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Hosea - Kapitel 9

Das Ende des unbeschwerten Lebens für Israel

1 Freue dich nicht, Israel, bis zum Frohlocken, wie die Völker; denn du hast von deinem Gott weg gehurt, hast Buhlerlohn geliebt auf allen Korntennen. (Hosea 1.2) 2 Tenne und Kelter werden sie nicht ernähren, und der Most wird sie täuschen. 3 Sie werden nicht im Lande Jehovas bleiben, sondern Ephraim wird nach Ägypten zurückkehren, und sie werden Unreines essen in Assyrien. (Hosea 8.13) 4 Sie werden Jehova keinen Wein spenden, und ihre Schlachtopfer werden ihm nicht angenehm sein: wie Trauerspeise wird es ihnen sein; alle, die davon essen, werden sich verunreinigen; denn für ihren Hunger wird ihre Speise sein, in das Haus Jehovas wird sie nicht kommen. 5 Was werdet ihr tun am Tage der Feier und am Tage des Festes Jehovas? 6 Denn siehe, sie sind weggezogen wegen der Zerstörung; Ägypten wird sie sammeln, Moph sie begraben; ihre Kostbarkeiten an Silber werden die Nesseln in Besitz nehmen, Dornen werden in ihren Zelten sein. (Hosea 10.8) 7 Gekommen sind die Tage der Heimsuchung, gekommen die Tage der Vergeltung; Israel wird es erfahren. Der Prophet wird närrisch, der Mann des Geistes wahnsinnig, wegen der Größe deiner Ungerechtigkeit und der großen Feindseligkeit. 8 Ephraim schaut nach Offenbarungen aus neben meinem Gott; der Prophet - eines Vogelstellers Schlinge ist auf allen seinen Wegen, Feindseligkeit ist im Hause seines Gottes. (Hosea 5.1) 9 Tief haben sie sich verderbt wie in den Tagen von Gibea. Er wird ihrer Ungerechtigkeit gedenken, er wird ihre Sünden heimsuchen. (Richter 19.22) (Richter 20.13)

Sünde von Anfang an - am Ende: verdorrte Kraft

10 Ich fand Israel wie Trauben in der Wüste; wie eine Frühfrucht am Feigenbaum, in seinem ersten Triebe, ersah ich eure Väter. Sie aber gingen nach Baal-Peor und weihten sich der Schande, und sie wurden Greuel wie ihr Buhle. (4. Mose 25.3) (5. Mose 32.10) 11 Ephraim - dem Vogel gleich wird ihre Herrlichkeit wegfliegen. Kein Gebären und keine Schwangerschaft und keine Empfängnis: 12 ja, wenn sie auch ihre Söhne groß ziehen, so werde ich sie doch derselben berauben, so daß kein Mann mehr bleibt; denn wehe ihnen, wenn ich von ihnen weichen werde! 13 Ephraim, wie ich hinschaute, war ein Tyrus, auf der Aue gepflanzt; aber Ephraim muß seine Söhne zum Würger hinausbringen. (Hesekiel 27.3) 14 Gib ihnen, Jehova; was wirst du ihnen geben? Gib ihnen einen unfruchtbaren Mutterleib und trockene Brüste! 15 Alle ihre Bosheit ist zu Gilgal, denn daselbst habe ich sie gehaßt. Wegen der Bosheit ihrer Handlungen werde ich sie aus meinem Hause vertreiben; ich werde sie nicht mehr lieben; alle ihre Fürsten sind Abtrünnige. 16 Ephraim ist geschlagen: ihre Wurzel ist verdorrt, sie werden keine Frucht bringen; selbst wenn sie gebären, werde ich die Lieblinge ihres Leibes töten. 17 Mein Gott verwirft sie, weil sie nicht auf ihn gehört haben; und sie sollen Flüchtlinge sein unter den Nationen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)