Hiob - Kapitel 34
Zweite Rede des Elihu: Gegen Hiobs Reden über die Ungerechtigkeit Gottes - Keine Rechtsbeugung durch den Allmächtigen
1 Und Elihu hob wieder an und sprach: 2 Höret, ihr Weisen, meine Worte, und ihr Kundigen, gebet mir Gehör! 3 Denn das Ohr prüft die Worte, wie der Gaumen die Speise kostet. 1 4 Erwählen wir für uns, was recht, erkennen wir unter uns, was gut ist! 5 Denn Hiob hat gesagt: Ich bin gerecht, und Gott hat mir mein Recht entzogen. 2, 3 6 Trotz meines Rechtes soll ich lügen; meine Wunde ist unheilbar, ohne daß ich übertreten habe. - 4, 5, 6 7 Wer ist ein Mann wie Hiob, der Hohn trinkt wie Wasser, 7 8 und in Gesellschaft geht mit denen, die Frevel tun, und wandelt mit gottlosen Menschen? 8 9 Denn er hat gesagt: Keinen Nutzen hat ein Mann davon, daß er Wohlgefallen an Gott hat! 9 10 Darum höret mir zu, ihr Männer von Verstand! Fern sei Gott von Gesetzlosigkeit, und der Allmächtige von Unrecht! 11 Sondern des Menschen Tun vergilt er ihm, und nach jemandes Wege läßt er es ihn finden. 10 12 Ja, wahrlich, Gott handelt nicht gesetzlos, und der Allmächtige beugt nicht das Recht. 11 13 Wer hat ihm die Erde anvertraut? Und wer den ganzen Erdkreis gegründet? 14 Wenn er sein Herz nur auf sich selbst richtete, seinen Geist und seinen Odem an sich zurückzöge, 15 so würde alles Fleisch insgesamt verscheiden, und der Mensch zum Staube zurückkehren. 12, 13 16 Und wenn du doch dieses einsehen und hören, der Stimme meiner Worte Gehör schenken wolltest! 17 Sollte auch herrschen, wer das Recht haßt? oder willst du den Allgerechten verdammen? 18 Sagt man zu einem Könige: Belial, zu Edlen: Du Gottloser? - 19 Wieviel weniger zu ihm, der die Person der Fürsten nicht ansieht und den Reichen nicht vor dem Armen berücksichtigt! Denn sie alle sind das Werk seiner Hände. 20 In einem Augenblick sterben sie; und in der Mitte der Nacht wird ein Volk erschüttert und vergeht, und Mächtige werden beseitigt ohne Hand. 21 Denn seine Augen sind auf die Wege des Menschen gerichtet, und er sieht alle seine Schritte. 14, 15 22 Da ist keine Finsternis und kein Todesschatten, daß sich darein verbergen könnten, die Frevel tun. 16 23 Denn er braucht nicht lange auf einen Menschen acht zu geben, damit er vor Gott ins Gericht komme. 24 Er zerschmettert Gewaltige ohne Untersuchung, und setzt andere an ihre Stelle. 25 Daher kennt er ihre Handlungen, und kehrt sie um über Nacht; und sie werden zermalmt. 26 Er schlägt sie, wie Übeltäter, auf öffentlichem Platze, 27 darum daß sie von seiner Nachfolge abgewichen sind und alle seine Wege nicht bedacht haben, 28 um zu ihm hinaufdringen zu lassen das Schreien des Armen, und damit er das Schreien der Elenden höre. 17 29 Schafft er Ruhe, wer will beunruhigen? Und verbirgt er das Angesicht, wer kann ihn schauen? So handelt er sowohl gegen ein Volk, als auch gegen einen Menschen zumal, 30 damit der ruchlose Mensch nicht regiere, damit sie nicht Fallstricke des Volkes seien. 31 Denn hat er wohl zu Gott gesagt: Ich trage meine Strafe, ich will nicht mehr verderbt handeln; 32 was ich nicht sehe, zeige du mir; wenn ich Unrecht verübt habe, so will ich es nicht mehr tun? - 18 33 Soll nach deinem Sinne er es vergelten? Denn du hast seine Vergeltung verworfen, und so mußt du wählen, und nicht ich; was du weißt, reden denn! 34 Männer von Verstand werden zu mir sagen, und ein weiser Mann, der mir zuhört: 35 Hiob redet nicht mit Erkenntnis, und seine Worte sind ohne Einsicht. 19 36 Ach, daß doch Hiob fort und fort geprüft würde wegen seiner Antworten nach Frevlerart! 37 Denn er fügt seiner Sünde Übertretung hinzu, klatscht unter uns in die Hände und mehrt seine Worte gegen Gott. 202. Mose - Kapitel 21
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 21, 22, 23 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 24, 25, 26 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 27 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 28, 29, 30 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 31, 32 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 33, 34 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 35, 36 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 37, 38, 39 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 40, 41, 42 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 43 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 44Querverweise
