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Hiob - Kapitel 13

Warnung der Freunde vor der Gerechtigkeit Gottes - Vorsichtige Aufforderung an Gott zum Rechtsstreit

1 Siehe, das alles hat mein Auge gesehen, mein Ohr gehört und sich gemerkt. 2 So viel ihr wisset, weiß auch ich; ich stehe nicht hinter euch zurück. (Hiob 12.14) 3 Doch zu dem Allmächtigen will ich reden, und vor Gott mich zu rechtfertigen begehre ich; 4 ihr hingegen seid Lügenschmiede, nichtige Ärzte, ihr alle! 5 O daß ihr doch stille schwieget! das würde euch zur Weisheit gereichen. (Sprüche 17.28) 6 Höret doch meine Rechtfertigung, und horchet auf die Beweisgründe meiner Lippen! 7 Wollt ihr für Gott Unrecht reden, und für ihn Trug reden? 8 Wollt ihr für ihn Partei nehmen? oder wollt ihr für Gott rechten? 9 Ist es gut für euch, daß er euch erforsche? oder werdet ihr ihn täuschen, wie man einen Menschen täuscht? 10 Strafen wird er euch, wenn ihr im Geheimen die Person ansehet. 11 Wird nicht seine Hoheit euch bestürzen, und sein Schrecken auf euch fallen? 12 Eure Denksprüche sind Sprüche von Asche, eure Schutzwehren erweisen sich als Schutzwehren von Lehm. 13 Schweiget, laßt mich, und ich will reden, was auch über mich ergehen möge. 14 Warum sollte ich mein Fleisch zwischen meine Zähne nehmen, und mein Leben meiner Hand anvertrauen? 15 Siehe, tötet er mich, ich werde auf ihn warten, nur will ich meine Wege ihm ins Angesicht rechtfertigen. 16 Auch das wird mir zur Rettung sein, daß ein Ruchloser nicht vor sein Angesicht kommen darf. 17 Höret, höret meine Rede, und meine Erklärung dringe in eure Ohren! 18 Siehe doch, ich habe die Rechtssache gerüstet! Ich weiß, daß ich Recht behalten werde. 19 Wer ist es, der mit mir rechten könnte? Denn dann wollte ich schweigen und verscheiden. 20 Nur zweierlei tue mir nicht; dann werde ich mich nicht vor deinem Angesicht verbergen. 21 Deine Hand entferne von mir, und dein Schrecken ängstige mich nicht. (Hiob 9.34) 22 So rufe denn, und ich will antworten, oder ich will reden, und erwidere mir! 23 Wie viele Missetaten und Sünden habe ich? Laß mich meine Übertretung und meine Sünde wissen! 24 Warum verbirgst du dein Angesicht, und hältst mich für deinen Feind? (Hiob 19.11) 25 Willst du ein verwehtes Blatt hinwegschrecken, und die dürre Stoppel verfolgen? 26 Denn Bitteres verhängst du über mich, und lässest mich erben die Missetaten meiner Jugend; (Psalm 25.7) 27 und meine Füße legst du in den Stock, und beobachtest alle meine Pfade, grenzest dir ein die Sohlen meiner Füße; 28 da ich doch zerfalle wie Moder, wie ein Kleid, das die Motte zerfressen hat.

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Hesekiel - Kapitel 45

Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den HERRN

1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen ? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum. 3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein. 5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen. 6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören. 7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Anordnungen für den Opferdienst

9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR! (Hesekiel 46.18) 10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben! (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten. 12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel. 13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste. 14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Opferordnungen für die Feste

18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun. 20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5) 22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen. 23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22) 24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)