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Hosea - Kapitel 10

Gerichtsankündigung über Israel wegen seines Götzendienstes

1 Israel ist ein wuchernder Weinstock, der seine Frucht ansetzte; nach der Menge seiner Frucht hat er die Altäre vermehrt, nach der Güte seines Landes haben sie die Bildsäulen verschönert. (Jeremia 2.21) 2 Gleißnerisch war ihr Herz, nun werden sie es büßen: er wird ihre Altäre zertrümmern, ihre Bildsäulen zerstören. 3 Ja, nun werden sie sagen: Wir haben keinen König; denn wir haben Jehova nicht gefürchtet, und der König, was wird er für uns tun? 4 Sie haben eitle Worte geredet, falsch geschworen, Bündnisse geschlossen: so wird das Gericht sprossen wie Giftkraut in den Furchen des Feldes. 5 Sie Bewohner von Samaria werden bange sein für das Kalb von Beth-Awen; ja, sein Volk wird über dasselbe trauern, und seine Götzenpriester werden seinetwegen beben, wegen seiner Herrlichkeit, weil sie von ihm fortgezogen ist; (Hosea 4.15) (Hosea 10.15) 6 auch dieses wird nach Assyrien gebracht werden als Geschenk für den König Jareb. Scham wird Ephraim ergreifen, und Israel wird zu Schanden werden wegen seines Ratschlags. (Hosea 5.13) 7 Dahin ist Samaria und sein König, wie ein Splitter auf des Wassers Fläche. 8 Und die Höhen von Awen, die Sünde Israels, werden vertilgt werden; Dornen und Disteln werden über ihre Altäre wachsen. Und sie werden zu den Bergen sagen: Bedecket uns! und zu den Hügeln: Fallet auf uns! (Hosea 9.6) (Lukas 23.30) (Offenbarung 6.16) 9 Seit den Tagen von Gibea hast du gesündigt, Israel: dort sind sie stehen geblieben; nicht erreichte sie zu Gibea der Streit wider die Kinder des Frevels. (Hosea 9.9) 10 Nach meiner Lust werde ich sie züchtigen, und Völker werden gegen sie versammelt werden, wenn ich sie an ihre beiden Sünden binden werde. 11 Und Ephraim ist eine ans Joch gewöhnte junge Kuh, die zu dreschen liebt; und ich, ich bin über die Schönheit ihres Halses hergefahren: ich werde Ephraim einspannen, Juda soll pflügen, Jakob soll eggen. 12 Säet euch zur Gerechtigkeit, erntet der Güte gemäß; pflüget euch einen Neubruch: denn es ist Zeit, Jehova zu suchen, bis er komme und euch Gerechtigkeit regnen lasse. (Jesaja 55.6) (Jeremia 4.3) 13 Ihr habt Gesetzlosigkeit gepflügt, Unrecht geerntet, die Frucht der Lüge gegessen; denn du hast auf deinen Weg vertraut, auf die Menge deiner Helden. (Hiob 4.8) 14 Und es wird sich ein Getümmel erheben unter deinen Völkern, und alle deine Festen werden zerstört werden, wie Schalman Beth-Arbel zerstörte am Tage des Krieges; die Mutter samt den Kindern wurde zerschmettert. 15 Also hat Bethel euch getan um der Bosheit eurer Bosheit willen: mit dem Morgenrot wird Israels König gänzlich vernichtet sein.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)