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Hesekiel - Kapitel 47

Vision vom zukünftigen Tempel: Das Wasser aus dem Tempel

1 Und er führte mich zurück zu der Tür des Hauses; und siehe, Wasser flossen unter der Schwelle des Hauses hervor gegen Osten, denn die Vorderseite des Hauses war gegen Osten; und die Wasser flossen herab von unten, von der rechten Seite des Hauses her, südlich vom Altar. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) 2 Und er führte mich hinaus durch das Nordtor, und führte mich draußen herum zum äußeren Tore, des Weges zu dem gegen Osten gerichteten Tore; und siehe, Wasser rieselten von der rechten Torseite her. 3 Und als der Mann gegen Osten hinausging, war eine Meßschnur in seiner Hand. Und er maß tausend Ellen, und ließ mich durch die Wasser gehen - Wasser bis an die Knöchel; (Hesekiel 40.3) 4 und er maß tausend Ellen, und ließ mich durch die Wasser gehen - Wasser bis an die Knie; und er maß tausend Ellen, und ließ mich hindurchgehen - Wasser bis an die Hüften; 5 und er maß tausend Ellen - ein Fluß, durch den ich nicht gehen konnte; denn die Wasser waren hoch, Wasser zum Schwimmen, ein Fluß, der nicht zu durchgehen war. 6 Und er sprach zu mir: Hast du es gesehen, Menschensohn? Und er führte mich wieder zurück an dem Ufer des Flusses. 7 Als ich zurückkehrte, siehe, da standen an dem Ufer des Flusses sehr viele Bäume auf dieser und auf jener Seite. 8 Und er sprach zu mir: Diese Wasser fließen hinaus nach dem östlichen Kreise, und fließen in die Ebene hinab und gelangen in das Meer; und werden sie in das Meer hinausgeführt, so werden die Wasser des Meeres gesund werden. (1. Mose 14.3) 9 Und es wird geschehen, daß alle lebendigen Seelen, die da wimmeln, überall wohin der Doppelfluß kommt, leben werden. Und der Fische werden sehr viele sein; denn wenn diese Wasser dorthin kommen, so werden die Wasser des Meeres gesund werden, und alles wird leben, wohin der Fluß kommt. 10 Und es wird geschehen, daß Fischer an demselben stehen werden: von En-Gedi bis En-Eglaim werden Plätze sein zur Ausbreitung der Netze. Nach ihrer Art werden seine Fische sein, sehr zahlreich, wie die Fische des großen Meeres. 11 Seine Sümpfe und seine Lachen werden nicht gesund werden, sie werden salzig bleiben. 12 Und an dem Flusse, an seinem Ufer, auf dieser und auf jener Seite, werden allerlei Bäume wachsen, von denen man ißt, deren Blätter nicht verwelken und deren Früchte nicht ausgehen werden. Monat für Monat werden sie reife Früchte tragen, denn seine Wasser fließen aus dem Heiligtum hervor; und ihre Früchte werden zur Speise dienen und ihre Blätter zur Heilung. (Offenbarung 22.2)

Die Grenzen des Landes

13 So spricht der Herr, Jehova: Dies ist die Grenze, nach welcher ihr euch das Land als Erbe verteilen sollt nach den zwölf Stämmen Israels: für Joseph zwei Lose. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Und ihr sollt es erben, der eine wie der andere, das Land, welches euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe; und dieses Land soll euch als Erbteil zufallen. - 15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meere an, des Weges nach Hethlon, gegen Zedad hin; (4. Mose 34.2) 16 Hamath, Berotha, Sibraim, welches zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamath liegt, das mittlere Hazer, welches an der Grenze von Hauran liegt. 17 Und die Grenze vom Meere her soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamath die Grenze. Und das ist die Nordseite. - 18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Lande Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meere hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite. - 19 Und die Mittagseite südwärts: von Thamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. - (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamath gegenüber kommt; das ist die Westseite. -

Die Aufteilung des Landes

21 Und dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels. 22 Und es soll geschehen: euch und den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, welche Kinder in eurer Mitte gezeugt haben, sollt ihr es als Erbteil verlosen; und sie sollen euch sein wie Eingeborene unter den Kindern Israel; mit euch sollen sie um ein Erbteil losen inmitten der Stämme Israels. (2. Mose 22.20) 23 Und es soll geschehen, in dem Stamme, bei welchem der Fremdling weilt, daselbst sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht der Herr, Jehova.

