zurückEinzelansichtvor

Hiob - Kapitel 5

Warnung vor Unmut - Empfehlung von Demut und Beugung vor Gott

1 rufe doch, ob einer da ist, der dir antwortet! und an welchen der Heiligen willst du dich wenden? 2 Denn den Narren erwürgt der Gram, und den Einfältigen tötet der Eifer. 3 Ich, ich sah den Narren Wurzel schlagen, und alsbald verwünschte ich seine Wohnung. (Psalm 37.35-36) 4 Fern blieben seine Kinder vom Glück; und sie wurden im Tore zertreten, und kein Erretter war da. 5 Seine Ernte verzehrte der Hungrige, und bis aus den Dornhecken nahm er sie weg; und nach ihrem Vermögen schnappte die Schlinge. 6 Denn nicht aus dem Staube geht Unheil hervor, und nicht sproßt Mühsal aus dem Erdboden; 7 sondern der Mensch ist zur Mühsal geboren, wie die Funken sich erheben im Fluge. 8 Ich jedoch würde Gott suchen und Gott meine Sache darlegen, 9 der Großes und Unerforschliches tut, Wunder bis zur Unzahl; (Hiob 9.10) 10 der Regen gibt auf die Fläche der Erde, und Wasser sendet auf die Fläche der Flur; 11 um Niedrige in die Höhe zu setzen, und Trauernde steigen empor zum Glück. (Psalm 75.8) (Lukas 1.52) 12 Der zunichte macht die Anschläge der Listigen, und ihre Hände führen den Plan nicht aus; 13 der die Weisen erhascht in ihrer List, und der Verschmitzten Rat überstürzt sich. (1. Korinther 3.19) 14 Bei Tage stoßen sie auf Finsternis, und am Mittag tappen sie wie bei der Nacht. (Jesaja 59.9-10) 15 Und er rettet vom Schwerte, von ihrem Munde, und aus der Hand des Starken den Dürftigen. 16 So wird dem Armen Hoffnung, und die Ungerechtigkeit verschließt ihren Mund. 17 Siehe, glückselig der Mensch, den Gott straft! So verwirf denn nicht die Züchtigung des Allmächtigen. (Psalm 94.12) (Sprüche 3.11) 18 Denn er bereitet Schmerz und verbindet, er zerschlägt, und seine Hände heilen. (5. Mose 32.39) (Hosea 6.1) 19 In sechs Drangsalen wird er dich erretten, und in sieben wird dich kein Übel antasten. (Sprüche 24.16) 20 In Hungersnot erlöst er dich von dem Tode, und im Kriege von der Gewalt des Schwertes. 21 Vor der Zunge Geißel wirst du geborgen sein, und du wirst dich nicht fürchten vor der Verwüstung, wenn sie kommt. 22 Der Verwüstung und des Hungers wirst du lachen, und vor dem Getier der Erde wirst du dich nicht fürchten; 23 denn dein Bund wird mit den Steinen des Feldes sein, und das Getier des Feldes wird Frieden mit dir haben. (Jesaja 11.6-9) (Hosea 2.20) 24 Und du wirst erfahren, daß dein Zelt in Frieden ist, und überschaust du deine Wohnung, so wirst du nichts vermissen; 25 und du wirst erfahren, daß deine Nachkommenschaft zahlreich sein wird, und deine Sprößlinge gleich dem Kraut der Erde. 26 Du wirst in Rüstigkeit in das Grab kommen, wie der Garbenhaufen eingebracht wird zu seiner Zeit. - 27 Siehe, dieses, wir haben es erforscht, so ist es; höre es, und du, merke es dir!

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)