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Jakobus - Kapitel 5

1 Wohlan nun, ihr Reichen, weinet und heulet über euer Elend, das über euch kommt! (Lukas 6.24-25) 2 Euer Reichtum ist verfault, und eure Kleider sind mottenfräßig geworden. (Matthäus 6.19) 3 Euer Gold und Silber ist verrostet, und ihr Rost wird zum Zeugnis sein wider euch und euer Fleisch fressen wie Feuer; ihr habt Schätze gesammelt in den letzten Tagen. 4 Siehe, der Lohn der Arbeiter, die eure Felder geschnitten haben, der von euch vorenthalten ist, schreit, und das Geschrei der Schnitter ist vor die Ohren des Herrn Zebaoth gekommen. (5. Mose 24.14-15) 5 Ihr habt in Üppigkeit gelebt auf der Erde und geschwelgt; ihr habt eure Herzen gepflegt wie an einem Schlachttage. (Jeremia 12.3) (Jeremia 25.34) (Lukas 16.19) (Lukas 16.25) 6 Ihr habt verurteilt, ihr habt getötet den Gerechten; er widersteht euch nicht. (Jakobus 2.6)

Ermahnung zum Ausharren

7 Habt nun Geduld, Brüder, bis zur Ankunft des Herrn. Siehe, der Ackersmann wartet auf die köstliche Frucht der Erde und hat Geduld ihretwegen, bis sie den Früh- und Spätregen empfange. (Lukas 21.19) (Hebräer 10.36) 8 Habt auch ihr Geduld, befestiget eure Herzen, denn die Ankunft des Herrn ist nahe gekommen. 9 Seufzet nicht widereinander, Brüder, auf daß ihr nicht gerichtet werdet. Siehe, der Richter steht vor der Tür. 10 Nehmet, Brüder, zum Vorbild des Leidens und der Geduld die Propheten, die im Namen des Herrn geredet haben. (Matthäus 5.12)

Ermahnung zur Wahrhaftigkeit

11 Siehe, wir preisen die glückselig, welche ausgeharrt haben. Von dem Ausharren Hiobs habt ihr gehört, und das Ende des Herrn habt ihr gesehen, daß der Herr voll innigen Mitgefühls und barmherzig ist. (Hiob 1.21) (Hiob 42.10) 12 Vor allem aber, meine Brüder, schwöret nicht, weder bei dem Himmel, noch bei der Erde, noch mit irgend einem anderen Eide; es sei aber euer Ja ja, und euer Nein nein, auf daß ihr nicht unter Gericht fallet. (Matthäus 5.34-37)

Krankheit, Sünde und die Macht des Gebetes

13 Leidet jemand unter euch Trübsal? er bete. Ist jemand gutes Mutes? er singe Psalmen. (Psalm 50.15) (Kolosser 3.16) 14 Ist jemand krank unter euch? er rufe die Ältesten der Versammlung zu sich, und sie mögen über ihn beten und ihn mit Öl salben im Namen des Herrn. (Markus 6.13) 15 Und das Gebet des Glaubens wird den Kranken heilen, und der Herr wird ihn aufrichten, und wenn er Sünden begangen hat, wird ihm vergeben werden. (Markus 16.18) 16 Bekennet denn einander die Vergehungen und betet füreinander, damit ihr geheilt werdet; das inbrünstige Gebet eines Gerechten vermag viel. (Apostelgeschichte 12.5) 17 Elias war ein Mensch von gleichen Gemütsbewegungen wie wir; und er betete ernstlich, daß es nicht regnen möge, und es regnete nicht auf der Erde drei Jahre und sechs Monate. (1. Könige 17.1) (Lukas 4.25) 18 Und wiederum betete er, und der Himmel gab Regen, und die Erde brachte ihre Frucht hervor. (1. Könige 18.41-45)

Verhalten gegenüber irrenden Brüdern

19 Meine Brüder, wenn jemand unter euch von der Wahrheit abirrt, und es führt ihn jemand zurück, (Galater 6.1) 20 so wisse er, daß der, welcher einen Sünder von der Verirrung seines Weges zurückführt, eine Seele vom Tode erretten und eine Menge von Sünden bedecken wird. (Psalm 51.15) (Sprüche 10.12) (1. Petrus 4.8)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.