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5. Mose - Kapitel 22

1 Wenn du siehst, dass ein Rind oder ein Schaf deines Bruders sich verirrt hat, musst du dich darum kümmern und es deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn dein Bruder nicht in der Nähe wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen. Es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück. 3 So sollst du es auch mit seinem Esel machen, seinem Obergewand und mit allem, was dein Bruder verliert. Du darfst das, was du findest, nicht behalten. 4 Und wenn du siehst, dass der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg stürzt, dann darfst du dich nicht abwenden, sondern musst deinem Bruder helfen, sie aufzurichten. 5 Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen, denn Jahwe, dein Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut. 6 Wenn du unterwegs zufällig ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder Eiern findest und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter mit den Jungen wegnehmen. 7 Die Mutter musst du fliegen lassen, die Jungen kannst du dir nehmen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, sollst du ein Geländer um die Dachterrasse ziehen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herunterfällt. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit verschiedenen Gewächsen bepflanzen, sonst fällt der ganze Ertrag jener Gewächse und des ganzen Weinbergs ans Heiligtum. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht mit Rind und Esel zusammen pflügen. 11 Du sollst kein Gewebe tragen, in dem Wolle und Leinen vermischt ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten an den vier Zipfeln deines Mantels machen, in den du dich einhüllst. (4. Mose 15.38) 13 Wenn jemand eine Frau heiratet, mit ihr verkehrt, sie dann aber nicht mehr liebt 14 und sie deshalb in schlechten Ruf bringt, indem er öffentlich erklärt: "Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!", 15 dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Beweisstück ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt ans Tor bringen. 16 Der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten dort sagen: "Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er liebt sie nicht mehr 17 und bringt sie in schlechten Ruf, indem er öffentlich erklärt: 'Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!' Dies hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten sich den Mann vornehmen und auspeitschen. 19 Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von 100 Silberstücken auferlegen, weil er eine Jungfrau aus Israel in schlechten Ruf gebracht hat, und diese dem Vater der jungen Frau geben. Er aber muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Erweist sich die Sache aber als wahr und lassen sich keine Beweise für ihre Jungfräulichkeit beibringen, 21 dann soll man die junge Frau vor die Tür ihres Vaterhauses führen. Dort sollen die Männer der Stadt sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und im Haus ihres Vaters gehurt hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Ehefrau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben, der Mann, der mit der Frau geschlafen hat, und die Frau. Du musst das Böse aus Israel entfernen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein unberührtes junges Mädchen verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und schläft mit ihr, 24 dann sollt ihr beide zum Stadttor hinausführen und dort zu Tode steinigen. Das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien, und den Mann, weil er der Frau eines anderen Gewalt angetan hat. Du musst das Böse aus deiner Mitte entfernen. 25 Wenn der Mann das verlobte Mädchen aber draußen auf dem Feld trifft und sie vergewaltigt, dann muss nur er sterben. 26 Dem Mädchen sollst du nichts tun, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Denn in diesem Fall ist es so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt. 27 Denn er traf sie draußen auf dem Feld. Das verlobte Mädchen hat vielleicht um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr hätte helfen können. 28 Wenn jemand ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, das noch nicht verlobt ist, und dabei ertappt wird, 29 dann soll der Mann, der das tat, ihrem Vater 50 Silberstücke geben, und er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er sie vergewaltigt hat. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen. (2. Mose 22.15)