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Hiob - Kapitel 33

1 Nun aber, Hiob, höre doch meine Reden, und nimm zu Ohren alle meine Worte. 2 Siehe doch, ich habe meinen Mund aufgetan, meine Zunge redet in meinem Gaumen. 3 Meine Worte sollen die Geradheit meines Herzens sein, und was meine Lippen wissen, sollen sie rein heraussagen. 4 Der Geist Gottes hat mich gemacht, und der Odem des Allmächtigen belebt mich. 5 Wenn du kannst, so antworte mir; rüste dich vor mir, stelle dich! 6 Siehe, ich bin Gottes, wie du; vom Tone abgekniffen bin auch ich. 1 7 Siehe, mein Schrecken wird dich nicht ängstigen, und mein Druck wird nicht schwer auf dir lasten.

Abwehr der Anklagen Hiobs gegen Gott - Gottes Zucht zum Heil der Seele - Aufforderung zur Stellungnahme oder zum Zuhören

8 Fürwahr, du hast vor meinen Ohren gesprochen, und ich hörte die Stimme der Worte: 9 Ich bin rein, ohne Übertretung; ich bin makellos, und keine Ungerechtigkeit ist an mir. 2, 3, 4 10 Siehe, er erfindet Feindseligkeiten wider mich; er hält mich für seinen Feind. 5, 6 11 Er legt meine Füße in den Stock, beobachtet alle meine Pfade. - 12 Siehe, darin hast du nicht recht, antworte ich dir; denn Gott ist erhabener als ein Mensch. 13 Warum hast du wider ihn gehadert? Denn über all sein Tun gibt er keine Antwort. 14 Doch in einer Weise redet Gott und in zweien, ohne daß man es beachtet. 15 Im Traume, im Nachtgesicht, wenn tiefer Schlaf die Menschen befällt, im Schlummer auf dem Lager: 16 dann öffnet er das Ohr der Menschen und besiegelt die Unterweisung, die er ihnen gibt, 7, 8 17 um den Menschen von seinem Tun abzuwenden, und auf daß er Übermut vor dem Manne verberge; 9, 10 18 daß er seine Seele zurückhalte von der Grube, und sein Leben vom Rennen ins Geschoß. 19 Auch wird er gezüchtigt mit Schmerzen auf seinem Lager und mit beständigem Kampf in seinen Gebeinen. 20 Und sein Leben verabscheut das Brot, und seine Seele die Lieblingsspeise; 21 sein Fleisch zehrt ab, daß man es nicht mehr sieht, und entblößt sind seine Knochen, die nicht gesehen wurden; 22 und seine Seele nähert sich der Grube, und sein Leben den Würgern. 23 Wenn es nun für ihn einen Gesandten gibt, einen Ausleger, einen aus tausend, um dem Menschen seine Geradheit kundzutun, 11 24 so wird er sich seiner erbarmen und sprechen: Erlöse ihn, daß er nicht in die Grube hinabfahre; ich habe eine Sühnung gefunden. 25 Sein Fleisch wird frischer sein als in der Jugend; er wird zurückkehren zu den Tagen seiner Jünglingskraft. 12 26 Er wird zu Gott flehen, und Gott wird ihn wohlgefällig annehmen, und er wird sein Angesicht schauen mit Jauchzen; und Gott wird dem Menschen seine Gerechtigkeit vergelten. 27 Er wird vor den Menschen singen und sagen: Ich hatte gesündigt und die Geradheit verkehrt, und es ward mir nicht vergolten; 28 er hat meine Seele erlöst, daß sie nicht in die Grube fahre, und mein Leben erfreut sich des Lichtes. 13 29 Siehe, das alles tut Gott zwei-, dreimal mit dem Manne, 30 um seine Seele abzuwenden von der Grube, daß sie erleuchtet werde von dem Lichte der Lebendigen. 14 31 Merke auf, Hiob, höre mir zu; schweige, und ich will reden. 32 Wenn du Worte hast, so antworte mir; rede, denn ich wünsche dich zu rechtfertigen. 33 Wenn nicht, so höre du mir zu; schweige, und ich werde dich Weisheit lehren.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 15 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 16 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 17 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 18, 19 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 20, 21 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 22 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 23 

Querverweise

1 Hiob 10.9: Gedenke doch, daß du wie Ton mich gestaltet - und zum Staube willst du mich zurückkehren lassen!

2 Hiob 16.17: obwohl keine Gewalttat in meinen Händen, und mein Gebet lauter ist.

3 Hiob 27.6: An meiner Gerechtigkeit halte ich fest und werde sie nicht fahren lassen: mein Herz schmäht nicht einen von meinen Tagen.

4 Hiob 31.1: Ich habe mit meinen Augen einen Bund gemacht, und wie hätte ich auf eine Jungfrau geblickt!

5 Hiob 13.24: Warum verbirgst du dein Angesicht, und hältst mich für deinen Feind?

6 Hiob 19.11: Und seinen Zorn ließ er wider mich entbrennen, und achtete mich seinen Feinden gleich.

7 Hiob 36.10: und er öffnet ihr Ohr der Zucht und spricht, daß sie umkehren sollen vom Frevel.

8 Psalm 16.7: Jehova werde ich preisen, der mich beraten hat, selbst des Nachts unterweisen mich meine Nieren.

9 Psalm 119.67: Bevor ich gedemütigt ward, irrte ich; jetzt aber bewahre ich dein Wort.

10 Psalm 119.71: Es ist gut für mich, daß ich gedemütigt ward, damit ich deine Satzungen lernte.

11 Hebräer 1.14: Sind sie nicht alle dienstbare Geister, ausgesandt zum Dienst um derer willen, welche die Seligkeit ererben sollen?

12 Psalm 103.5: der mit Gutem sättigt dein Alter; deine Jugend erneuert sich wie die des Adlers.

13 Hiob 33.18: daß er seine Seele zurückhalte von der Grube, und sein Leben vom Rennen ins Geschoß.

14 Psalm 103.4: der dein Leben erlöst von der Grube, der dich krönt mit Güte und Erbarmungen;

15 4. Mose 30.1: Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach:

16 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.

17 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -

18 4. Mose 18.14: Alles Verbannte in Israel soll dir gehören.

19 4. Mose 21.2: Da tat Israel Jehova ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk gewißlich in meine Hand gibst, so werde ich seine Städte verbannen.

20 1. Samuel 15.3: Nun ziehe hin und schlage Amalek, und verbannet alles, was er hat, und schone seiner nicht; und töte vom Manne bis zum Weibe, vom Kinde bis zum Säugling, vom Rinde bis zum Kleinvieh, vom Kamel bis zum Esel.

21 1. Samuel 15.9: Und Saul und das Volk verschonten Agag und das Beste vom Klein- und Rindvieh und die Tiere vom zweiten Wurf und die Mastschafe und alles, was gut war, und sie wollten sie nicht verbannen; alles Vieh aber, das gering und schwächlich war, das verbannten sie.

22 4. Mose 18.21: Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.

23 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen und die Rechte und die Gesetze, welche Jehova zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat.