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Hesekiel - Kapitel 46

Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen

1 So spricht der Herr, Jehova: Das Tor des inneren Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll die sechs Werktage geschlossen sein; aber am Sabbathtage soll es geöffnet werden, und am Tage des Neumondes soll es geöffnet werden. 2 Und der Fürst soll durch die Torhalle hineingehen von außen her und sich an die Pfosten des Tores stellen; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten und hinausgehen; das Tor soll aber nicht geschlossen werden bis zum Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Und das Volk des Landes soll anbeten am Eingang dieses Tores, an den Sabbathen und an den Neumonden, vor Jehova. - 4 Und das Brandopfer, welches der Fürst dem Jehova am Sabbathtage darbringen soll: sechs Lämmer ohne Fehl und ein Widder ohne Fehl. (4. Mose 28.9) 5 Und als Speisopfer: ein Epha Feinmehl zu jedem Widder; und zu den Lämmern als Speisopfer: eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 6 Und am Tage des Neumondes: ein junger Farren ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder; ohne Fehl sollen sie sein. 7 Und ein Epha zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder soll er als Speisopfer opfern; und zu den Lämmern, nach dem was seine Hand aufbringen kann; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. - (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Torhalle hineingehen; und durch sie soll er hinausgehen. 9 Und wenn das Volk des Landes an den Festen vor Jehova kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch welches er hineingegangen ist, sondern stracks vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen. - 11 Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer sein: ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder; und zu den Lämmern eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (Hesekiel 46.7) 12 Und wenn der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer dem Jehova opfern will, so soll man ihm das Tor öffnen, welches gegen Osten sieht; und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, gleichwie er am Sabbathtage tut; und wenn er hinausgeht, so soll man das Tor verschließen, nachdem er hinausgegangen ist. - 13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem Jehova als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. (4. Mose 28.3) 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein sechstel Epha; und Öl, ein drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten, als Speisopfer - dem Jehova: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer. 16 So spricht der Herr, Jehova: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen gehören, es ist ihr Erbeigentum. 17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahre gehören, und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören. (3. Mose 25.10) 18 Und der Fürst soll nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, so daß er sie aus ihrem Eigentum verdrängt; von seinem Eigentum soll er seinen Söhnen vererben, auf daß mein Volk nicht zerstreut werde, ein jeder aus seinem Eigentum. (Hesekiel 45.8-9) 19 Und er brachte mich durch den Zugang, der an der Seite des Tores war, zu den heiligen Zellen für die Priester, welche gegen Norden sahen; und siehe, daselbst war ein Ort an der äußersten Seite gegen Westen. 20 Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen, das Volk zu heiligen. - 21 Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war ein Hof. 22 In den vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig breit; alle vier Eckhöfe hatten einerlei Maß. 23 Und in denselben war eine Mauerreihe ringsherum bei allen vieren; und Kochherde waren unter den Mauerreihen angebracht ringsum. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Kochhäuser, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.

