Sein jetziges Elend, Verachtung durch die Menschen, Gottes feindliche Gesinnung - Berechtigung zur Klage
1Und nun lachen über mich Jüngere als ich an Jahren, deren Väter ich verschmähte, den Hunden meiner Herde beizugesellen.(Hiob 29.8-11)2Wozu sollte mir auch die Kraft ihrer Hände nützen? Die Rüstigkeit ist bei ihnen verschwunden.3Durch Mangel und Hunger abgezehrt, nagen sie das dürre Land ab, welches längst öde und verödet ist;4sie pflücken Salzkraut bei den Gesträuchen, und die Wurzel der Ginster ist ihre Speise.5Aus der Mitte der Menschen werden sie vertrieben; man schreit über sie wie über einen Dieb.6In grausigen Klüften müssen sie wohnen, in Erdlöchern und Felsenhöhlen.7Zwischen Gesträuchen kreischen sie, unter Dorngestrüpp sind sie hingestreckt.8Kinder von Verworfenen, ja, Kinder von Ehrlosen, sind sie hinausgepeitscht aus dem Lande!9Und nun bin ich ihr Spottlied geworden, und ward ihnen zum Gerede.(Hiob 17.6)(Psalm 69.13)(Klagelieder 3.63)10Sie verabscheuen mich, treten fern von mir weg, und sie verschonen mein Angesicht nicht mit Speichel.(Matthäus 26.67)11Denn er hat meinen Strick gelöst und mich gebeugt: so lassen sie vor mir den Zügel schießen.12Zu meiner Rechten erhebt sich die Brut; sie stoßen meine Füße hinweg und bahnen wider mich ihre verderblichen Wege.13Sie zerstören meinen Pfad, befördern meinen Untergang, sie, die selbst hilflos sind.14Sie kommen wie durch einen weiten Riß, unter Gekrach wälzen sie sich heran. -15Schrecknisse haben sich gegen mich gekehrt; sie verfolgen wie der Wind meine Würde, und mein Heil ist vorübergezogen wie eine Wolke.16Und nun ergießt sich in mir meine Seele; Tage des Elends haben mich ergriffen.(Psalm 42.5)17Die Nacht durchbohrt meine Gebeine und löst sie von mir ab, und die an mir nagenden Schmerzen ruhen nicht.18Durch die Größe ihrer Kraft verändert sich mein Gewand, es umschließt mich wie der Halssaum meines Leibrocks.(Hiob 7.5)19Er hat mich in den Kot geworfen, und ich bin dem Staube und der Asche gleich geworden.20Ich schreie zu dir, und du antwortest mir nicht; ich stehe da, und du starrst mich an.(Hiob 19.7)(Psalm 22.3)21In einen Grausamen verwandelst du dich mir, mit der Stärke deiner Hand befeindest du mich.22Du hebst mich empor auf den Wind, du lässest mich dahinfahren und zerrinnen im Sturmgetöse.23Denn ich weiß es, du willst mich in den Tod zurückführen und in das Versammlungshaus aller Lebendigen.24Doch streckt man beim Sturze nicht die Hand aus, oder erhebt man bei seinem Untergang nicht darob ein Hilfsgeschrei?25Weinte ich denn nicht über den, der harte Tage hatte? war meine Seele nicht um den Dürftigen bekümmert?26Denn ich erwartete Gutes, und es kam Böses; und ich harrte auf Licht, und es kam Finsternis.(Jeremia 14.19)27Meine Eingeweide wallen und ruhen nicht; Tage des Elends sind mir entgegengetreten.28Trauernd gehe ich einher, ohne Sonne; ich stehe auf in der Versammlung und schreie.29Ich bin ein Bruder geworden den Schakalen, und ein Genosse den Straußen.30Meine Haut ist schwarz geworden und löst sich von mir ab, und mein Gebein ist brennend vor Glut.31Und so ist meine Laute zur Trauerklage geworden, und meine Schalmei zur Stimme der Weinenden.(Psalm 30.12)
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)