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Hosea - Kapitel 9

Das Ende des unbeschwerten Lebens für Israel

1 Freue dich nicht, Israel, bis zum Frohlocken, wie die Völker; denn du hast von deinem Gott weg gehurt, hast Buhlerlohn geliebt auf allen Korntennen. (Hosea 1.2) 2 Tenne und Kelter werden sie nicht ernähren, und der Most wird sie täuschen. 3 Sie werden nicht im Lande Jehovas bleiben, sondern Ephraim wird nach Ägypten zurückkehren, und sie werden Unreines essen in Assyrien. (Hosea 8.13) 4 Sie werden Jehova keinen Wein spenden, und ihre Schlachtopfer werden ihm nicht angenehm sein: wie Trauerspeise wird es ihnen sein; alle, die davon essen, werden sich verunreinigen; denn für ihren Hunger wird ihre Speise sein, in das Haus Jehovas wird sie nicht kommen. 5 Was werdet ihr tun am Tage der Feier und am Tage des Festes Jehovas? 6 Denn siehe, sie sind weggezogen wegen der Zerstörung; Ägypten wird sie sammeln, Moph sie begraben; ihre Kostbarkeiten an Silber werden die Nesseln in Besitz nehmen, Dornen werden in ihren Zelten sein. (Hosea 10.8) 7 Gekommen sind die Tage der Heimsuchung, gekommen die Tage der Vergeltung; Israel wird es erfahren. Der Prophet wird närrisch, der Mann des Geistes wahnsinnig, wegen der Größe deiner Ungerechtigkeit und der großen Feindseligkeit. 8 Ephraim schaut nach Offenbarungen aus neben meinem Gott; der Prophet - eines Vogelstellers Schlinge ist auf allen seinen Wegen, Feindseligkeit ist im Hause seines Gottes. (Hosea 5.1) 9 Tief haben sie sich verderbt wie in den Tagen von Gibea. Er wird ihrer Ungerechtigkeit gedenken, er wird ihre Sünden heimsuchen. (Richter 19.22) (Richter 20.13)

Sünde von Anfang an - am Ende: verdorrte Kraft

10 Ich fand Israel wie Trauben in der Wüste; wie eine Frühfrucht am Feigenbaum, in seinem ersten Triebe, ersah ich eure Väter. Sie aber gingen nach Baal-Peor und weihten sich der Schande, und sie wurden Greuel wie ihr Buhle. (4. Mose 25.3) (5. Mose 32.10) 11 Ephraim - dem Vogel gleich wird ihre Herrlichkeit wegfliegen. Kein Gebären und keine Schwangerschaft und keine Empfängnis: 12 ja, wenn sie auch ihre Söhne groß ziehen, so werde ich sie doch derselben berauben, so daß kein Mann mehr bleibt; denn wehe ihnen, wenn ich von ihnen weichen werde! 13 Ephraim, wie ich hinschaute, war ein Tyrus, auf der Aue gepflanzt; aber Ephraim muß seine Söhne zum Würger hinausbringen. (Hesekiel 27.3) 14 Gib ihnen, Jehova; was wirst du ihnen geben? Gib ihnen einen unfruchtbaren Mutterleib und trockene Brüste! 15 Alle ihre Bosheit ist zu Gilgal, denn daselbst habe ich sie gehaßt. Wegen der Bosheit ihrer Handlungen werde ich sie aus meinem Hause vertreiben; ich werde sie nicht mehr lieben; alle ihre Fürsten sind Abtrünnige. 16 Ephraim ist geschlagen: ihre Wurzel ist verdorrt, sie werden keine Frucht bringen; selbst wenn sie gebären, werde ich die Lieblinge ihres Leibes töten. 17 Mein Gott verwirft sie, weil sie nicht auf ihn gehört haben; und sie sollen Flüchtlinge sein unter den Nationen.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)