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Hiob - Kapitel 38

Erste Rede Gottes: Fragen nach dem Urheber der Schöpfung, der leblosen und belebten Natur

1 Und Jehova antwortete Hiob aus dem Sturme und sprach: (Hiob 31.35) 2 Wer ist es, der den Rat verdunkelt mit Worten ohne Erkenntnis? (Hiob 34.35) 3 Gürte doch wie ein Mann deine Lenden; so will ich dich fragen, und du belehre mich! (Hiob 40.7) 4 Wo warst du, als ich die Erde gründete? Tue es kund, wenn du Einsicht besitzest! 5 Wer hat ihre Maße bestimmt, wenn du es weißt? Oder wer hat über sie die Meßschnur gezogen? (Sprüche 30.4) 6 In was wurden ihre Grundfesten eingesenkt? 7 Oder wer hat ihren Eckstein gelegt, als die Morgensterne miteinander jubelten und alle Söhne Gottes jauchzten? 8 Und wer hat das Meer mit Toren verschlossen, als es ausbrach, hervorkam aus dem Mutterschoße, 9 als ich Gewölk zu seinem Gewande und Wolkendunkel zu seiner Windel machte, 10 und ich ihm meine Grenze bestimmte und Riegel und Tore setzte, (Sprüche 8.29) 11 und sprach: Bis hierher sollst du kommen und nicht weiter, und hier sei eine Schranke gesetzt dem Trotze deiner Wellen? - (Psalm 104.8-9) 12 Hast du, seitdem du lebst, einem Morgen geboten? Hast du die Morgenröte ihre Stätte wissen lassen, 13 daß sie erfasse die Säume der Erde, und die Gesetzlosen von ihr verscheucht werden? 14 Sie verwandelt sich wie Siegelton, und alles steht da wie in einem Gewande; 15 und den Gesetzlosen wird ihr Licht entzogen, und der erhobene Arm wird zerbrochen. 16 Bist du gekommen bis zu den Quellen des Meeres, und hast du die Gründe der Tiefe durchwandelt? 17 Wurden dir die Pforten des Todes enthüllt, und sahest du die Pforten des Todesschattens? 18 Hast du Einsicht genommen in die Breiten der Erde? Sage an, wenn du es alles weißt! 19 Welches ist der Weg zur Wohnung des Lichtes, und die Finsternis, wo ist ihre Stätte? 20 daß du sie hinbrächtest zu ihrer Grenze, und daß du der Pfade zu ihrem Hause kundig wärest. 21 Du weißt es ja; denn damals wurdest du geboren, und die Zahl deiner Tage ist groß! 22 Bist du zu den Vorräten des Schnees gekommen, und hast du gesehen die Vorräte des Hagels, 23 die ich aufgespart habe für die Zeit der Bedrängnis, für den Tag des Kampfes und der Schlacht? (Josua 10.11) 24 Welches ist der Weg, auf dem das Licht sich verteilt, der Ostwind sich verbreitet über die Erde? 25 Wer teilt der Regenflut Kanäle ab und einen Weg dem Donnerstrahle, (Hiob 28.26) 26 um regnen zu lassen auf ein Land ohne Menschen, auf die Wüste, in welcher kein Mensch ist, 27 um zu sättigen die Öde und Verödung, und um hervorsprießen zu lassen die Triebe des Grases? 28 Hat der Regen einen Vater, oder wer zeugt die Tropfen des Taues? 29 Aus wessen Schoße kommt das Eis hervor, und des Himmels Reif, wer gebiert ihn? (Psalm 147.16) 30 Wie das Gestein verdichten sich die Wasser, und die Fläche der Tiefe schließt sich zusammen. 31 Kannst du knüpfen das Gebinde des Siebengestirns, oder lösen die Fesseln des Orion? (Hiob 9.9) 32 Kannst du die Bilder des Tierkreises hervortreten lassen zu ihrer Zeit, und den großen Bären leiten samt seinen Kindern? 33 Kennst du die Gesetze des Himmels, oder bestimmst du seine Herrschaft über die Erde? 34 Kannst du deine Stimme zum Gewölk erheben, daß eine Menge Wassers dich bedecke? 35 Kannst du Blitze entsenden, daß sie hinfahren, daß sie zu dir sagen: Hier sind wir? - 36 Wer hat Weisheit in die Nieren gelegt, oder wer hat dem Geiste Verstand gegeben? 37 Wer zählt die Wolken mit Weisheit, und des Himmels Schläuche, wer gießt sie aus, (1. Mose 7.11) 38 wenn der Staub zu dichtem Gusse zusammenfließt und die Schollen aneinander kleben? 39 Erjagst du der Löwin den Raub, und stillst du die Gier der jungen Löwen, 40 wenn sie in den Höhlen kauern, im Dickicht auf der Lauer sitzen? (Hiob 37.8) 41 Wer bereitet dem Raben seine Speise, wenn seine Jungen zu Gott schreien, umherirren ohne Nahrung? (Psalm 147.9)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)