Zweite Rede des Elihu: Gegen Hiobs Reden über die Ungerechtigkeit Gottes - Keine Rechtsbeugung durch den Allmächtigen
1Und Elihu hob wieder an und sprach:2Höret, ihr Weisen, meine Worte, und ihr Kundigen, gebet mir Gehör!3Denn das Ohr prüft die Worte, wie der Gaumen die Speise kostet.(Hiob 12.11)4Erwählen wir für uns, was recht, erkennen wir unter uns, was gut ist!5Denn Hiob hat gesagt: Ich bin gerecht, und Gott hat mir mein Recht entzogen.(Hiob 27.2)(Hiob 33.9)6Trotz meines Rechtes soll ich lügen; meine Wunde ist unheilbar, ohne daß ich übertreten habe. -(Hiob 6.4)(Hiob 9.15)(Hiob 9.20)7Wer ist ein Mann wie Hiob, der Hohn trinkt wie Wasser,(Hiob 15.16)8und in Gesellschaft geht mit denen, die Frevel tun, und wandelt mit gottlosen Menschen?(Psalm 1.1)9Denn er hat gesagt: Keinen Nutzen hat ein Mann davon, daß er Wohlgefallen an Gott hat!(Hiob 9.22)10Darum höret mir zu, ihr Männer von Verstand! Fern sei Gott von Gesetzlosigkeit, und der Allmächtige von Unrecht!11Sondern des Menschen Tun vergilt er ihm, und nach jemandes Wege läßt er es ihn finden.(Römer 2.6)12Ja, wahrlich, Gott handelt nicht gesetzlos, und der Allmächtige beugt nicht das Recht.(Hiob 19.6)13Wer hat ihm die Erde anvertraut? Und wer den ganzen Erdkreis gegründet?14Wenn er sein Herz nur auf sich selbst richtete, seinen Geist und seinen Odem an sich zurückzöge,15so würde alles Fleisch insgesamt verscheiden, und der Mensch zum Staube zurückkehren.(1. Mose 3.19)(Psalm 104.29)16Und wenn du doch dieses einsehen und hören, der Stimme meiner Worte Gehör schenken wolltest!17Sollte auch herrschen, wer das Recht haßt? oder willst du den Allgerechten verdammen?18Sagt man zu einem Könige: Belial, zu Edlen: Du Gottloser? -19Wieviel weniger zu ihm, der die Person der Fürsten nicht ansieht und den Reichen nicht vor dem Armen berücksichtigt! Denn sie alle sind das Werk seiner Hände.20In einem Augenblick sterben sie; und in der Mitte der Nacht wird ein Volk erschüttert und vergeht, und Mächtige werden beseitigt ohne Hand.21Denn seine Augen sind auf die Wege des Menschen gerichtet, und er sieht alle seine Schritte.(Hiob 31.4)(Sprüche 5.21)22Da ist keine Finsternis und kein Todesschatten, daß sich darein verbergen könnten, die Frevel tun.(Psalm 139.11-12)23Denn er braucht nicht lange auf einen Menschen acht zu geben, damit er vor Gott ins Gericht komme.24Er zerschmettert Gewaltige ohne Untersuchung, und setzt andere an ihre Stelle.25Daher kennt er ihre Handlungen, und kehrt sie um über Nacht; und sie werden zermalmt.26Er schlägt sie, wie Übeltäter, auf öffentlichem Platze,27darum daß sie von seiner Nachfolge abgewichen sind und alle seine Wege nicht bedacht haben,28um zu ihm hinaufdringen zu lassen das Schreien des Armen, und damit er das Schreien der Elenden höre.(2. Mose 22.22)29Schafft er Ruhe, wer will beunruhigen? Und verbirgt er das Angesicht, wer kann ihn schauen? So handelt er sowohl gegen ein Volk, als auch gegen einen Menschen zumal,30damit der ruchlose Mensch nicht regiere, damit sie nicht Fallstricke des Volkes seien.31Denn hat er wohl zu Gott gesagt: Ich trage meine Strafe, ich will nicht mehr verderbt handeln;32was ich nicht sehe, zeige du mir; wenn ich Unrecht verübt habe, so will ich es nicht mehr tun? -(Hiob 40.5)33Soll nach deinem Sinne er es vergelten? Denn du hast seine Vergeltung verworfen, und so mußt du wählen, und nicht ich; was du weißt, reden denn!34Männer von Verstand werden zu mir sagen, und ein weiser Mann, der mir zuhört:35Hiob redet nicht mit Erkenntnis, und seine Worte sind ohne Einsicht.(Hiob 38.2)36Ach, daß doch Hiob fort und fort geprüft würde wegen seiner Antworten nach Frevlerart!37Denn er fügt seiner Sünde Übertretung hinzu, klatscht unter uns in die Hände und mehrt seine Worte gegen Gott.(Hiob 34.5)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)