Schonung der Frommen und Tötung der Gottlosen in Jerusalem - Hesekiels vergebliche Fürbitte
1Und er rief vor meinen Ohren mit lauter Stimme und sprach: Nahet euch, ihr Aufseher der Stadt, ein jeder mit seinem Werkzeug der Zerstörung in seiner Hand!2Und siehe, sechs Männer kamen des Weges vom oberen Tore, welches gegen Norden sieht, ein jeder mit seinem Werkzeug zum Zerschlagen in seiner Hand; und ein Mann war in ihrer Mitte, in Linnen gekleidet, mit einem Schreibzeug an seiner Hüfte; und sie kamen und stellten sich neben den ehernen Altar. -(Hesekiel 10.2)(Daniel 10.5)3Und die Herrlichkeit des Gottes Israels erhob sich von dem Cherub, über welchem sie war, zu der Schwelle des Hauses hin. Und er rief dem in Linnen gekleideten Manne, der das Schreibzeug an seiner Hüfte hatte,(Hesekiel 1.4)4und Jehova sprach zu ihm: Geh mitten durch die Stadt, mitten durch Jerusalem, und mache ein Zeichen an die Stirnen der Leute, welche seufzen und jammern über all die Greuel, die in ihrer Mitte geschehen.(2. Petrus 2.8)(Offenbarung 7.3)5Und zu jenen sprach er vor meinen Ohren: Gehet hinter ihm her durch die Stadt und schlaget; euer Auge schone nicht, und erbarmet euch nicht.6Mordet bis zur Vertilgung Greise, Jünglinge und Jungfrauen und Kinder und Weiber! aber nahet euch niemand, an welchem das Zeichen ist; und bei meinem Heiligtum sollt ihr anfangen. Und sie fingen an bei den alten Männern, welche vor dem Hause waren. -(Jeremia 25.29)(1. Petrus 4.17)7Und er sprach zu ihnen: Verunreiniget das Haus und füllet die Vorhöfe mit Erschlagenen; gehet hinaus! Und sie gingen hinaus und schlugen in der Stadt.8Und es geschah, als sie schlugen, und ich allein übrigblieb, da fiel ich nieder auf mein Angesicht und schrie und sprach: Ach, Herr, Jehova! willst du den ganzen Überrest Israels verderben, indem du deinen Grimm über Jerusalem ausgießest?(Hesekiel 11.13)9Und er sprach zu mir: Die Schuld des Hauses Israel und Juda ist über die Maßen groß, und das Land ist mit Gewalttat erfüllt, und die Stadt ist voll Beugung des Rechts; denn sie sagen: Jehova hat das Land verlassen, und Jehova sieht uns nicht!(Hesekiel 8.12)10So auch ich, - mein Auge soll nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; ihren Weg will ich auf ihren Kopf bringen.11Und siehe, der in Linnen gekleidete Mann, welcher das Schreibzeug an seiner Hüfte hatte, brachte Antwort und sprach: Ich habe getan, wie du mir geboten hast.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)