zurückEinzelansichtvor

Hosea - Kapitel 1

Ehe und Kinder Hoseas als Sinnbild für die Untreue Israels - Endzeitliche Gnade

1 Das Wort Jehovas, welches zu Hosea, dem Sohne Beeris, geschah in den Tagen Ussijas, Jothams, Ahas', Hiskias, der Könige von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Sohnes Joas', des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (Jesaja 1.1) (Amos 1.1) 2 Als Jehova anfing mit Hosea zu reden, da sprach Jehova zu Hosea: Gehe hin, nimm dir ein Hurenweib und Hurenkinder; denn das Land treibt beständig Hurerei, von Jehova hinweg. (Hosea 3.1) 3 Und er ging hin und nahm Gomer, die Tochter Diblaims; und sie ward schwanger und gebar ihm einen Sohn. 4 Und Jehova sprach zu ihm: Gib ihm den Namen Jisreel; denn noch um ein Kleines, so werde ich die Blutschuld von Jisreel an dem Hause Jehus heimsuchen und dem Königtum des Hauses Israel ein Ende machen. (2. Könige 10.30) 5 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich den Bogen Israels zerbrechen im Tale Jisreel. - 6 Und sie ward wiederum schwanger und gebar eine Tochter. Und er sprach zu ihm: Gib ihr den Namen Lo-Ruchama; denn ich werde mich fortan des Hauses Israel nicht mehr erbarmen, daß ich ihnen irgendwie vergebe. (Hosea 2.3) 7 Aber des Hauses Juda werde ich mich erbarmen und sie retten durch Jehova, ihren Gott; und nicht werde ich sie retten durch Bogen und durch Schwert und durch Krieg, durch Rosse und durch Reiter. - 8 Und sie entwöhnte die Lo-Ruchama. Und sie ward schwanger und gebar einen Sohn. 9 Und er sprach: Gib ihm den Namen Lo-Ammi; denn ihr seid nicht mein Volk, und ich, ich will nicht euer sein. (Hosea 2.3) 10 Doch die Zahl der Kinder Israel wird sein wie der Sand des Meeres, der nicht gemessen und nicht gezählt werden kann; und es wird geschehen, an dem Orte, wo zu ihnen gesagt wurde: Ihr seid nicht mein Volk, wird zu ihnen gesagt werden: Kinder des lebendigen Gottes. 11 Und die Kinder Juda und die Kinder Israel werden sich miteinander versammeln, und sich ein Haupt setzen und aus dem Lande heraufziehen; denn groß ist der Tag von Jisreel.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)