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Hiob - Kapitel 40

Hiobs Antwort: Einsichtige Zurücknahme der Anklagen gegen Gott

1 Und Jehova antwortete Hiob aus dem Sturme und sprach: 2 Gürte doch wie ein Mann deine Lenden; ich will dich fragen, und du belehre mich! (Jesaja 45.9) 3 Willst du gar mein Recht zunichte machen, mich verdammen, damit du gerecht seiest? 4 Oder hast du einen Arm wie Gott, und kannst du donnern mit einer Stimme wie er? 5 Schmücke dich doch mit Erhabenheit und Hoheit, und kleide dich in Pracht und Majestät!

Zweite Rede Gottes: Beweis der Macht Gottes durch Bestrafung der Hochmütigen - Seine Gewalt über den Behemot und den Leviatan

6 Gieße aus die Ausbrüche deines Zornes, und sieh an alles Hoffärtige und erniedrige es! 7 Sieh an alles Hoffärtige, beuge es, und reiße nieder die Gesetzlosen auf ihrer Stelle! (Hiob 38.3) 8 Verbirg sie allesamt in den Staub, schließe ihre Angesichter in Verborgenheit ein! 9 Dann werde auch ich dich preisen, daß deine Rechte dir Hilfe schafft. (Hiob 37.5) 10 Sieh doch den Behemoth, den ich mit dir gemacht habe; er frißt Gras wie das Rind. 11 Sieh doch, seine Kraft ist in seinen Lenden, und seine Stärke in den Muskeln seines Bauches. 12 Er biegt seinen Schwanz gleich einer Zeder, die Sehnen seiner Schenkel sind verflochten. 13 Seine Knochen sind Röhren von Erz, seine Gebeine gleich Barren von Eisen. 14 Er ist der Erstling der Wege Gottes; der ihn gemacht, hat ihm sein Schwert beschafft. 15 Denn die Berge tragen ihm Futter, und daselbst spielt alles Getier des Feldes. 16 Unter Lotosbüschen legt er sich nieder, im Versteck von Rohr und Sumpf; 17 Lotosbüsche bedecken ihn mit ihrem Schatten, es umgeben ihn die Weiden des Baches. 18 Siehe, der Strom schwillt mächtig an, er flieht nicht ängstlich davon; er bleibt wohlgemut, wenn ein Jordan gegen sein Maul hervorbricht. 19 Fängt man ihn wohl vor seinen Augen, durchbohrt man ihm die Nase mit einem Fangseile? 20 Ziehst du den Leviathan herbei mit der Angel, und senkst du seine Zunge in die Angelschnur? 21 Kannst du einen Binsenstrick durch seine Nase ziehen, und seinen Kinnbacken mit einem Ringe durchbohren? 22 Wird er viel Flehens an dich richten, oder dir sanfte Worte geben? 23 Wird er einen Bund mit dir machen, daß du ihn zum ewigen Knechte nehmest? 24 Wirst du mit ihm spielen wie mit einem Vogel, und ihn anbinden für deine Mädchen? 25 Werden die Fischergenossen ihn verhandeln, ihn verteilen unter Kaufleute? (Jesaja 27.1) 26 Kannst du seine Haut mit Spießen füllen, und seinen Kopf mit Fischharpunen? 27 Lege deine Hand an ihn, - gedenke des Kampfes, tue es nicht wieder!

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)