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Hiob - Kapitel 20

Zweite Rede des Zofar: Kurze Freude der Gottlosen vor ihrem Untergang

1 Und Zophar, der Naamathiter, antwortete und sprach: 2 Darum geben meine Gedanken mir Antwort, und deswegen bin ich innerlich erregt: 3 Eine Zurechtweisung, mir zur Schande, höre ich; aber mein Geist antwortet mir aus meiner Einsicht. 4 Weißt du dieses, daß von jeher, seitdem der Mensch auf die Erde gesetzt wurde, 5 der Jubel der Gesetzlosen kurz und die Freude des Ruchlosen für einen Augenblick war? 6 Stiege auch seine Höhe bis zum Himmel hinauf, und rührte sein Haupt an die Wolken: (Psalm 37.35) 7 gleich seinem Kote vergeht er auf ewig; die ihn gesehen haben, sagen: Wo ist er? (1. Könige 14.10) 8 Wie ein Traum verfliegt er, und man findet ihn nicht, und er wird hinweggescheucht wie ein Nachtgesicht. (Psalm 73.20) 9 Das Auge hat ihn erblickt und sieht ihn nimmer wieder, und seine Stätte gewahrt ihn nicht mehr. (Psalm 37.10) 10 Seine Kinder müssen die Armen begütigen, und seine Hände sein Vermögen zurückgeben. (Hiob 27.14) 11 Seine Knochen waren voll seiner Jugendkraft, und sie liegt mit ihm in dem Staube. - 12 Wenn das Böse in seinem Munde süß war, und er es verbarg unter seiner Zunge, 13 und es aufsparte und nicht fahren ließ und es zurückhielt unter seinem Gaumen: 14 so ist doch nun seine Speise in seinen Eingeweiden verwandelt; Natterngalle ist in seinem Innern. 15 Reichtum hat er verschlungen, und er speit ihn aus: aus seinem Bauche treibt Gott ihn heraus. 16 Natterngift sog er ein: es tötet ihn die Zunge der Otter. 17 Nicht darf er sich laben an Bächen, flutenden Strömen von Honig und Milch. 18 Das Errungene gibt er zurück, und er darf es nicht verschlingen; gemäß dem Vermögen, das er erworben, darf er sich nicht freuen. (5. Mose 28.30-33) 19 Denn er hat mißhandelt, verlassen die Armen; Häuser hat er an sich gerissen und wird sie nicht ausbauen. 20 Denn er kannte keine Ruhe in seinem Innern: mit seinem Teuersten wird er nicht entrinnen. 21 Nichts entging seiner Freßgier; darum wird sein Wohlstand nicht dauernd sein. 22 In der Fülle seines Überflusses wird er in Bedrängnis sein; die Hand jedes Notleidenden wird über ihn kommen. 23 Es wird geschehen: um seinen Bauch zu füllen, wird Gott die Glut seines Zornes in ihn entsenden, und sie auf ihn regnen lassen in sein Fleisch hinein. 24 Flieht er vor den eisernen Waffen, so wird der eherne Bogen ihn durchbohren. 25 Er zieht am Pfeile, und er kommt aus dem Leibe hervor, und das glänzende Eisen aus seiner Galle: Schrecken kommen über ihn. (5. Mose 32.14) (Psalm 7.13) 26 Eitel Finsternis ist aufgespart für seine Schätze; ein Feuer, das nicht angeblasen ist, wird ihn fressen, wird verzehren, was in seinem Zelte übriggeblieben. (5. Mose 32.22) 27 Der Himmel wird seine Ungerechtigkeit enthüllen, und die Erde sich wider ihn erheben. 28 Der Ertrag seines Hauses wird weggeführt werden, wird zerrinnen am Tage seines Zornes. - 29 Das ist das Teil des gesetzlosen Menschen von Gott und das von Gott ihm zugesprochene Los.

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Hesekiel - Kapitel 46

Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten

1 So spricht Gott, der HERR: Das Tor des innern Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und am Tage des Neumonds soll es geöffnet werden. 2 Und der Fürst soll alsdann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Dankopfer verrichten; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und alsdann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis an den Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. 4 Dies ist das Brandopfer, welches der Fürst dem HERRN am Sabbattage darbringen soll: sechs tadellose Lämmer und einen tadellosen Widder. (4. Mose 28.9) 5 Und als Speisopfer ein Epha zum Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha. 6 Und am Tage des Neumonds soll er einen jungen, tadellosen Farren und sechs Lämmer und einen Widder geben, die tadellos sein sollen. 7 Und zum Farren soll er ein Epha und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag und je ein Hin Öl auf ein Epha. (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst kommt, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Wege wieder hinausgehen. 9 Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Festen vor den HERRN kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch welches man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mit ihnen eintreten, und sie sollen zusammen hinausgehen. 11 Und an den Festen und Feiertagen soll das Speisopfer bestehen in einem Epha zu dem Farren und einem Epha zu dem Widder, zu den Lämmern aber, soviel seine Hand vermag, und in einem Hin Öl auf ein Epha. (Hesekiel 46.7) 12 Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. 13 Du sollst dem HERRN täglich ein einjähriges tadelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen. (4. Mose 28.3) 14 Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Semmelmehls als Speisopfer für den HERRN. Das sind ewig gültige Satzungen! 15 Also sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl alle Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen. 16 So spricht Gott, der HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne von seinem Erbbesitz ein Geschenk gibt, so soll es seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz! 17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Freijahr gehören und alsdann wieder an den Fürsten zurückfallen. Nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz verbleiben. (3. Mose 25.10) 18 Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, daß er sie mit Gewalt von ihrer Besitzung verstoße. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, daß nicht jemand von meinem Volke aus seinem Besitz verdrängt werde! (Hesekiel 45.8-9) 19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, welche den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, daselbst war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu. 20 Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußern Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden. 21 Und er führte mich in den äußern Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in einer jeden Ecke des Vorhofs war noch ein kleiner Hof. 22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, vierzig Ellen lang und dreißig Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten einerlei Maß. 23 Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter derselben hatte man ringsum Kochherde gemacht. 24 Da sagte er zu mir: Das ist die Küche, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.