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Hiob - Kapitel 21

Hiobs Antwort: Wohlergehen der Gottlosen - Gottes Willkür im Austeilen von Glück und Unglück - Kein Gericht über die Gottlosen

1 Und Hiob antwortete und sprach: 2 Höret, höret meine Rede! Und dies ersetze eure Tröstungen. 3 Ertraget mich, und ich will reden, und nachdem ich geredet habe, magst du spotten. 4 Richtet sich meine Klage an einen Menschen? Oder warum sollte ich nicht ungeduldig sein? 5 Wendet euch zu mir und entsetzet euch, und leget die Hand auf den Mund! 6 Ja, wenn ich daran denke, so bin ich bestürzt, und Schauder erfaßt mein Fleisch. 7 Warum leben die Gesetzlosen, werden alt, nehmen gar an Macht zu? (Psalm 37.1) (Psalm 73.1) (Jeremia 12.1) 8 Ihr Same steht fest vor ihnen, mit ihnen, und ihre Sprößlinge vor ihren Augen. 9 Ihre Häuser haben Frieden, ohne Furcht, und Gottes Rute ist nicht über ihnen. 10 Sein Stier belegt und befruchtet sicher, seine Kuh kalbt und wirft nicht fehl. 11 Ihre Buben schicken sie aus gleich einer Herde, und ihre Knaben hüpfen umher. 12 Sie erheben die Stimme bei Tamburin und Laute und sind fröhlich beim Klange der Schalmei. 13 In Wohlfahrt verbringen sie ihre Tage, und in einem Augenblick sinken sie in den Scheol hinab. 14 Und doch sprechen sie zu Gott: Weiche von uns! und nach der Erkenntnis deiner Wege verlangen wir nicht. (Hiob 22.17) 15 Was ist der Allmächtige, daß wir ihm dienen sollten, und was nützt es uns, daß wir ihn angehen? - 16 Siehe, ihre Wohlfahrt steht nicht in ihrer Hand. Der Rat der Gesetzlosen sei fern von mir! (Hiob 22.18) 17 Wie oft geschieht es, daß die Leuchte der Gesetzlosen erlischt und ihr Verderben über sie kommt, daß er ihnen Schlingen zuteilt in seinem Zorn, (Hiob 18.5) (Hiob 18.12) 18 daß sie wie Stroh werden vor dem Winde, und wie Spreu, die der Sturmwind entführt? (Psalm 1.4) 19 Gott spart, saget ihr, sein Unheil auf für seine Kinder. - Er vergelte ihm, daß er es fühle! (2. Mose 20.5) (Hiob 20.10) 20 Seine Augen sollen sein Verderben sehen, und von dem Grimme des Allmächtigen trinke er! 21 Denn was liegt ihm an seinem Hause nach ihm, wenn die Zahl seiner Monde durchschnitten ist? - 22 Kann man Gott Erkenntnis lehren, da er es ja ist, der die Hohen richtet? (Prediger 5.7) 23 Dieser stirbt in seiner Vollkraft, ganz wohlgemut und sorglos. 24 Seine Gefäße sind voll Milch, und das Mark seiner Gebeine ist getränkt. 25 Und jener stirbt mit bitterer Seele und hat des Guten nicht genossen. 26 Zusammen liegen sie im Staube, und Gewürm bedeckt sie. (Hiob 3.13) 27 Siehe, ich kenne eure Gedanken, und die Anschläge, womit ihr mir Gewalt antut. 28 Denn ihr saget: Wo ist das Haus des Edlen, und wo das Wohngezelt der Gesetzlosen? 29 Habt ihr nicht befragt, die des Weges vorüberziehen? und erkennet ihr ihre Merkmale nicht: 30 daß der Böse verschont wird am Tage des Verderbens, daß am Tage der Zornesfluten sie weggeleitet werden? 31 Wer wird ihm ins Angesicht seinen Weg kundtun? Und hat er gehandelt, wer wird es ihm vergelten? 32 Und er wird zu den Gräbern hingebracht, und auf dem Grabhügel wacht er. 33 Süß sind ihm die Schollen des Tales. Und hinter ihm her ziehen alle Menschen, und vor ihm her gingen sie ohne Zahl. - 34 Wie tröstet ihr mich nun mit Dunst? und von euren Antworten bleibt nur Treulosigkeit übrig.

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."