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Jeremia - Kapitel 10

Die toten Götzen und der lebendige Gott

1 Höret das Wort, welches Jehova zu euch redet, Haus Israel! 2 So spricht Jehova: Lernet nicht den Weg der Nationen, und erschrecket nicht vor den Zeichen des Himmels, weil die Nationen vor ihnen erschrecken. 3 Denn die Satzungen der Völker sind Nichtigkeit; denn Holz ist es, das einer aus dem Walde gehauen hat, ein Werk von Künstlerhänden, mit dem Beile verfertigt. (Jesaja 44.10) 4 Er schmückt es mit Silber und mit Gold; mit Nägeln und mit Hämmern befestigen sie es, daß es nicht wanke; 5 sie sind wie eine gedrechselte Säule und reden nicht; sie werden getragen, denn sie gehen nicht. Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn sie können nichts Böses tun, und Gutes zu tun steht auch nicht bei ihnen. 6 Gar niemand ist dir gleich, Jehova; du bist groß, und groß ist dein Name in Macht. 7 Wer sollte dich nicht fürchten, König der Nationen? denn dir gebührt es. Denn unter allen Weisen der Nationen und in allen ihren Königreichen ist gar niemand dir gleich, 8 sondern sie sind allzumal dumm und töricht; die Unterweisung der Nichtigkeiten ist Holz. 9 Dünngeschlagenes Silber wird aus Tarsis gebracht und Gold aus Uphas, ein Werk des Künstlers und der Hände des Goldschmieds; blauer und roter Purpur ist ihr Gewand, ein Werk von Kunstfertigen sind sie allesamt. 10 Aber Jehova, Gott, ist Wahrheit; er ist der lebendige Gott und ein ewiger König. Vor seinem Grimm erbebt die Erde, und seinen Zorn können die Nationen nicht ertragen. 11 So sollt ihr zu ihnen sprechen: Die Götter, die den Himmel und die Erde nicht gemacht haben, diese werden verschwinden von der Erde und unter diesem Himmel hinweg. 12 Er hat die Erde gemacht durch seine Kraft, den Erdkreis festgestellt durch seine Weisheit und die Himmel ausgespannt durch seine Einsicht. (Jeremia 51.15-19) 13 Wenn er beim Schalle des Donners Wasserrauschen am Himmel bewirkt und Dünste aufsteigen läßt vom Ende der Erde, Blitze zum Regen macht und den Wind herausführt aus seinen Vorratskammern: - (Hiob 38.24) (Psalm 135.7) 14 dumm wird jeder Mensch, ohne Erkenntnis; beschämt wird jeder Goldschmied über das Götzenbild; denn sein gegossenes Bild ist Lüge, und kein Geist ist in ihnen. 15 Nichtigkeit sind sie, ein Werk des Gespöttes: Zur Zeit ihrer Heimsuchung gehen sie zu Grunde. 16 Jakobs Teil ist nicht wie diese; denn er ist es, der das All gebildet hat, und Israel ist der Stamm seines Erbteils; Jehova der Heerscharen ist sein Name. (5. Mose 32.9) (Psalm 16.5)

Erste Ankündigung der Verbannung des Volkes - Jeremias Ergebung in Gottes Willen und Bitte um Bestrafung der Feinde Israels

17 Raffe dein Gepäck zusammen aus dem Lande, du Bewohnerin der Festung! 18 Denn so spricht Jehova: Siehe, ich werde diesmal die Bewohner des Landes hinwegschleudern und sie ängstigen, damit sie sie finden. - 19 Wehe mir ob meiner Wunde! Schmerzlich ist mein Schlag. Doch ich spreche: Ja, das ist mein Leiden, und ich will es tragen. (Psalm 77.11) 20 Mein Zelt ist zerstört, und alle meine Seile sind zerrissen; meine Kinder sind von mir weggezogen und sind nicht mehr. Da ist niemand, der ferner mein Zelt ausspannt und meine Zeltbehänge aufrichtet. 21 Denn die Hirten sind dumm geworden und haben Jehova nicht gesucht; darum haben sie nicht verständig gehandelt, und ihre ganze Herde hat sich zerstreut. - 22 Horch! ein Gerücht: siehe, es kommt, und ein großes Getöse vom Lande des Nordens, um die Städte Judas zur Wüste zu machen, zur Wohnung der Schakale. - 23 Ich weiß, Jehova, daß nicht beim Menschen sein Weg steht, nicht bei dem Manne, der da wandelt, seinen Gang zu richten. (Prediger 9.11) (Sprüche 16.9) 24 Züchtige mich, Jehova, doch nach Gebühr; nicht in deinem Zorne, daß du mich nicht aufreibest. (Psalm 6.2) (Jeremia 46.28) (Habakuk 1.12) 25 Ergieße deinen Grimm über die Nationen, die dich nicht kennen, und über die Geschlechter, die deinen Namen nicht anrufen! denn sie haben Jakob aufgezehrt, ja, sie haben ihn aufgezehrt und ihn vernichtet und seine Wohnung verwüstet. (Psalm 79.6)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)