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Hiob - Kapitel 37

1 Ja, darüber erzittert mein Herz und bebt auf von seiner Stelle. 2 Höret, höret das Getöse seiner Stimme und das Gemurmel, das aus seinem Munde hervorgeht! (Psalm 29.3) 3 Er sendet es aus unter den ganzen Himmel, und seinen Blitz bis zu den Säumen der Erde. 4 Nach dem Blitze brüllt eine Stimme; er donnert mit seiner erhabenen Stimme, und hält die Blitze nicht zurück, wenn seine Stimme gehört wird. 5 Gott donnert wunderbar mit seiner Stimme; er tut große Dinge, die wir nicht begreifen. 6 Denn zum Schnee spricht er: Falle zur Erde! und zum Regengusse und den Güssen seines gewaltigen Regens. (Hiob 38.28) (Psalm 147.16) 7 Er lähmt die Hand eines jeden Menschen, damit alle Menschen sein Werk kennen lernen. 8 Und das Wild geht in sein Versteck und bleibt in seinen Höhlen. (Psalm 104.22) 9 Aus der Kammer des Südens kommt Sturm, und von den Nordwinden Kälte. 10 Durch den Odem Gottes entsteht Eis, und die Breite der Wasser zieht sich zusammen. 11 Auch beladet er mit Wasserfülle das Gewölk, breitet weithin aus seine Blitzwolken. 12 Und unter seiner Leitung wenden sie sich ringsumher zu ihrem Werke, zu allem, was er ihnen gebietet, über die Fläche des Erdkreises hin, 13 sei es, daß er sie zur Geißel, oder für seine Erde, oder zur Erweisung seiner Gnade sich entladen läßt. 14 Nimm dieses zu Ohren, Hiob; stehe und betrachte die Wunder Gottes! 15 Weißt du, wie Gott sie beladet, und leuchten läßt den Blitz seines Gewölks? (Hiob 38.1) 16 Verstehst du dich auf das Schweben der Wolke, auf die Wundertaten des an Wissen Vollkommenen? 17 Du, dessen Kleider heiß werden, wenn das Land schwül wird von Süden her, 18 kannst du, gleich ihm, das Himmelsgewölbe ausbreiten, fest wie ein gegossener Spiegel? 19 Tue uns kund, was wir ihm sagen sollen! Wir können vor Finsternis nichts vorbringen. 20 Soll ihm gemeldet werden, daß ich reden wolle? Wenn jemand zu ihm spricht, er wird gewiß verschlungen werden. 21 Und jetzt sieht man das Licht nicht, welches leuchtet am Himmelsgewölbe; aber ein Wind fährt daher und reinigt dasselbe. 22 Aus dem Norden kommt Gold: - um Gott ist furchtbare Pracht; 23 den Allmächtigen, den erreichen wir nicht, den Erhabenen an Kraft; und das Recht und der Gerechtigkeit Fülle beugt er nicht. (Hiob 28.12) 24 Darum fürchten ihn die Menschen; er sieht keine an, die weisen Herzens sind.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)