zurückEinzelansichtvor

Hiob - Kapitel 9

Hiobs Antwort: Unmöglichkeit, bei Gott Recht zu erlangen

1 Und Hiob antwortete und sprach: 2 Wahrlich, ich weiß, daß es also ist; und wie könnte ein Mensch gerecht sein vor Gott? (Hiob 25.4) 3 Wenn er Lust hat, mit ihm zu rechten, so kann er ihm auf tausend nicht eins antworten. (Psalm 19.13) 4 Er ist weise von Herzen und stark an Kraft: wer hat sich wider ihn verhärtet und ist unversehrt geblieben? 5 Der Berge versetzt, ehe sie es merken, er, der sie umkehrt in seinem Zorn; 6 der die Erde aufbeben macht von ihrer Stätte, und ihre Säulen erzittern; 7 der der Sonne befiehlt, und sie geht nicht auf, und der die Sterne versiegelt; 8 der die Himmel ausspannt, er allein, und einherschreitet auf den Höhen des Meeres; (Jesaja 40.22) 9 der den großen Bären gemacht hat, den Orion und das Siebengestirn und die Kammern des Südens; (Hiob 38.31) (Jesaja 13.10) (Amos 5.8) 10 der Großes tut, daß es nicht zu erforschen, und Wundertaten, daß sie nicht zu zählen sind. (Hiob 5.9) 11 Siehe, er geht an mir vorüber, und ich sehe ihn nicht, und er zieht vorbei, und ich bemerke ihn nicht. 12 Siehe, er rafft dahin, und wer will ihm wehren? wer zu ihm sagen: Was tust du? 13 Gott wendet seinen Zorn nicht ab, unter ihn beugen sich Rahabs Helfer. (Hiob 26.12) 14 Wieviel weniger könnte ich ihm antworten, meine Worte wählen ihm gegenüber! 15 der ich, wenn ich gerecht wäre, nicht antworten könnte - um Gnade würde ich flehen zu meinem Richter. 16 Wenn ich riefe, und er mir antwortete, nicht würde ich glauben, daß er meiner Stimme Gehör schenken würde: 17 er, der mich zermalmt durch ein Sturmwetter, und meine Wunden mehrt ohne Ursache; 18 er erlaubt mir nicht, Atem zu holen, denn er sättigt mich mit Bitterkeiten. 19 Wenn es auf Kraft des Starken ankommt, so sagt er: "Siehe hier!" und wenn auf Recht: - "Wer will mich vorladen?" (Hiob 9.33) 20 Wenn ich auch gerecht wäre, so würde mein Mund mich doch verdammen; wäre ich vollkommen, so würde er mich für verkehrt erklären. 21 Vollkommen bin ich; nicht kümmert mich meine Seele, ich verachte mein Leben; es ist eins! 22 Darum sage ich: Den Vollkommenen und den Gesetzlosen vernichtet er. (Hiob 8.20) (Prediger 9.2-3) 23 Wenn die Geißel plötzlich tötet, so spottet er der Prüfung der Unschuldigen. 24 Die Erde ist in die Hand des Gesetzlosen gegeben, das Angesicht ihrer Richter verhüllt er. - Wenn er es nun nicht ist, wer anders? 25 Und meine Tage eilen schneller dahin als ein Läufer, sie entfliehen, schauen das Glück nicht. 26 Sie ziehen vorüber gleich Rohrschiffen, wie ein Adler, der auf Fraß herabstürzt. 27 Wenn ich sage: Ich will meine Klage vergessen, will mein Angesicht glätten und mich erheitern, 28 so bangt mir vor allen meinen Schmerzen; ich weiß, daß du mich nicht für schuldlos halten wirst. 29 Ich muß schuldig sein; wozu soll ich mich denn nutzlos abmühen? 30 Wenn ich mich mit Schnee wüsche und meine Hände mit Lauge reinigte, 31 alsdann würdest du mich in die Grube tauchen, und meinen eigenen Kleidern würde vor mir ekeln. 32 Denn er ist nicht ein Mann wie ich, daß ich ihm antworten dürfte, daß wir miteinander vor Gericht gehen könnten. 33 Es gibt zwischen uns keinen Schiedsmann, daß er seine Hand auf uns beide legte. 34 Er tue seine Rute von mir weg, und sein Schrecken ängstige mich nicht: 35 so will ich reden und ihn nicht fürchten; denn nicht also steht es bei mir.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."