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Hiob - Kapitel 30

Sein jetziges Elend, Verachtung durch die Menschen, Gottes feindliche Gesinnung - Berechtigung zur Klage

1 Und nun lachen über mich Jüngere als ich an Jahren, deren Väter ich verschmähte, den Hunden meiner Herde beizugesellen. (Hiob 29.8-11) 2 Wozu sollte mir auch die Kraft ihrer Hände nützen? Die Rüstigkeit ist bei ihnen verschwunden. 3 Durch Mangel und Hunger abgezehrt, nagen sie das dürre Land ab, welches längst öde und verödet ist; 4 sie pflücken Salzkraut bei den Gesträuchen, und die Wurzel der Ginster ist ihre Speise. 5 Aus der Mitte der Menschen werden sie vertrieben; man schreit über sie wie über einen Dieb. 6 In grausigen Klüften müssen sie wohnen, in Erdlöchern und Felsenhöhlen. 7 Zwischen Gesträuchen kreischen sie, unter Dorngestrüpp sind sie hingestreckt. 8 Kinder von Verworfenen, ja, Kinder von Ehrlosen, sind sie hinausgepeitscht aus dem Lande! 9 Und nun bin ich ihr Spottlied geworden, und ward ihnen zum Gerede. (Hiob 17.6) (Psalm 69.13) (Klagelieder 3.63) 10 Sie verabscheuen mich, treten fern von mir weg, und sie verschonen mein Angesicht nicht mit Speichel. (Matthäus 26.67) 11 Denn er hat meinen Strick gelöst und mich gebeugt: so lassen sie vor mir den Zügel schießen. 12 Zu meiner Rechten erhebt sich die Brut; sie stoßen meine Füße hinweg und bahnen wider mich ihre verderblichen Wege. 13 Sie zerstören meinen Pfad, befördern meinen Untergang, sie, die selbst hilflos sind. 14 Sie kommen wie durch einen weiten Riß, unter Gekrach wälzen sie sich heran. - 15 Schrecknisse haben sich gegen mich gekehrt; sie verfolgen wie der Wind meine Würde, und mein Heil ist vorübergezogen wie eine Wolke. 16 Und nun ergießt sich in mir meine Seele; Tage des Elends haben mich ergriffen. (Psalm 42.5) 17 Die Nacht durchbohrt meine Gebeine und löst sie von mir ab, und die an mir nagenden Schmerzen ruhen nicht. 18 Durch die Größe ihrer Kraft verändert sich mein Gewand, es umschließt mich wie der Halssaum meines Leibrocks. (Hiob 7.5) 19 Er hat mich in den Kot geworfen, und ich bin dem Staube und der Asche gleich geworden. 20 Ich schreie zu dir, und du antwortest mir nicht; ich stehe da, und du starrst mich an. (Hiob 19.7) (Psalm 22.3) 21 In einen Grausamen verwandelst du dich mir, mit der Stärke deiner Hand befeindest du mich. 22 Du hebst mich empor auf den Wind, du lässest mich dahinfahren und zerrinnen im Sturmgetöse. 23 Denn ich weiß es, du willst mich in den Tod zurückführen und in das Versammlungshaus aller Lebendigen. 24 Doch streckt man beim Sturze nicht die Hand aus, oder erhebt man bei seinem Untergang nicht darob ein Hilfsgeschrei? 25 Weinte ich denn nicht über den, der harte Tage hatte? war meine Seele nicht um den Dürftigen bekümmert? 26 Denn ich erwartete Gutes, und es kam Böses; und ich harrte auf Licht, und es kam Finsternis. (Jeremia 14.19) 27 Meine Eingeweide wallen und ruhen nicht; Tage des Elends sind mir entgegengetreten. 28 Trauernd gehe ich einher, ohne Sonne; ich stehe auf in der Versammlung und schreie. 29 Ich bin ein Bruder geworden den Schakalen, und ein Genosse den Straußen. 30 Meine Haut ist schwarz geworden und löst sich von mir ab, und mein Gebein ist brennend vor Glut. 31 Und so ist meine Laute zur Trauerklage geworden, und meine Schalmei zur Stimme der Weinenden. (Psalm 30.12)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)