Hiobs Antwort: Unmöglichkeit, bei Gott Recht zu erlangen
1Und Hiob antwortete und sprach:2Wahrlich, ich weiß, daß es also ist; und wie könnte ein Mensch gerecht sein vor Gott?(Hiob 25.4)3Wenn er Lust hat, mit ihm zu rechten, so kann er ihm auf tausend nicht eins antworten.(Psalm 19.13)4Er ist weise von Herzen und stark an Kraft: wer hat sich wider ihn verhärtet und ist unversehrt geblieben?5Der Berge versetzt, ehe sie es merken, er, der sie umkehrt in seinem Zorn;6der die Erde aufbeben macht von ihrer Stätte, und ihre Säulen erzittern;7der der Sonne befiehlt, und sie geht nicht auf, und der die Sterne versiegelt;8der die Himmel ausspannt, er allein, und einherschreitet auf den Höhen des Meeres;(Jesaja 40.22)9der den großen Bären gemacht hat, den Orion und das Siebengestirn und die Kammern des Südens;(Hiob 38.31)(Jesaja 13.10)(Amos 5.8)10der Großes tut, daß es nicht zu erforschen, und Wundertaten, daß sie nicht zu zählen sind.(Hiob 5.9)11Siehe, er geht an mir vorüber, und ich sehe ihn nicht, und er zieht vorbei, und ich bemerke ihn nicht.12Siehe, er rafft dahin, und wer will ihm wehren? wer zu ihm sagen: Was tust du?13Gott wendet seinen Zorn nicht ab, unter ihn beugen sich Rahabs Helfer.(Hiob 26.12)14Wieviel weniger könnte ich ihm antworten, meine Worte wählen ihm gegenüber!15der ich, wenn ich gerecht wäre, nicht antworten könnte - um Gnade würde ich flehen zu meinem Richter.16Wenn ich riefe, und er mir antwortete, nicht würde ich glauben, daß er meiner Stimme Gehör schenken würde:17er, der mich zermalmt durch ein Sturmwetter, und meine Wunden mehrt ohne Ursache;18er erlaubt mir nicht, Atem zu holen, denn er sättigt mich mit Bitterkeiten.19Wenn es auf Kraft des Starken ankommt, so sagt er: "Siehe hier!" und wenn auf Recht: - "Wer will mich vorladen?"(Hiob 9.33)20Wenn ich auch gerecht wäre, so würde mein Mund mich doch verdammen; wäre ich vollkommen, so würde er mich für verkehrt erklären.21Vollkommen bin ich; nicht kümmert mich meine Seele, ich verachte mein Leben; es ist eins!22Darum sage ich: Den Vollkommenen und den Gesetzlosen vernichtet er.(Hiob 8.20)(Prediger 9.2-3)23Wenn die Geißel plötzlich tötet, so spottet er der Prüfung der Unschuldigen.24Die Erde ist in die Hand des Gesetzlosen gegeben, das Angesicht ihrer Richter verhüllt er. - Wenn er es nun nicht ist, wer anders?25Und meine Tage eilen schneller dahin als ein Läufer, sie entfliehen, schauen das Glück nicht.26Sie ziehen vorüber gleich Rohrschiffen, wie ein Adler, der auf Fraß herabstürzt.27Wenn ich sage: Ich will meine Klage vergessen, will mein Angesicht glätten und mich erheitern,28so bangt mir vor allen meinen Schmerzen; ich weiß, daß du mich nicht für schuldlos halten wirst.29Ich muß schuldig sein; wozu soll ich mich denn nutzlos abmühen?30Wenn ich mich mit Schnee wüsche und meine Hände mit Lauge reinigte,31alsdann würdest du mich in die Grube tauchen, und meinen eigenen Kleidern würde vor mir ekeln.32Denn er ist nicht ein Mann wie ich, daß ich ihm antworten dürfte, daß wir miteinander vor Gericht gehen könnten.33Es gibt zwischen uns keinen Schiedsmann, daß er seine Hand auf uns beide legte.34Er tue seine Rute von mir weg, und sein Schrecken ängstige mich nicht:35so will ich reden und ihn nicht fürchten; denn nicht also steht es bei mir.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)