Klage über die Nichtigkeit des Menschenlebens - Vergebliches Hoffen auf Trost nach dem Tod
1Der Mensch, vom Weibe geboren, ist kurz an Tagen und mit Unruhe gesättigt.2Wie eine Blume kommt er hervor und verwelkt; und er flieht wie der Schatten und hat keinen Bestand.(Psalm 90.5)3Dennoch hast du über einen solchen deine Augen geöffnet, und mich führst du ins Gericht mit dir!4Wie könnte ein Reiner aus einem Unreinen kommen? Nicht ein einziger!(Psalm 14.3)5Wenn denn bestimmt sind seine Tage, die Zahl seiner Monde bei dir sind, wenn du ihm Schranken gesetzt hast, die er nicht überschreiten darf,(Psalm 31.16)(Psalm 39.5)6so blicke von ihm weg, daß er Ruhe habe, bis er wie ein Tagelöhner seinen Tag vollende.(Hiob 7.1-2)7Denn für den Baum gibt es Hoffnung: wird er abgehauen, so schlägt er wieder aus, und seine Schößlinge hören nicht auf.8Wenn seine Wurzel in der Erde altert, und sein Stumpf im Boden erstirbt:9vom Dufte des Wassers sproßt er wieder auf und treibt Zweige wie ein Pflänzling.10Der Mann aber stirbt und liegt da; und der Mensch verscheidet, und wo ist er?11Es verrinnen die Wasser aus dem See, und der Fluß trocknet ein und versiegt:12so legt der Mensch sich hin und steht nicht wieder auf; bis die Himmel nicht mehr sind, erwachen sie nicht und werden nicht aufgeweckt aus ihrem Schlafe.(Hiob 7.10)(Hiob 19.25)13O daß du in dem Scheol mich verstecktest, mich verbärgest, bis dein Zorn sich abwendete, mir eine Frist setztest und dann meiner gedächtest!(Psalm 27.5)(Psalm 31.21)(Jesaja 26.20)14(Wenn ein Mann stirbt, wird er wieder leben?) Alle Tage meiner Dienstzeit wollte ich harren, bis meine Ablösung käme!(Hiob 7.1)15Du würdest rufen, und ich würde dir antworten; du würdest dich sehnen nach dem Werke deiner Hände.16Denn nun zählst du meine Schritte; wachst du nicht über meine Sünde?17Meine Übertretung ist versiegelt in einem Bündel, und du hast hinzugefügt zu meiner Missetat.(Hosea 13.12)18Und doch, ein Berg stürzt ein, zerfällt, und ein Fels rückt weg von seiner Stelle;19Wasser zerreiben die Steine, ihre Fluten schwemmen den Staub der Erde hinweg; aber du machst zunichte die Hoffnung des Menschen.(Römer 5.5)20Du überwältigst ihn für immer, und er geht dahin; sein Angesicht entstellend, sendest du ihn hinweg.21Seine Kinder kommen zu Ehren, und er weiß es nicht; und sie werden gering, und er achtet nicht auf sie.22Nur um ihn selbst hat sein Fleisch Schmerz, und nur um ihn selbst empfindet seine Seele Trauer.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)