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Hesekiel - Kapitel 5

1 Und du, Menschensohn, nimm dir ein scharfes Schwert: als Schermesser sollst du es dir nehmen und damit über dein Haupt und über deinen Bart fahren; und nimm dir Waagschalen und teile die Haare. 2 Ein Drittel sollst du mit Feuer verbrennen inmitten der Stadt, wenn die Tage der Belagerung voll sind; und ein Drittel sollst du nehmen, und rings um sie her mit dem Schwerte schlagen; und ein Drittel sollst du in den Wind streuen, denn ich werde das Schwert ziehen hinter ihnen her. 3 Und du sollst davon eine kleine Zahl nehmen und in deine Rockzipfel binden. 4 Und von diesen sollst du abermals nehmen und sie mitten ins Feuer werfen und sie mit Feuer verbrennen; davon wird ein Feuer ausgehen wider das ganze Haus Israel.

Deutung und Begründung der Gerichtszeichen

5 So spricht der Herr, Jehova: Dieses Jerusalem, inmitten der Nationen habe ich es gesetzt, und Länder rings um dasselbe her. 6 Und es war widerspenstig gegen meine Rechte in Gesetzlosigkeit, mehr als die Nationen, und gegen meine Satzungen, mehr als die Länder, welche rings um dasselbe her sind; denn meine Rechte haben sie verworfen, und in meinen Satzungen haben sie nicht gewandelt. 7 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Weil ihr getobt habt, mehr als die Nationen, die rings um euch her sind, in meinen Satzungen nicht gewandelt und meine Rechte nicht getan habt, ja, selbst nach den Rechten der Nationen, die rings um euch her sind, nicht getan habt, 8 darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, auch ich will wider dich sein, und will Gerichte in deiner Mitte üben vor den Augen der Nationen. 9 Und ich will an dir tun, was ich nicht getan habe und desgleichen ich nicht wieder tun werde, um all deiner Greuel willen. 10 Darum werden Väter ihre Kinder essen in deiner Mitte, und Kinder werden ihre Väter essen; und ich will Gerichte an dir üben, und will deinen ganzen Überrest in alle Winde zerstreuen. (5. Mose 28.53-55) (Klagelieder 4.10) 11 Darum, so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova: Wahrlich, weil du mein Heiligtum verunreinigt hast durch alle deine Scheusale und durch alle deine Greuel, so will auch ich mein Auge abziehen ohne Mitleid, und auch ich will mich nicht erbarmen. (Hesekiel 8.6) 12 Ein Drittel von dir soll an der Pest sterben und durch Hunger umkommen in deiner Mitte; und ein Drittel soll durchs Schwert fallen rings um dich her; und ein Drittel werde ich in alle Winde zerstreuen, und ich werde das Schwert ziehen hinter ihnen her. - (Hesekiel 5.2) 13 Und mein Zorn soll sich vollenden, und meinen Grimm werde ich an ihnen stillen und Rache nehmen. Und wenn ich meinen Grimm an ihnen vollende, so werden sie wissen, daß ich, Jehova, in meinem Eifer geredet habe. (Hesekiel 16.42) 14 Und ich werde dich zur Einöde machen und zum Hohne unter den Nationen, die rings um dich her sind, vor den Augen jedes Vorübergehenden. 15 Und es soll ein Hohn und ein Spott sein, eine Warnung und ein Entsetzen für die Nationen, die rings um dich her sind, wenn ich Gerichte an dir üben werde im Zorn und im Grimm und in Züchtigungen des Grimmes. Ich, Jehova, habe geredet. (Jeremia 24.9) 16 Wenn ich die bösen Pfeile des Hungers wider sie sende, welche zum Verderben sein werden, die ich senden werde, um euch zu verderben, so werde ich den Hunger über euch häufen und euch den Stab des Brotes zerbrechen. (5. Mose 32.23) (Hesekiel 4.16) 17 Und ich werde Hunger über euch senden und böse Tiere, daß sie dich der Kinder berauben; und Pest und Blut sollen über dich ergehen, und das Schwert werde ich über dich bringen. Ich, Jehova, habe geredet. (Hesekiel 14.21)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)