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Jakobus - Kapitel 2

Warnung vor Ansehen der Person

1 Meine Brüder, habet den Glauben unseres Herrn Jesus Christus, des Herrn der Herrlichkeit, nicht mit Ansehen der Person. 2 Denn wenn in eure Synagoge ein Mann kommt mit goldenem Ringe, in prächtigem Kleide, es kommt aber auch ein Armer in unsauberem Kleide herein, 3 und ihr sehet auf den, der das prächtige Kleid trägt, und sprechet: Setze du dich bequem hierher, und zu dem Armen sprechet ihr: Stehe du dort, oder setze dich hier unter meinen Fußschemel - 4 habt ihr nicht unter euch selbst einen Unterschied gemacht und seid Richter mit bösen Gedanken geworden? 5 Höret, meine geliebten Brüder: Hat nicht Gott die weltlich Armen auserwählt, reich zu sein im Glauben, und zu Erben des Reiches, welches er denen verheißen hat, die ihn lieben? (Lukas 12.21) (1. Korinther 1.26) (1. Korinther 11.22) 6 Ihr aber habt den Armen verachtet. Unterdrücken euch nicht die Reichen, und ziehen nicht sie euch vor die Gerichte? 7 Lästern nicht sie den guten Namen, der über euch angerufen worden ist? (1. Petrus 4.14) 8 Wenn ihr wirklich das königliche Gesetz erfüllet nach der Schrift: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst", so tut ihr wohl. 9 Wenn ihr aber die Person ansehet, so begehet ihr Sünde, indem ihr von dem Gesetz als Übertreter überführt werdet. (5. Mose 1.17) 10 Denn wer irgend das ganze Gesetz halten, aber in einem straucheln wird, ist aller Gebote schuldig geworden. (Matthäus 5.19) 11 Denn der da sprach: "Du sollst nicht ehebrechen", sprach auch: "Du sollst nicht töten". Wenn du nun nicht ehebrichst, aber tötest, so bist du ein Gesetzesübertreter geworden. 12 Also redet und also tut, als die durchs Gesetz der Freiheit gerichtet werden sollen. 13 Denn das Gericht wird ohne Barmherzigkeit sein gegen den, der nicht Barmherzigkeit geübt hat. Die Barmherzigkeit rühmt sich wider das Gericht. (Matthäus 5.7) (Matthäus 18.30) (Matthäus 18.34) (Matthäus 25.45-46)

Warnung vor Glauben ohne Werke

14 Was nützt es, meine Brüder, wenn jemand sagt, er habe Glauben, hat aber nicht Werke? kann etwa der Glaube ihn erretten? (Matthäus 7.21) 15 Wenn aber ein Bruder oder eine Schwester nackt ist und der täglichen Nahrung entbehrt, 16 und jemand unter euch spricht zu ihnen: Gehet hin in Frieden, wärmet euch und sättiget euch! ihr gebet ihnen aber nicht die Notdurft des Leibes, was nützt es? (1. Johannes 3.18) 17 Also ist auch der Glaube, wenn er nicht Werke hat, an sich selbst tot. 18 Es wird aber jemand sagen: Du hast Glauben, und ich habe Werke; zeige mir deinen Glauben ohne Werke, und ich werde dir meinen Glauben aus meinen Werken zeigen. (Galater 5.6) 19 Du glaubst, daß Gott einer ist, du tust wohl; auch die Dämonen glauben und zittern. 20 Willst du aber wissen, o eitler Mensch, daß der Glaube ohne die Werke tot ist? 21 Ist nicht Abraham, unser Vater, aus Werken gerechtfertigt worden, da er Isaak, seinen Sohn, auf dem Altar opferte? (1. Mose 22.1) (Hebräer 11.17) 22 Du siehst, daß der Glaube zu seinen Werken mitwirkte, und daß der Glaube durch die Werke vollendet wurde. 23 Und die Schrift ward erfüllt, welche sagt: "Abraham aber glaubte Gott, und es wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet", und er wurde Freund Gottes genannt. 24 Ihr sehet also, daß ein Mensch aus Werken gerechtfertigt wird und nicht aus Glauben allein. 25 Ist aber gleicherweise nicht auch Rahab, die Hure, aus Werken gerechtfertigt worden, da sie die Boten aufnahm und auf einem anderen Wege hinausließ? (Josua 2.1) (Hebräer 11.31) 26 Denn wie der Leib ohne Geist tot ist, also ist auch der Glaube ohne die Werke tot.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.