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Hiob - Kapitel 38

Erste Rede Gottes: Fragen nach dem Urheber der Schöpfung, der leblosen und belebten Natur

1 Und Jehova antwortete Hiob aus dem Sturme und sprach: (Hiob 31.35) 2 Wer ist es, der den Rat verdunkelt mit Worten ohne Erkenntnis? (Hiob 34.35) 3 Gürte doch wie ein Mann deine Lenden; so will ich dich fragen, und du belehre mich! (Hiob 40.7) 4 Wo warst du, als ich die Erde gründete? Tue es kund, wenn du Einsicht besitzest! 5 Wer hat ihre Maße bestimmt, wenn du es weißt? Oder wer hat über sie die Meßschnur gezogen? (Sprüche 30.4) 6 In was wurden ihre Grundfesten eingesenkt? 7 Oder wer hat ihren Eckstein gelegt, als die Morgensterne miteinander jubelten und alle Söhne Gottes jauchzten? 8 Und wer hat das Meer mit Toren verschlossen, als es ausbrach, hervorkam aus dem Mutterschoße, 9 als ich Gewölk zu seinem Gewande und Wolkendunkel zu seiner Windel machte, 10 und ich ihm meine Grenze bestimmte und Riegel und Tore setzte, (Sprüche 8.29) 11 und sprach: Bis hierher sollst du kommen und nicht weiter, und hier sei eine Schranke gesetzt dem Trotze deiner Wellen? - (Psalm 104.8-9) 12 Hast du, seitdem du lebst, einem Morgen geboten? Hast du die Morgenröte ihre Stätte wissen lassen, 13 daß sie erfasse die Säume der Erde, und die Gesetzlosen von ihr verscheucht werden? 14 Sie verwandelt sich wie Siegelton, und alles steht da wie in einem Gewande; 15 und den Gesetzlosen wird ihr Licht entzogen, und der erhobene Arm wird zerbrochen. 16 Bist du gekommen bis zu den Quellen des Meeres, und hast du die Gründe der Tiefe durchwandelt? 17 Wurden dir die Pforten des Todes enthüllt, und sahest du die Pforten des Todesschattens? 18 Hast du Einsicht genommen in die Breiten der Erde? Sage an, wenn du es alles weißt! 19 Welches ist der Weg zur Wohnung des Lichtes, und die Finsternis, wo ist ihre Stätte? 20 daß du sie hinbrächtest zu ihrer Grenze, und daß du der Pfade zu ihrem Hause kundig wärest. 21 Du weißt es ja; denn damals wurdest du geboren, und die Zahl deiner Tage ist groß! 22 Bist du zu den Vorräten des Schnees gekommen, und hast du gesehen die Vorräte des Hagels, 23 die ich aufgespart habe für die Zeit der Bedrängnis, für den Tag des Kampfes und der Schlacht? (Josua 10.11) 24 Welches ist der Weg, auf dem das Licht sich verteilt, der Ostwind sich verbreitet über die Erde? 25 Wer teilt der Regenflut Kanäle ab und einen Weg dem Donnerstrahle, (Hiob 28.26) 26 um regnen zu lassen auf ein Land ohne Menschen, auf die Wüste, in welcher kein Mensch ist, 27 um zu sättigen die Öde und Verödung, und um hervorsprießen zu lassen die Triebe des Grases? 28 Hat der Regen einen Vater, oder wer zeugt die Tropfen des Taues? 29 Aus wessen Schoße kommt das Eis hervor, und des Himmels Reif, wer gebiert ihn? (Psalm 147.16) 30 Wie das Gestein verdichten sich die Wasser, und die Fläche der Tiefe schließt sich zusammen. 31 Kannst du knüpfen das Gebinde des Siebengestirns, oder lösen die Fesseln des Orion? (Hiob 9.9) 32 Kannst du die Bilder des Tierkreises hervortreten lassen zu ihrer Zeit, und den großen Bären leiten samt seinen Kindern? 33 Kennst du die Gesetze des Himmels, oder bestimmst du seine Herrschaft über die Erde? 34 Kannst du deine Stimme zum Gewölk erheben, daß eine Menge Wassers dich bedecke? 35 Kannst du Blitze entsenden, daß sie hinfahren, daß sie zu dir sagen: Hier sind wir? - 36 Wer hat Weisheit in die Nieren gelegt, oder wer hat dem Geiste Verstand gegeben? 37 Wer zählt die Wolken mit Weisheit, und des Himmels Schläuche, wer gießt sie aus, (1. Mose 7.11) 38 wenn der Staub zu dichtem Gusse zusammenfließt und die Schollen aneinander kleben? 39 Erjagst du der Löwin den Raub, und stillst du die Gier der jungen Löwen, 40 wenn sie in den Höhlen kauern, im Dickicht auf der Lauer sitzen? (Hiob 37.8) 41 Wer bereitet dem Raben seine Speise, wenn seine Jungen zu Gott schreien, umherirren ohne Nahrung? (Psalm 147.9)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)