen. 9 Die sieben gebar, verschmachtet, sie haucht ihre Seele aus; ihre Sonne ist untergegangen, als es noch Tag war; sie ist beschämt und zu Schanden geworden. Und ihren Überrest werde ich dem Schwerte hingeben angesichts ihrer Feinde, spricht Jehova. (Amos 8.9)

Jeremias Hadern mit Gott über seine Aufgabe - Zurechtweisung durch Gott

10 "Wehe mir, meine Mutter, daß du mich geboren hast, einen Mann des Haders und einen Mann des Zankes für das ganze Land! Ich habe nicht ausgeliehen, und man hat mir nicht geliehen; alle fluchen mir." - (Jeremia 20.14) 11 Jehova spricht: Wenn ich dich nicht zum Guten stärken, wenn ich nicht machen werde, daß zur Zeit des Unglücks und zur Zeit der Bedrängnis der Feind dich bittend angeht! 12 Kann man Eisen, Eisen aus Norden, und Erz zerbrechen? 13 Dein Vermögen und deine Schätze will ich zur Beute geben ohne Kaufpreis, und zwar wegen all deiner Sünden und in allen deinen Grenzen. 14 Und ich werde es deine Feinde in ein Land bringen lassen, das du nicht kennst; denn ein Feuer ist entbrannt in meinem Zorn, über euch wird es brennen. - 15 Jehova, du weißt es ja; gedenke meiner und nimm dich meiner an und räche mich an meinen Verfolgern! Raffe mich nicht hin nach deiner Langmut; erkenne, daß ich um deinetwillen Schmach trage. 16 Deine Worte waren vorhanden, und ich habe sie gegessen, und deine Worte waren mir zur Wonne und zur Freude meines Herzens; denn ich bin nach deinem Namen genannt, Jehova, Gott der Heerscharen. (Hesekiel 3.1-3) 17 Ich saß nicht im Kreise der Scherzenden und frohlockte; wegen deiner Hand saß ich allein, weil du mit deinem Grimm mich erfüllt hast. 18 Warum ist mein Schmerz beständig und mein Schlag tödlich? er will nicht heilen. Willst du mir wirklich wie ein trügerischer Bach sein, wie Wasser, die versiegen? - (Jeremia 30.12) 19 Darum spricht Jehova also: Wenn du umkehrst, so will ich dich zurückbringen, daß du vor mir stehest; und wenn du das Köstliche vom Gemeinen ausscheidest, so sollst du wie mein Mund sein. Jene sollen zu dir umkehren, du aber sollst nicht zu ihnen umkehren. 20 Und ich werde dich diesem Volke zu einer festen ehernen Mauer machen, und sie werden wider dich streiten, aber dich nicht überwältigen; denn ich bin mit dir, um dich zu retten und dich zu befreien, spricht Jehova. (Jeremia 1.18) 21 Und ich werde dich befreien aus der Hand der Bösen und dich erlösen aus der Faust der Gewalttätigen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)