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Hosea - Kapitel 2

1 Sprechet zu euren Brüdern: Mein Volk, und zu euren Schwestern: Begnadigte. 1, 2 2 Rechtet mit eurer Mutter, rechtet! - denn sie ist nicht mein Weib, und ich bin nicht ihr Mann - damit sie ihre Hurerei von ihrem Angesicht wegtue und ihren Ehebruch zwischen ihren Brüsten hinweg: 3, 4, 5 3 auf daß ich sie nicht nackt ausziehe und sie hinstelle wie an dem Tage, da sie geboren wurde, und ich sie der Wüste gleich mache und sie setze wie ein dürres Land und sie sterben lasse vor Durst. - 6, 7 

Untreue der Mutter, ihre Bestrafung und Rückkehr

4 Und ihrer Kinder werde ich mich nicht erbarmen, weil sie Hurenkinder sind. 8, 9 5 Denn ihre Mutter hat gehurt, ihre Gebärerin hat Schande getrieben; denn sie sprach: Ich will meinen Buhlen nachgehen, die mir mein Brot und mein Wasser geben, meine Wolle und meinen Flachs, mein Öl und mein Getränk. 6 Darum siehe, ich will deinen Weg mit Dornen verzäunen, und ich will ihr eine Mauer errichten, daß sie ihre Pfade nicht finden soll. 7 Und sie wird ihren Buhlen nachlaufen und sie nicht erreichen, und sie wird sie suchen und nicht finden; und sie wird sagen: Ich will hingehen und zu meinem ersten Manne zurückkehren, denn damals ging es mir besser als jetzt. 10 8 Und sie erkannte nicht, daß ich ihr das Korn und den Most und das Öl gab, und ihr Silber und Gold mehrte, was sie für den Baal verwendet haben. 9 Darum werde ich mein Korn zurücknehmen zu seiner Zeit, und meinen Most zu seiner bestimmten Zeit, und werde ihr meine Wolle und meinen Flachs entreißen, die ihre Blöße bedecken sollten. 10 Und nun werde ich ihre Schande aufdecken vor den Augen ihrer Buhlen, und niemand wird sie aus meiner Hand erretten. 11 Und ich werde all ihrer Freude, ihren Festen, ihren Neumonden und ihren Sabbathen und allen ihren Festzeiten ein Ende machen. 12 Und ich werde ihren Weinstock und ihren Feigenbaum verwüsten, von welchen sie sagte: Diese sind mein Lohn, den mir meine Buhlen gegeben haben. Und ich werde dieselben zu einem Walde machen, und die Tiere des Feldes werden sie abfressen. 11, 12 13 Und ich werde an ihr die Tage der Baalim heimsuchen, da sie denselben räucherte und sich mit ihren Ohrringen und ihrem Halsgeschmeide schmückte und ihren Buhlen nachging; mich aber hat sie vergessen, spricht Jehova. 14 Darum siehe, ich werde sie locken und sie in die Wüste führen und ihr zum Herzen reden; 15 und ich werde ihr von dort aus ihre Weinberge geben, und das Tal Achor zu einer Tür der Hoffnung. Und sie wird daselbst singen wie in den Tagen ihrer Jugend, und wie an dem Tage, da sie aus dem Lande Ägypten heraufzog. 16 Und es wird geschehen an jenem Tage, spricht Jehova, da wirst du mich nennen: Mein Mann; und du wirst mich nicht mehr nennen: Mein Baal. 13, 14 17 Und ich werde die Namen der Baalim aus ihrem Munde hinwegtun, und sie werden nicht mehr mit ihrem Namen erwähnt werden. 15, 16 18 Und ich werde an jenem Tage einen Bund für sie schließen mit den Tieren des Feldes und mit den Vögeln des Himmels und mit den kriechenden Tieren der Erde; und ich werde Bogen und Schwert und den Krieg aus dem Lande zerbrechen und werde sie in Sicherheit wohnen lassen. 19 Und ich will dich mir verloben in Ewigkeit, und ich will dich mir verloben in Gerechtigkeit und in Gericht, und in Güte und in Barmherzigkeit, 20 und ich will dich mir verloben in Treue; und du wirst Jehova erkennen. 17 21 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich erhören, spricht Jehova: ich werde den Himmel erhören, und dieser wird die Erde erhören; 18 22 und die Erde wird erhören das Korn und den Most und das Öl; und sie, sie werden Jisreel erhören. 19, 20 23 Und ich will sie mir säen in dem Lande und will mich der Lo-Ruchama erbarmen. Und ich will zu Lo-Ammi sagen: Du bist mein Volk; und es wird sagen: Mein Gott.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; 21, 22 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, 23, 24, 25, 26, 27 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. 28 

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. 29 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. 30, 31 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 32 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. 33 

Querverweise

1 1. Mose 22.17: ich dich reichlich segnen und deinen Samen sehr mehren werde, wie die Sterne des Himmels und wie der Sand, der am Ufer des Meeres ist; und dein Same wird besitzen das Tor seiner Feinde;

2 Römer 9.26: "Und es wird geschehen, an dem Orte, da zu ihnen gesagt wurde: Ihr seid nicht mein Volk, daselbst werden sie Söhne des lebendigen Gottes genannt werden".

3 Jesaja 11.11-13: Und es wird geschehen an jenem Tage, da wird der Herr noch zum zweiten Male seine Hand ausstrecken, um den Überrest seines Volkes, der übrigbleiben wird, loszukaufen aus Assyrien und aus Ägypten und aus Pathros und aus Äthiopien und aus Elam und aus Sinear und aus Hamath und aus den Inseln des Meeres.

