zurückEinzelansichtvor

Hiob - Kapitel 22

Dritte Rede des Elifas: Hiobs selbstverschuldetes Elend - Aufruf zur Buße

1 Und Eliphas, der Temaniter, antwortete und sprach: 2 Kann ein Mann Gott Nutzen bringen? Vielmehr sich selbst nützt der Einsichtige. 3 Liegt dem Allmächtigen daran, wenn du gerecht bist, oder ist es ihm ein Gewinn, wenn du deine Wege vollkommen machst? 4 Ist es wegen deiner Gottesfurcht, daß er dich straft, mit dir ins Gericht geht? 5 Ist nicht deine Bosheit groß, und deiner Missetaten kein Ende? 6 Denn du pfändetest deinen Bruder ohne Ursache, und die Kleider der Nackten zogest du aus; (2. Mose 22.25-26) (Hiob 24.9-10) (Jesaja 58.7) 7 den Lechzenden tränktest du nicht mit Wasser, und dem Hungrigen verweigertest du das Brot. (Matthäus 25.42-43) 8 Und dem Manne der Gewalt, ihm gehörte das Land, und der Angesehene wohnte darin. 9 Die Witwe schicktest du leer fort, und die Arme der Waisen wurden zermalmt. (Hiob 29.12) 10 Darum sind Schlingen rings um dich her, und ein plötzlicher Schrecken macht dich bestürzt. 11 Oder siehst du nicht die Finsternis und die Wasserflut, die dich bedeckt? 12 Ist Gott nicht so hoch wie die Himmel? Sieh doch den Gipfel der Sterne, wie erhaben sie sind! 13 Und so sprichst du: Was sollte Gott wissen? kann er richten durch Wolkendunkel hindurch? 14 Die Wolken sind ihm eine Hülle, daß er nicht sieht, und er durchwandelt den Kreis des Himmels. 15 Willst du den Pfad der Vorzeit einhalten, welchen die Frevler betraten, 16 die weggerafft wurden vor der Zeit? wie ein Strom zerfloß ihr fester Grund; (1. Mose 7.21) (Hiob 15.32-33) 17 die zu Gott sprachen: Weiche von uns! und was könnte der Allmächtige für uns tun? (Hiob 21.14) 18 Und doch hatte er ihre Häuser mit Wohlstand erfüllt. - Aber der Rat der Gesetzlosen sei fern von mir! - (Hiob 21.16) 19 Die Gerechten sehen es und freuen sich, und der Schuldlose spottet ihrer: (Psalm 107.42) 20 Sind nicht unsere Gegner vertilgt, und hat nicht Feuer ihren Überfluß gefressen? 21 Verkehre doch freundlich mit ihm und halte Frieden; dadurch wird Wohlfahrt über dich kommen. 22 Empfange doch Belehrung aus seinem Munde, und nimm dir seine Worte zu Herzen. 23 Wenn du zu dem Allmächtigen umkehrst, so wirst du wieder aufgebaut werden; wenn du Unrecht entfernst aus deinen Zelten. (Hiob 8.5-7) (Hiob 11.14) 24 Und lege das Golderz in den Staub und das Gold von Ophir unter den Kies der Bäche; (1. Könige 9.28) 25 so wird der Allmächtige dein Golderz und dein glänzendes Silber sein. 26 Denn dann wirst du an dem Allmächtigen dich ergötzen und zu Gott dein Angesicht erheben. (Psalm 37.4) 27 Du wirst zu ihm beten, und er wird dich erhören; und deine Gelübde wirst du bezahlen. (Psalm 50.14-15) 28 Beschließest du eine Sache, so wird sie zustande kommen, und Licht wird strahlen über deinen Wegen. 29 Wenn sie abwärts gehen, so wirst du sagen: Empor! und den, der mit gesenkten Augen einhergeht, wird er retten. (1. Petrus 5.5) 30 Selbst den Nicht-Schuldlosen wird er befreien: er wird befreit werden durch die Reinheit deiner Hände. (Psalm 18.21) (Psalm 18.25)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)