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Jeremia - Kapitel 10

Die toten Götzen und der lebendige Gott

1 Höret das Wort, welches Jehova zu euch redet, Haus Israel! 2 So spricht Jehova: Lernet nicht den Weg der Nationen, und erschrecket nicht vor den Zeichen des Himmels, weil die Nationen vor ihnen erschrecken. 3 Denn die Satzungen der Völker sind Nichtigkeit; denn Holz ist es, das einer aus dem Walde gehauen hat, ein Werk von Künstlerhänden, mit dem Beile verfertigt. (Jesaja 44.10) 4 Er schmückt es mit Silber und mit Gold; mit Nägeln und mit Hämmern befestigen sie es, daß es nicht wanke; 5 sie sind wie eine gedrechselte Säule und reden nicht; sie werden getragen, denn sie gehen nicht. Fürchtet euch nicht vor ihnen; denn sie können nichts Böses tun, und Gutes zu tun steht auch nicht bei ihnen. 6 Gar niemand ist dir gleich, Jehova; du bist groß, und groß ist dein Name in Macht. 7 Wer sollte dich nicht fürchten, König der Nationen? denn dir gebührt es. Denn unter allen Weisen der Nationen und in allen ihren Königreichen ist gar niemand dir gleich, 8 sondern sie sind allzumal dumm und töricht; die Unterweisung der Nichtigkeiten ist Holz. 9 Dünngeschlagenes Silber wird aus Tarsis gebracht und Gold aus Uphas, ein Werk des Künstlers und der Hände des Goldschmieds; blauer und roter Purpur ist ihr Gewand, ein Werk von Kunstfertigen sind sie allesamt. 10 Aber Jehova, Gott, ist Wahrheit; er ist der lebendige Gott und ein ewiger König. Vor seinem Grimm erbebt die Erde, und seinen Zorn können die Nationen nicht ertragen. 11 So sollt ihr zu ihnen sprechen: Die Götter, die den Himmel und die Erde nicht gemacht haben, diese werden verschwinden von der Erde und unter diesem Himmel hinweg. 12 Er hat die Erde gemacht durch seine Kraft, den Erdkreis festgestellt durch seine Weisheit und die Himmel ausgespannt durch seine Einsicht. (Jeremia 51.15-19) 13 Wenn er beim Schalle des Donners Wasserrauschen am Himmel bewirkt und Dünste aufsteigen läßt vom Ende der Erde, Blitze zum Regen macht und den Wind herausführt aus seinen Vorratskammern: - (Hiob 38.24) (Psalm 135.7) 14 dumm wird jeder Mensch, ohne Erkenntnis; beschämt wird jeder Goldschmied über das Götzenbild; denn sein gegossenes Bild ist Lüge, und kein Geist ist in ihnen. 15 Nichtigkeit sind sie, ein Werk des Gespöttes: Zur Zeit ihrer Heimsuchung gehen sie zu Grunde. 16 Jakobs Teil ist nicht wie diese; denn er ist es, der das All gebildet hat, und Israel ist der Stamm seines Erbteils; Jehova der Heerscharen ist sein Name. (5. Mose 32.9) (Psalm 16.5)

Erste Ankündigung der Verbannung des Volkes - Jeremias Ergebung in Gottes Willen und Bitte um Bestrafung der Feinde Israels

17 Raffe dein Gepäck zusammen aus dem Lande, du Bewohnerin der Festung! 18 Denn so spricht Jehova: Siehe, ich werde diesmal die Bewohner des Landes hinwegschleudern und sie ängstigen, damit sie sie finden. - 19 Wehe mir ob meiner Wunde! Schmerzlich ist mein Schlag. Doch ich spreche: Ja, das ist mein Leiden, und ich will es tragen. (Psalm 77.11) 20 Mein Zelt ist zerstört, und alle meine Seile sind zerrissen; meine Kinder sind von mir weggezogen und sind nicht mehr. Da ist niemand, der ferner mein Zelt ausspannt und meine Zeltbehänge aufrichtet. 21 Denn die Hirten sind dumm geworden und haben Jehova nicht gesucht; darum haben sie nicht verständig gehandelt, und ihre ganze Herde hat sich zerstreut. - 22 Horch! ein Gerücht: siehe, es kommt, und ein großes Getöse vom Lande des Nordens, um die Städte Judas zur Wüste zu machen, zur Wohnung der Schakale. - 23 Ich weiß, Jehova, daß nicht beim Menschen sein Weg steht, nicht bei dem Manne, der da wandelt, seinen Gang zu richten. (Prediger 9.11) (Sprüche 16.9) 24 Züchtige mich, Jehova, doch nach Gebühr; nicht in deinem Zorne, daß du mich nicht aufreibest. (Psalm 6.2) (Jeremia 46.28) (Habakuk 1.12) 25 Ergieße deinen Grimm über die Nationen, die dich nicht kennen, und über die Geschlechter, die deinen Namen nicht anrufen! denn sie haben Jakob aufgezehrt, ja, sie haben ihn aufgezehrt und ihn vernichtet und seine Wohnung verwüstet. (Psalm 79.6)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)