Ankündigung des endgültigen Gerichts mit seinen Schrecken
1Und das Wort Jehovas geschah zu mir also:2Und du, Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova, zum Lande Israel: Es hat ein Ende! das Ende kommt über die vier Ecken des Landes!3Nun kommt das Ende über dich, und ich werde meinen Zorn wider dich senden und dich nach deinen Wegen richten; und alle deine Greuel werde ich über dich bringen.4Und mein Auge wird deiner nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; sondern ich will deine Wege über dich bringen, und deine Greuel sollen in deiner Mitte sein. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin.5So spricht der Herr, Jehova: Unglück, einziges Unglück, siehe, es kommt!6das Ende kommt; es kommt das Ende, es erwacht wider dich; siehe, es kommt!7Es kommt das Verhängnis über dich, Bewohner des Landes; es kommt die Zeit, nahe ist der Tag; Getümmel und nicht Jubel auf den Bergen!(Joel 1.15)8Jetzt, bald werde ich meinen Grimm über dich ausgießen und meinen Zorn an dir vollenden, und dich nach deinen Wegen richten; und alle deine Greuel werde ich über dich bringen.9Und mein Auge soll nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; nach deinen Wegen will ich's über dich bringen, und deine Greuel sollen in deiner Mitte sein. Und ihr werdet wissen, daß ich, Jehova, es bin, der schlägt. -10Siehe, der Tag! siehe, es kommt! Das Verhängnis wächst hervor; es blüht die Rute, es sproßt der Übermut;(Jesaja 10.5)11die Gewalttat erhebt sich zur Rute der Gesetzlosigkeit. Nichts von ihnen wird bleiben, nichts von ihrer Menge und nichts von ihrem Getümmel, und nichts Herrliches an ihnen.12Die Zeit kommt, der Tag trifft ein! Der Käufer freue sich nicht, und der Verkäufer betrübe sich nicht; denn Zornglut kommt über seine ganze Menge.13Denn der Verkäufer wird nicht wieder zu dem Verkauften gelangen, und wenn er auch noch am Leben wäre unter den Lebenden; denn das Gesicht wider seine ganze Menge wird nicht rückgängig werden, und niemand wird durch seine Ungerechtigkeit sein Leben befestigen.(3. Mose 27.24)14Man stößt in das Horn und macht alles bereit, aber niemand zieht in den Streit; denn meine Zornglut kommt über seine ganze Menge. -15Das Schwert ist draußen und die Pest und der Hunger drinnen. Wer auf dem Felde ist, wird durchs Schwert sterben; und wer in der Stadt ist, den werden Hunger und Pest verzehren.16Und wenn Entronnene von ihnen entrinnen, so werden sie auf den Bergen sein wie die Tauben der Täler, alle girrend, ein jeder wegen seiner Missetat.17Alle Hände werden erschlaffen, und alle Knie werden zerfließen wie Wasser.18Und sie werden sich Sacktuch umgürten, und Schauder wird sie bedecken, und auf allen Angesichtern wird Scham sein, und Kahlheit auf allen ihren Häuptern.(Jesaja 15.2)(Jeremia 48.37)19Ihr Silber werden sie auf die Gassen werfen, und ihr Gold wird als Unflat gelten; ihr Silber und ihr Gold wird sie nicht erretten können am Tage des Grimmes Jehovas; ihren Hunger werden sie damit nicht stillen und ihren Bauch davon nicht füllen. Denn es ist ein Anstoß zu ihrer Missetat gewesen.(Sprüche 11.4)(Zephanja 1.18)20Und seinen zierenden Schmuck, zur Hoffart hat es ihn gebraucht und ihre Greuelbilder, ihre Scheusale, haben sie daraus verfertigt; darum habe ich ihnen denselben zum Unflat gemacht.21Und ich will ihn der Hand der Fremden zur Beute geben und den Gesetzlosen der Erde zum Raube, daß sie ihn entweihen.22Und ich werde mein Angesicht von ihnen abwenden, daß sie meine verborgene Stätte entweihen; und Gewalttätige werden in dieselbe eindringen und sie entweihen.23Verfertige die Kette! denn das Land ist voll Blutschuld, und die Stadt voll Gewalttat.24Und ich werde die bösesten der Nationen kommen lassen, daß sie ihre Häuser in Besitz nehmen; und ich werde der Hoffart der Starken ein Ende machen, daß ihre Heiligtümer entweiht werden.25Schrecken kommt; und sie werden Frieden suchen, aber da ist keiner.26Verderben auf Verderben wird kommen, und Gerücht auf Gerücht wird entstehen. Und sie werden von Propheten Gesichte suchen; aber das Gesetz wird dem Priester entschwinden und den Ältesten der Rat.27Der König wird trauern, und der Fürst wird sich in Entsetzen kleiden, und die Hände des Volkes des Landes werden zittern. Nach ihren Wegen will ich mit ihnen handeln, und mit ihren Rechten will ich sie richten, und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)