4 Jeremia 3.18: In jenen Tagen wird das Haus Juda mit dem Hause Israel ziehen, und sie werden miteinander aus dem Lande des Nordens in das Land kommen, welches ich euren Vätern zum Erbteil gegeben habe.

5 Hesekiel 37.22: Und ich werde sie zu einer Nation machen im Lande, auf den Bergen Israels, und sie werden allesamt einen König zum König haben; und sie sollen nicht mehr zu zwei Nationen werden, und sollen sich fortan nicht mehr in zwei Königreiche teilen.

6 Hosea 1.6: Und sie ward wiederum schwanger und gebar eine Tochter. Und er sprach zu ihm: Gib ihr den Namen Lo-Ruchama; denn ich werde mich fortan des Hauses Israel nicht mehr erbarmen, daß ich ihnen irgendwie vergebe.

7 Hosea 1.9: Und er sprach: Gib ihm den Namen Lo-Ammi; denn ihr seid nicht mein Volk, und ich, ich will nicht euer sein.

8 Hesekiel 16.1: Und das Wort Jehovas geschah zu mir also:

9 Hesekiel 23.1: Und das Wort Jehovas geschah zu mir also:

10 Jeremia 44.17: sondern wir wollen gewißlich alles tun, was aus unserem Munde hervorgegangen ist, der Königin des Himmels zu räuchern und ihr Trankopfer zu spenden, so wie wir getan haben, wir und unsere Väter, unsere Könige und unsere Fürsten, in den Städten Judas und auf den Straßen von Jerusalem. Da hatten wir Brot in Fülle, und es ging uns wohl, und wir sahen kein Unglück.

11 Jeremia 13.22: Und wenn du in deinem Herzen sprichst: Warum ist mir dieses begegnet? Um der Größe deiner Ungerechtigkeit willen sind deine Säume aufgedeckt und haben deine Fersen Gewalt gelitten. -

12 Jeremia 13.26: Und so werde auch ich deine Säume aufstreifen über dein Angesicht, daß deine Schande gesehen werde.

13 Jesaja 40.2: Redet zum Herzen Jerusalems, und rufet ihr zu, daß ihre Mühsal vollendet, daß ihre Schuld abgetragen ist, daß sie von der Hand Jehovas Zwiefältiges empfangen hat für alle ihre Sünden.

14 Hesekiel 20.35: Und ich werde euch in die Wüste der Völker bringen und daselbst mit euch rechten von Angesicht zu Angesicht;

15 2. Mose 15.1: Damals sangen Mose und die Kinder Israel dieses Lied dem Jehova und sprachen also: Singen will ich Jehova, denn hoch erhaben ist er; das Roß und seinen Reiter hat er ins Meer gestürzt.

16 Josua 7.24-26: Da nahm Josua, und ganz Israel mit ihm, Achan, den Sohn Serachs, und das Silber und den Mantel und die goldene Stange, und seine Söhne und seine Töchter, und seine Rinder und seine Esel und sein Kleinvieh, und sein Zelt und alles, was er hatte, und sie brachten sie hinauf in das Tal Achor.

17 Hesekiel 34.25: Und ich werde einen Bund des Friedens mit ihnen machen, und werde die bösen Tiere aus dem Lande vertilgen; und sie werden in der Wüste sicher wohnen und in den Wäldern schlafen.

18 Offenbarung 19.7: Laßt uns fröhlich sein und frohlocken und ihm Ehre geben; denn die Hochzeit des Lammes ist gekommen, und sein Weib hat sich bereitet.

19 Psalm 146.6: Der Himmel und Erde gemacht hat, das Meer und alles, was in ihnen ist; der Wahrheit hält auf ewig;

20 Jeremia 31.34: Und sie werden nicht mehr ein jeder seinen Nächsten und ein jeder seinen Bruder lehren und sprechen: Erkennet Jehova! denn sie alle werden mich erkennen von ihrem Kleinsten bis zu ihrem Größten, spricht Jehova. Denn ich werde ihre Missetat vergeben und ihrer Sünde nicht mehr gedenken. -

21 4. Mose 18.20: Und Jehova sprach zu Aaron: In ihrem Lande sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel.

22 Josua 21.2: und redeten zu ihnen zu Silo, im Lande Kanaan, und sprachen: Jehova hat durch Mose geboten, uns Städte zum Wohnen zu geben, und deren Bezirke für unser Vieh.

23 2. Mose 21.13: hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

24 5. Mose 4.41: Damals sonderte Mose drei Städte ab diesseit des Jordan, gegen Sonnenaufgang,

25 5. Mose 19.2: so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.

26 5. Mose 19.9: (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;

27 Josua 20.1: Und Jehova redete zu Josua und sprach:

28 4. Mose 26.54: Den Vielen sollst du ihr Erbteil mehren und den Wenigen ihr Erbteil mindern; einem jeden soll nach Verhältnis seiner Gemusterten sein Erbteil gegeben werden.

29 3. Mose 21.10: Und der Hohepriester unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und der geweiht ist, um die heiligen Kleider anzulegen, soll sein Haupt nicht entblößen und soll seine Kleider nicht zerreißen.

30 5. Mose 17.6: Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.

31 5. Mose 19.15: Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -

32 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.

33 2. Mose 29.45: Und ich werde in der Mitte der Kinder Israel wohnen und werde ihr Gott sein.