1 Hiob 12.11: Soll nicht das Ohr die Worte prüfen, wie der Gaumen für sich die Speise kostet?
2 Hiob 27.2: So wahr Gott lebt, der mir mein Recht entzogen, und der Allmächtige, der meine Seele bitter gemacht hat, -
3 Hiob 33.9: Ich bin rein, ohne Übertretung; ich bin makellos, und keine Ungerechtigkeit ist an mir.
4 Hiob 6.4: Denn die Pfeile des Allmächtigen sind in mir, ihr Gift trinkt mein Geist; die Schrecken Gottes stellen sich in Schlachtordnung wider mich auf.
5 Hiob 9.15: der ich, wenn ich gerecht wäre, nicht antworten könnte - um Gnade würde ich flehen zu meinem Richter.
6 Hiob 9.20: Wenn ich auch gerecht wäre, so würde mein Mund mich doch verdammen; wäre ich vollkommen, so würde er mich für verkehrt erklären.
7 Hiob 15.16: wieviel weniger der Abscheuliche und Verderbte, der Mann, der Unrecht trinkt wie Wasser!
8 Psalm 1.1: Glückselig der Mann, der nicht wandelt im Rate der Gottlosen, und nicht steht auf dem Wege der Sünder, und nicht sitzt auf dem Sitze der Spötter,
9 Hiob 9.22: Darum sage ich: Den Vollkommenen und den Gesetzlosen vernichtet er.
10 Römer 2.6: welcher einem jeden vergelten wird nach seinen Werken:
11 Hiob 19.6: so wisset denn, daß Gott mich in meinem Rechte gebeugt und mich umstellt hat mit seinem Netze.
12 1. Mose 3.19: Im Schweiße deines Angesichts wirst du dein Brot essen, bis du zurückkehrst zur Erde, denn von ihr bist du genommen. Denn Staub bist du, und zum Staube wirst du zurückkehren!
13 Psalm 104.29: Du verbirgst dein Angesicht: sie erschrecken; du nimmst ihren Odem hinweg: sie hauchen aus und kehren zurück zu ihrem Staube.
14 Hiob 31.4: Sieht er nicht meine Wege und zählt alle meine Schritte?
15 Sprüche 5.21: Denn vor den Augen Jehovas sind eines jeden Wege, und alle seine Geleise wägt er ab.
16 Psalm 139.11-12: Und spräche ich: Nur Finsternis möge mich umhüllen, und Nacht werde das Licht um mich her:
17 2. Mose 22.22: Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
18 Hiob 40.5: Schmücke dich doch mit Erhabenheit und Hoheit, und kleide dich in Pracht und Majestät!
19 Hiob 38.2: Wer ist es, der den Rat verdunkelt mit Worten ohne Erkenntnis?
20 Hiob 34.5: Denn Hiob hat gesagt: Ich bin gerecht, und Gott hat mir mein Recht entzogen.
21 3. Mose 25.39-40: Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
22 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
23 Jeremia 34.14: Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.
24 2. Mose 22.7-8: So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
25 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
26 5. Mose 1.17: Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, daß ich sie höre.
27 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
28 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.
29 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten. -
30 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.
31 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.
32 5. Mose 19.4: Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,
33 1. Könige 2.29: Und es wurde dem König Salomo berichtet: Joab ist zum Zelte Jehovas geflohen, und siehe, er ist neben dem Altar. Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe hin, stoße ihn nieder!
34 1. Könige 2.31: Und der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und stoße ihn nieder, und begrabe ihn; und so tue das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir und von dem Hause meines Vaters hinweg.
35 5. Mose 24.7: Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
36 1. Timotheus 1.10: Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,
37 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen!
38 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.
39 Matthäus 15.4: denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."
40 3. Mose 24.19-20: Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:
41 5. Mose 19.21: Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
42 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.
43 1. Mose 9.5: und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.
44 Lukas 19.8: Zachäus aber stand und sprach zu dem Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich von jemand etwas durch falsche Anklage genommen habe, so erstatte ich es vierfältig.