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Hesekiel - Kapitel 6

Gerichtsandrohung wegen Götzendienstes und heidnischer Greuel - Verschonung eines überrestes

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen die Berge Israels, und weissage über sie (Hesekiel 36.1) (Micha 6.1) 3 und sprich: Berge Israels, höret das Wort des Herrn, Jehovas! So spricht der Herr, Jehova, zu den Bergen und zu den Hügeln, zu den Tälern und zu den Gründen: Siehe, ich, ich bringe das Schwert über euch und werde eure Höhen zerstören; 4 und eure Altäre sollen verwüstet und eure Sonnensäulen zerbrochen werden. Und ich werde eure Erschlagenen fallen machen vor euren Götzen; (3. Mose 26.30) 5 und die Leichname der Kinder Israel werde ich vor ihre Götzen hinlegen und eure Gebeine rings um eure Altäre streuen. 6 In allen euren Wohnsitzen sollen die Städte verödet und die Höhen verwüstet werden, auf daß eure Altäre verödet und wüst, und eure Götzen zerbrochen und vernichtet, und eure Sonnensäulen umgehauen und eure Machwerke vertilgt seien; 7 und Erschlagene sollen in eurer Mitte fallen. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - 8 Doch will ich einen Überrest lassen, indem ihr unter den Nationen solche haben werdet, die dem Schwert entronnen sind, wenn ihr in die Länder zerstreut seid. (Jesaja 6.13) 9 Und eure Entronnenen werden meiner gedenken unter den Nationen, wohin sie gefangen weggeführt sind, wenn ich mir ihr hurerisches Herz, das von mir abgewichen ist, und ihre Augen, die ihren Götzen nachhurten, zerschlagen haben werde; und sie werden an sich selbst Ekel empfinden wegen der Übeltaten, die sie begangen haben nach allen ihren Greueln. 10 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. Nicht umsonst habe ich geredet, daß ich ihnen dieses Übel tun würde. 11 So spricht der Herr, Jehova: Schlage in deine Hand und stampfe mit deinem Fuße und sprich: Wehe über alle bösen Greuel des Hauses Israel! denn sie müssen fallen durch das Schwert, durch den Hunger und durch die Pest! 12 Wer fern ist, wird an der Pest sterben, und wer nahe ist, wird durch das Schwert fallen, und wer übriggeblieben und bewahrt worden ist, wird vor Hunger sterben; und ich werde meinen Grimm an ihnen vollenden. 13 Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin, wenn ihre Erschlagenen mitten unter ihren Götzen sein werden, um ihre Altäre her, auf jedem hohen Hügel, auf allen Gipfeln der Berge und unter jedem grünen Baume und unter jeder dichtbelaubten Terebinthe, an den Orten, wo sie allen ihren Götzen lieblichen Geruch dargebracht haben. (1. Könige 14.23) 14 Und ich werde meine Hand wider sie ausstrecken und das Land zur Wüste und Verwüstung machen, mehr als die Wüste Diblath, in allen ihren Wohnsitzen. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. (Hesekiel 6.7)

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5. Mose - Kapitel 26

1 Wenn du in das Land kommst, das Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, wenn du es dann in Besitz genommen hast und darin wohnst, 2 dann sollst du einige von den ersten Früchten deines Bodens in einen Korb legen und an den Ort bringen, an dem Jahwe, dein Gott, seinen Namen wohnen lassen wird. (2. Mose 23.19) (2. Mose 34.26) (3. Mose 2.14) 3 Du sollst zu dem Priester gehen, der zu dieser Zeit da sein wird, und ihm sagen: "Ich bezeuge heute Jahwe, deinem Gott, dass ich in das Land gekommen bin, das Jahwe unseren Vorfahren unter Eid versprochen hat." 4 Wenn dann der Priester den Korb entgegengenommen und vor den Altar Jahwes gestellt hat, 5 sollst du vor Jahwe, deinem Gott, sagen: "Mein Vater war ein heimatloser Aramäer. Er zog nach Ägypten und lebte dort mit wenigen Leuten als Fremder. Aber er wurde zu einer großen, starken und zahlreichen Nation. (1. Mose 46.5) 6 Die Ägypter behandelten uns schlecht, unterdrückten uns und zwangen uns zu harter Arbeit. 7 Da schrien wir zu Jahwe, dem Gott unserer Vorfahren. Er hörte uns und sah unser Elend, unsere Qualen und die Unterdrückung 8 und führte uns mit starker Hand und ausgestrecktem Arm aus Ägypten heraus, mit großen furchterregenden Taten, mit Zeichen und Wundern. 9 Er brachte uns an diesen Ort und gab uns dieses Land, das von Milch und Honig überfließt. 10 Hier bringe ich nun die ersten Früchte der Ernte, die ich in dem Land eingebracht habe, das du, Jahwe, mir gegeben hast." Hiermit legst du es vor Jahwe, deinem Gott, nieder und betest ihn an. 11 Genieße voll Freude all das Gute, das Jahwe dir und deiner Familie gegeben hat zusammen mit dem Leviten und dem Fremden, der bei dir wohnt. (5. Mose 16.11) (5. Mose 16.14) 12 Wenn du im dritten Jahr, dem Jahr des Zehnten, den ganzen Zehnten deines Einkommens vollständig entrichtest und ihn dem Leviten, dem Fremden und der Waise gegeben hast, damit sie sich in deinem Ort satt essen können, (5. Mose 14.27-29) 13 dann sollst du vor Jahwe, deinem Gott, erklären: "Ich habe das Geweihte aus dem Haus weggebracht und es dem Leviten, dem Fremden, der Waise und der Witwe gegeben, wie du es mir geboten hast. Ich habe deine Gebote nicht übertreten und nicht vergessen. 14 Ich habe nichts davon gegessen, als ich in Trauer war, nichts davon zu unreinem Gebrauch verwendet und nichts davon einem Toten gegeben. Ich bin der Stimme Jahwes, meines Gottes, gehorsam gewesen. Ich habe alles getan, was du mir befohlen hast. 15 Blick herab von deiner heiligen Wohnung, vom Himmel, und segne dein Volk Israel und den Boden, den du uns gegeben hast, wie du es unseren Vorfahren unter Eid versprachst: ein Land, das von Milch und Honig überfließt." 16 An diesem Tag befiehlt dir Jahwe, dein Gott, diese Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, dass du sie mit Herz und Seele befolgst und tust. 17 Du hast heute Jahwe erklären lassen, dass er dein Gott sein will und dass du auf seinen Wegen gehen, seine Vorschriften, Gebote und Bestimmungen bewahren und auf seine Stimme hören sollst. 18 Und Jahwe hat dich heute erklären lassen, dass du sein eigenes Volk sein willst, wie er es dir versprochen hat, und dass du alle seine Gebote halten willst, 19 und dass er dich zum Lob, zum Ruhm und zur Zierde erhöhen soll über alle Nationen, die er geschaffen hat, und dass du ein Volk sein willst, das Jahwe, deinem Gott, geweiht ist. So hat er es versprochen. (5. Mose 4.6) (5. Mose 28.1)