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Hiob - Kapitel 38

Erste Rede Gottes: Fragen nach dem Urheber der Schöpfung, der leblosen und belebten Natur

1 Und Jehova antwortete Hiob aus dem Sturme und sprach: (Hiob 31.35) 2 Wer ist es, der den Rat verdunkelt mit Worten ohne Erkenntnis? (Hiob 34.35) 3 Gürte doch wie ein Mann deine Lenden; so will ich dich fragen, und du belehre mich! (Hiob 40.7) 4 Wo warst du, als ich die Erde gründete? Tue es kund, wenn du Einsicht besitzest! 5 Wer hat ihre Maße bestimmt, wenn du es weißt? Oder wer hat über sie die Meßschnur gezogen? (Sprüche 30.4) 6 In was wurden ihre Grundfesten eingesenkt? 7 Oder wer hat ihren Eckstein gelegt, als die Morgensterne miteinander jubelten und alle Söhne Gottes jauchzten? 8 Und wer hat das Meer mit Toren verschlossen, als es ausbrach, hervorkam aus dem Mutterschoße, 9 als ich Gewölk zu seinem Gewande und Wolkendunkel zu seiner Windel machte, 10 und ich ihm meine Grenze bestimmte und Riegel und Tore setzte, (Sprüche 8.29) 11 und sprach: Bis hierher sollst du kommen und nicht weiter, und hier sei eine Schranke gesetzt dem Trotze deiner Wellen? - (Psalm 104.8-9) 12 Hast du, seitdem du lebst, einem Morgen geboten? Hast du die Morgenröte ihre Stätte wissen lassen, 13 daß sie erfasse die Säume der Erde, und die Gesetzlosen von ihr verscheucht werden? 14 Sie verwandelt sich wie Siegelton, und alles steht da wie in einem Gewande; 15 und den Gesetzlosen wird ihr Licht entzogen, und der erhobene Arm wird zerbrochen. 16 Bist du gekommen bis zu den Quellen des Meeres, und hast du die Gründe der Tiefe durchwandelt? 17 Wurden dir die Pforten des Todes enthüllt, und sahest du die Pforten des Todesschattens? 18 Hast du Einsicht genommen in die Breiten der Erde? Sage an, wenn du es alles weißt! 19 Welches ist der Weg zur Wohnung des Lichtes, und die Finsternis, wo ist ihre Stätte? 20 daß du sie hinbrächtest zu ihrer Grenze, und daß du der Pfade zu ihrem Hause kundig wärest. 21 Du weißt es ja; denn damals wurdest du geboren, und die Zahl deiner Tage ist groß! 22 Bist du zu den Vorräten des Schnees gekommen, und hast du gesehen die Vorräte des Hagels, 23 die ich aufgespart habe für die Zeit der Bedrängnis, für den Tag des Kampfes und der Schlacht? (Josua 10.11) 24 Welches ist der Weg, auf dem das Licht sich verteilt, der Ostwind sich verbreitet über die Erde? 25 Wer teilt der Regenflut Kanäle ab und einen Weg dem Donnerstrahle, (Hiob 28.26) 26 um regnen zu lassen auf ein Land ohne Menschen, auf die Wüste, in welcher kein Mensch ist, 27 um zu sättigen die Öde und Verödung, und um hervorsprießen zu lassen die Triebe des Grases? 28 Hat der Regen einen Vater, oder wer zeugt die Tropfen des Taues? 29 Aus wessen Schoße kommt das Eis hervor, und des Himmels Reif, wer gebiert ihn? (Psalm 147.16) 30 Wie das Gestein verdichten sich die Wasser, und die Fläche der Tiefe schließt sich zusammen. 31 Kannst du knüpfen das Gebinde des Siebengestirns, oder lösen die Fesseln des Orion? (Hiob 9.9) 32 Kannst du die Bilder des Tierkreises hervortreten lassen zu ihrer Zeit, und den großen Bären leiten samt seinen Kindern? 33 Kennst du die Gesetze des Himmels, oder bestimmst du seine Herrschaft über die Erde? 34 Kannst du deine Stimme zum Gewölk erheben, daß eine Menge Wassers dich bedecke? 35 Kannst du Blitze entsenden, daß sie hinfahren, daß sie zu dir sagen: Hier sind wir? - 36 Wer hat Weisheit in die Nieren gelegt, oder wer hat dem Geiste Verstand gegeben? 37 Wer zählt die Wolken mit Weisheit, und des Himmels Schläuche, wer gießt sie aus, (1. Mose 7.11) 38 wenn der Staub zu dichtem Gusse zusammenfließt und die Schollen aneinander kleben? 39 Erjagst du der Löwin den Raub, und stillst du die Gier der jungen Löwen, 40 wenn sie in den Höhlen kauern, im Dickicht auf der Lauer sitzen? (Hiob 37.8) 41 Wer bereitet dem Raben seine Speise, wenn seine Jungen zu Gott schreien, umherirren ohne Nahrung? (Psalm 147.9)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)