Hiobs Antwort: Einsichtige Zurücknahme der Anklagen gegen Gott
1Und Jehova antwortete Hiob aus dem Sturme und sprach:2Gürte doch wie ein Mann deine Lenden; ich will dich fragen, und du belehre mich!(Jesaja 45.9)3Willst du gar mein Recht zunichte machen, mich verdammen, damit du gerecht seiest?4Oder hast du einen Arm wie Gott, und kannst du donnern mit einer Stimme wie er?5Schmücke dich doch mit Erhabenheit und Hoheit, und kleide dich in Pracht und Majestät!
Zweite Rede Gottes: Beweis der Macht Gottes durch Bestrafung der Hochmütigen - Seine Gewalt über den Behemot und den Leviatan
6Gieße aus die Ausbrüche deines Zornes, und sieh an alles Hoffärtige und erniedrige es!7Sieh an alles Hoffärtige, beuge es, und reiße nieder die Gesetzlosen auf ihrer Stelle!(Hiob 38.3)8Verbirg sie allesamt in den Staub, schließe ihre Angesichter in Verborgenheit ein!9Dann werde auch ich dich preisen, daß deine Rechte dir Hilfe schafft.(Hiob 37.5)10Sieh doch den Behemoth, den ich mit dir gemacht habe; er frißt Gras wie das Rind.11Sieh doch, seine Kraft ist in seinen Lenden, und seine Stärke in den Muskeln seines Bauches.12Er biegt seinen Schwanz gleich einer Zeder, die Sehnen seiner Schenkel sind verflochten.13Seine Knochen sind Röhren von Erz, seine Gebeine gleich Barren von Eisen.14Er ist der Erstling der Wege Gottes; der ihn gemacht, hat ihm sein Schwert beschafft.15Denn die Berge tragen ihm Futter, und daselbst spielt alles Getier des Feldes.16Unter Lotosbüschen legt er sich nieder, im Versteck von Rohr und Sumpf;17Lotosbüsche bedecken ihn mit ihrem Schatten, es umgeben ihn die Weiden des Baches.18Siehe, der Strom schwillt mächtig an, er flieht nicht ängstlich davon; er bleibt wohlgemut, wenn ein Jordan gegen sein Maul hervorbricht.19Fängt man ihn wohl vor seinen Augen, durchbohrt man ihm die Nase mit einem Fangseile?20Ziehst du den Leviathan herbei mit der Angel, und senkst du seine Zunge in die Angelschnur?21Kannst du einen Binsenstrick durch seine Nase ziehen, und seinen Kinnbacken mit einem Ringe durchbohren?22Wird er viel Flehens an dich richten, oder dir sanfte Worte geben?23Wird er einen Bund mit dir machen, daß du ihn zum ewigen Knechte nehmest?24Wirst du mit ihm spielen wie mit einem Vogel, und ihn anbinden für deine Mädchen?25Werden die Fischergenossen ihn verhandeln, ihn verteilen unter Kaufleute?(Jesaja 27.1)26Kannst du seine Haut mit Spießen füllen, und seinen Kopf mit Fischharpunen?27Lege deine Hand an ihn, - gedenke des Kampfes, tue es nicht wieder!
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)