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Jakobus - Kapitel 5

1 Wohlan nun, ihr Reichen, weinet und heulet über euer Elend, das über euch kommt! (Lukas 6.24-25) 2 Euer Reichtum ist verfault, und eure Kleider sind mottenfräßig geworden. (Matthäus 6.19) 3 Euer Gold und Silber ist verrostet, und ihr Rost wird zum Zeugnis sein wider euch und euer Fleisch fressen wie Feuer; ihr habt Schätze gesammelt in den letzten Tagen. 4 Siehe, der Lohn der Arbeiter, die eure Felder geschnitten haben, der von euch vorenthalten ist, schreit, und das Geschrei der Schnitter ist vor die Ohren des Herrn Zebaoth gekommen. (5. Mose 24.14-15) 5 Ihr habt in Üppigkeit gelebt auf der Erde und geschwelgt; ihr habt eure Herzen gepflegt wie an einem Schlachttage. (Jeremia 12.3) (Jeremia 25.34) (Lukas 16.19) (Lukas 16.25) 6 Ihr habt verurteilt, ihr habt getötet den Gerechten; er widersteht euch nicht. (Jakobus 2.6)

Ermahnung zum Ausharren

7 Habt nun Geduld, Brüder, bis zur Ankunft des Herrn. Siehe, der Ackersmann wartet auf die köstliche Frucht der Erde und hat Geduld ihretwegen, bis sie den Früh- und Spätregen empfange. (Lukas 21.19) (Hebräer 10.36) 8 Habt auch ihr Geduld, befestiget eure Herzen, denn die Ankunft des Herrn ist nahe gekommen. 9 Seufzet nicht widereinander, Brüder, auf daß ihr nicht gerichtet werdet. Siehe, der Richter steht vor der Tür. 10 Nehmet, Brüder, zum Vorbild des Leidens und der Geduld die Propheten, die im Namen des Herrn geredet haben. (Matthäus 5.12)

Ermahnung zur Wahrhaftigkeit

11 Siehe, wir preisen die glückselig, welche ausgeharrt haben. Von dem Ausharren Hiobs habt ihr gehört, und das Ende des Herrn habt ihr gesehen, daß der Herr voll innigen Mitgefühls und barmherzig ist. (Hiob 1.21) (Hiob 42.10) 12 Vor allem aber, meine Brüder, schwöret nicht, weder bei dem Himmel, noch bei der Erde, noch mit irgend einem anderen Eide; es sei aber euer Ja ja, und euer Nein nein, auf daß ihr nicht unter Gericht fallet. (Matthäus 5.34-37)

Krankheit, Sünde und die Macht des Gebetes

13 Leidet jemand unter euch Trübsal? er bete. Ist jemand gutes Mutes? er singe Psalmen. (Psalm 50.15) (Kolosser 3.16) 14 Ist jemand krank unter euch? er rufe die Ältesten der Versammlung zu sich, und sie mögen über ihn beten und ihn mit Öl salben im Namen des Herrn. (Markus 6.13) 15 Und das Gebet des Glaubens wird den Kranken heilen, und der Herr wird ihn aufrichten, und wenn er Sünden begangen hat, wird ihm vergeben werden. (Markus 16.18) 16 Bekennet denn einander die Vergehungen und betet füreinander, damit ihr geheilt werdet; das inbrünstige Gebet eines Gerechten vermag viel. (Apostelgeschichte 12.5) 17 Elias war ein Mensch von gleichen Gemütsbewegungen wie wir; und er betete ernstlich, daß es nicht regnen möge, und es regnete nicht auf der Erde drei Jahre und sechs Monate. (1. Könige 17.1) (Lukas 4.25) 18 Und wiederum betete er, und der Himmel gab Regen, und die Erde brachte ihre Frucht hervor. (1. Könige 18.41-45)

Verhalten gegenüber irrenden Brüdern

19 Meine Brüder, wenn jemand unter euch von der Wahrheit abirrt, und es führt ihn jemand zurück, (Galater 6.1) 20 so wisse er, daß der, welcher einen Sünder von der Verirrung seines Weges zurückführt, eine Seele vom Tode erretten und eine Menge von Sünden bedecken wird. (Psalm 51.15) (Sprüche 10.12) (1. Petrus 4.8)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.