zurückEinzelansichtvor

Hohelied - Kapitel 1

1 Das Lied der Lieder, von Salomo. 2 Er küsse mich mit den Küssen seines Mundes, denn deine Liebe ist besser als Wein. 3 Lieblich an Geruch sind deine Salben, ein ausgegossenes Salböl ist dein Name; darum lieben dich die Jungfrauen. 4 Ziehe mich: wir werden dir nachlaufen. Der König hat mich in seine Gemächer geführt: wir wollen frohlocken und deiner uns freuen, wollen deine Liebe preisen mehr als Wein! Sie lieben dich in Aufrichtigkeit. 5 Ich bin schwarz, aber anmutig, Töchter Jerusalems, wie die Zelte Kedars, wie die Zeltbehänge Salomos. 6 Sehet mich nicht an, weil ich schwärzlich bin, weil die Sonne mich verbrannt hat; meiner Mutter Söhne zürnten mir, bestellten mich zur Hüterin der Weinberge; meinen eigenen Weinberg habe ich nicht gehütet. - 7 Sage mir an, du, den meine Seele liebt, wo weidest du, wo lässest du lagern am Mittag? Denn warum sollte ich wie eine Verschleierte sein bei den Herden deiner Genossen? - 8 Wenn du es nicht weißt, du Schönste unter den Frauen, so geh hinaus, den Spuren der Herde nach und weide deine Zicklein bei den Wohnungen der Hirten. (Hohelied 5.9) (Hohelied 6.1) 9 Einem Rosse an des Pharao Prachtwagen vergleiche ich dich, meine Freundin. 10 Anmutig sind deine Wangen in den Kettchen, dein Hals in den Schnüren. 11 Wir wollen dir goldene Kettchen machen mit Punkten von Silber. - 12 Während der König an seiner Tafel war, gab meine Narde ihren Duft. 13 Mein Geliebter ist mir ein Bündel Myrrhe, das zwischen meinen Brüsten ruht. 14 Eine Zypertraube ist mir mein Geliebter, in den Weinbergen von Engedi. - 15 Siehe, du bist schön, meine Freundin, siehe, du bist schön, deine Augen sind Tauben. - (Hohelied 2.14) (Hohelied 4.1) (Hohelied 6.4) (Hohelied 7.1) 16 Siehe, du bist schön, mein Geliebter, ja, holdselig; ja, unser Lager ist frisches Grün. (Hohelied 5.16) 17 Die Balken unserer Behausung sind Zedern, unser Getäfel Zypressen.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, 2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen. (5. Mose 4.41-43) 3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig über das Land verteilt sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können. 4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste. 5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste. 7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern. 8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat - 9 vorausgesetzt, du hältst all diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst -, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen. 10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht, 12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern. 13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht. 14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern. (5. Mose 27.17) 15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, 17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat, 19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun. 21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2. Mose 21.23-25)