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Hiob - Kapitel 42

Hiobs Antwort: Anerkenntnis der Größe Gottes und bußfertiger Widerruf seiner Anklagen

1 Und Hiob antwortete Jehova und sprach: 2 Ich weiß, daß du alles vermagst, und kein Vorhaben dir verwehrt werden kann. 3 Wer ist es, der den Rat verhüllt ohne Erkenntnis? So habe ich denn beurteilt, was ich nicht verstand, Dinge, zu wunderbar für mich, die ich nicht kannte. (Hiob 38.2) (Sprüche 28.13) (1. Johannes 1.9) 4 Höre doch, und ich will reden; ich will dich fragen, und du belehre mich! (Hiob 38.3) 5 Mit dem Gehör des Ohres hatte ich von dir gehört, aber nun hat mein Auge dich gesehen. 6 Darum verabscheue ich mich und bereue in Staub und Asche.

Verurteilung und Begnadigung der Freunde Hiobs - Hiobs Rechtfertigung

7 Und es geschah, nachdem Jehova diese Worte zu Hiob geredet hatte, da sprach Jehova zu Eliphas, dem Temaniter: Mein Zorn ist entbrannt wider dich und wider deine beiden Freunde; denn nicht geziemend habt ihr von mir geredet, wie mein Knecht Hiob. 8 Und nun nehmet euch sieben Farren und sieben Widder, und gehet zu meinem Knechte Hiob und opfert ein Brandopfer für euch. Und Hiob, mein Knecht, möge für euch bitten; denn ihn will ich annehmen, damit ich nicht an euch tue nach eurer Torheit; denn nicht geziemend habt ihr von mir geredet, wie mein Knecht Hiob. (Hesekiel 14.14) 9 Da gingen Eliphas, der Temaniter, und Bildad, der Schuchiter, und Zophar, der Naamathiter, und taten, wie Jehova zu ihnen geredet hatte; und Jehova nahm Hiob an.

Gottes Segen über Hiob

10 Und Jehova wendete die Gefangenschaft Hiobs, als er für seine Freunde betete; und Jehova mehrte alles, was Hiob gehabt hatte, um das Doppelte. (Hiob 8.7) 11 Und es kamen zu ihm alle seine Brüder und alle seine Schwestern und alle seine früheren Bekannten; und sie aßen mit ihm in seinem Hause, und sie bezeugten ihm ihr Beileid und trösteten ihn über all das Unglück, welches Jehova über ihn gebracht hatte; und sie gaben ihm ein jeder eine Kesita, und ein jeder einen goldenen Ring. 12 Und Jehova segnete das Ende Hiobs mehr als seinen Anfang; und er bekam vierzehntausend Stück Kleinvieh und sechstausend Kamele und tausend Joch Rinder und tausend Eselinnen. 13 Und es wurden ihm sieben Söhne und drei Töchter geboren. 14 Und er gab der ersten den Namen Jemima, und der zweiten den Namen Kezia, und der dritten den Namen Keren-Happuk. 15 Und so schöne Frauen wie die Töchter Hiobs wurden im ganzen Lande nicht gefunden. Und ihr Vater gab ihnen ein Erbteil inmitten ihrer Brüder. (4. Mose 27.8-11) 16 Und Hiob lebte nach diesem 140 Jahre; und er sah seine Kinder und seine Kindeskinder, vier Geschlechter. 17 Und Hiob starb, alt und der Tage satt. (1. Mose 25.8) 18 Das Eisen achtet er für Stroh, das Erz für faules Holz. 19 Der Pfeil jagt ihn nicht in die Flucht, Schleudersteine verwandeln sich ihm in Stoppeln. 20 Wie Stoppeln gilt ihm die Keule, und er verlacht das Sausen des Wurfspießes. 21 Unter ihm sind scharfe Scherben; einen Dreschschlitten breitet er hin auf den Schlamm. 22 Er macht die Tiefe sieden wie einen Topf, macht das Meer wie einen Salbenkessel. 23 Hinter ihm leuchtet der Pfad, man könnte die Tiefe für graues Haar halten. 24 Auf Erden ist keiner ihm gleich, der geschaffen ist ohne Furcht. 25 Alles Hohe sieht er an; er ist König über alle wilden Tiere.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)