Strafrede gegen Israel und seine Priester wegen ihres Götzendienstes - Warnung an Juda
1Höret das Wort Jehovas, ihr Kinder Israel! denn Jehova hat einen Rechtsstreit mit den Bewohnern des Landes; denn es ist keine Wahrheit und keine Güte und keine Erkenntnis Gottes im Lande.2Schwören und Lügen, und Morden und Stehlen, und Ehebruchtreiben; sie brechen ein, und Blutschuld reiht sich an Blutschuld.3Darum trauert das Land und verschmachtet alles, was darin wohnt, sowohl die Tiere des Feldes als auch die Vögel des Himmels; und auch die Fische des Meeres werden hinweggerafft.4Doch niemand rechte und niemand tadle! ist doch dein Volk wie die, welche mit dem Priester rechten.(5. Mose 17.12)5Und du wirst fallen bei Tage, und auch der Prophet wird mit dir fallen bei Nacht; und ich werde deine Mutter vertilgen.6Mein Volk wird vertilgt aus Mangel an Erkenntnis; weil du die Erkenntnis verworfen hast, so verwerfe ich dich, daß du mir nicht mehr Priesterdienst ausübest; und du hast das Gesetz deines Gottes vergessen: so werde auch ich deine Kinder vergessen.7Je mehr ihrer geworden sind, desto mehr haben sie gegen mich gesündigt: ich werde ihre Herrlichkeit in Schande verwandeln.(Philipper 3.19)8Sie essen die Sünde meines Volkes und verlangen nach seiner Missetat.(3. Mose 6.19)9Und so wird, wie das Volk, der Priester sein, und ich werde ihre Wege an ihnen heimsuchen und ihre Handlungen ihnen vergelten;10und sie werden essen und nicht satt werden. Sie treiben Hurerei, aber sie werden sich nicht ausbreiten; denn sie haben es aufgegeben, auf Jehova zu achten.11Hurerei, Wein und Most nehmen den Verstand weg.12Mein Volk befragt sein Holz, und sein Stab tut es ihm kund; denn der Geist der Hurerei hat es irregeführt, und, ihren Gott verlassend, huren sie.(Jeremia 2.27)(Hosea 5.4)13Sie opfern auf den Gipfeln der Berge und räuchern auf den Hügeln, unter Eiche und Pappel und Terebinthe, weil ihr Schatten gut ist; darum huren eure Töchter und treiben eure Schwiegertöchter Ehebruch.(Hesekiel 6.13)14Ich werde es an euren Töchtern nicht heimsuchen, daß sie huren, und an euren Schwiegertöchtern, daß sie Ehebruch treiben; denn sie selbst gehen mit den Huren beiseite und opfern mit den Buhldirnen; und das Volk, das keinen Verstand hat, kommt zu Fall.15Wenn du hurst, Israel, so verschulde sich Juda nicht! und kommet nicht nach Gilgal und ziehet nicht hinauf nach Beth-Awen, und schwöret nicht: So wahr Jehova lebt!(Hosea 10.5)(Amos 5.5)16Denn Israel ist widerspenstig geworden wie eine widerspenstige Kuh; nun wird Jehova sie weiden wie ein Lamm in weitem Raume.17Ephraim ist mit Götzen verbündet; laß ihn gewähren!18Ihr Zechgelage ist ausgeartet: der Hurerei geben sie sich hin; leidenschaftlich lieben seine Fürsten die Schande.19Der Wind hat ihn in seine Flügel geschlossen, und sie werden beschämt werden wegen ihrer Opfer.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)