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5. Mose - Kapitel 12

1 Das sind die Vorschriften und Bestimmungen, die ihr halten und nach denen ihr handeln sollt in dem Land, das Jahwe, der Gott eurer Vorfahren, euch zum Besitz geben wird, solange ihr auf dem Erdboden lebt. 2 Ihr sollt all die Stätten zerstören, wo die Nationen, die ihr vertreiben sollt, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen, auf den Hügeln und unter jedem üppig belaubten Baum. (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 Ihr sollt ihre Altäre abreißen, ihre Steinmale zerbrechen, ihre Aschera-Pfähle verbrennen und ihre Götterbilder zerstören. Nichts darf mehr an sie erinnern. 4 Mit Jahwe, eurem Gott, sollt ihr es anders halten. 5 Ihr sollt nur die Stätte aufsuchen, die Jahwe, euer Gott, aus euren Stämmen zu seiner Wohnung auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dorthin sollt ihr kommen. 6 Und dorthin sollt ihr eure Brand- und Schlachtopfer bringen, eure Zehnten, eure Hebopfer, was ihr gelobt habt und was ihr freiwillig gebt, und die Erstgeburten von euren Rindern, Schafen und Ziegen. 7 Dort, vor Jahwe, eurem Gott, sollt ihr das Opfermahl halten und euch mit euren Familien an allem freuen, was ihr durch den Segen Jahwes erworben habt. 8 Ihr dürft es dann nicht mehr so tun, wie es heute hier geschieht: Jeder macht es, wie es ihm gefällt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen, zu dem Erbbesitz, den Jahwe, euer Gott, euch gibt. 10 Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Land wohnt, das Jahwe, euer Gott, euch als Erbbesitz zuteilt, wenn er euch Ruhe verschafft hat vor allen Feinden ringsum und ihr sicher wohnt, (1. Könige 5.5) 11 dann sollt ihr alle eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten, eure Hebopfer und die auserlesenen Gaben, die ihr Jahwe feierlich versprochen habt, ausschließlich an den Ort bringen, den Jahwe, euer Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 12 Dort, in der Gegenwart Jahwes, sollt ihr mit euren Söhnen und Töchtern zusammen fröhlich feiern, mit euren Sklaven und Sklavinnen und dem Leviten aus eurem Ort, denn er hat ja keinen Erbbesitz unter euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, deine Brandopfer an irgendeinem Ort darzubringen, der dir gerade in die Augen fällt! 14 Nur an dem Ort, den Jahwe aus einem deiner Stämme auswählt, sollst du deine Brandopfer darbringen und alles tun, was ich dir vorschreibe. 15 Doch kannst du in all deinen Ortschaften nach Herzenslust schlachten und Fleisch essen, so wie Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. Der Unreine darf genauso davon essen wie der Reine, so wie ihr es bei der Gazelle und beim Hirsch tut. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut dürft ihr nicht essen. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen. (3. Mose 3.17) 17 Aber Folgendes darfst du nicht in deinen Ortschaften essen: den Zehnten von deinem Korn, deinem Most und deinem Öl; die Erstgeburten deiner Rinder, Schafe und Ziegen; etwas, das du als Gelübde geben willst; deine freiwilligen Gaben und dein Hebopfer. 18 Das sollst du vor Jahwe, deinem Gott, an dem Ort essen, den Jahwe auswählen wird. Du sollst es zusammen mit deinen Söhnen und Töchtern tun, deinen Sklaven und Sklavinnen und dem Leviten, der an deinem Ort wohnt. Und du sollst dich vor Jahwe, deinem Gott, über alles freuen, was du mit deiner Hände Arbeit schaffen konntest. (5. Mose 14.23) 19 Hüte dich, den Leviten zu vergessen, solange du in deinem Land lebst. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es dir versprochen hat, und du gern Fleisch essen möchtest, dann kannst du das nach Herzenslust tun. 21 Wenn der Ort, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit von dir entfernt ist, darfst du dort, wo du wohnst, von deinen Rindern, Schafen und Ziegen, die Jahwe dir gegeben hat, nach Herzenslust essen, so, wie ich es angewiesen habe. 22 Unreine und Reine dürfen davon essen wie von Gazelle und Hirsch. (5. Mose 12.15) 23 Achte aber unbedingt darauf, kein Blut zu essen. Denn das Blut ist das Leben. Du darfst niemals Fleisch essen, in dem noch Leben ist. (5. Mose 12.16) 24 Lass das Blut auf die Erde fließen wie Wasser. Du darfst es nicht essen. 25 Und zwar deshalb nicht, damit es dir und deinen Nachkommen gut geht, weil du tust, was vor Jahwe richtig ist. 26 Was jedoch die heiligen Gaben betrifft und die, die du als Gelübde geben willst: Mit denen sollst du zu dem Ort kommen, den Jahwe auswählen wird. 27 Auch deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, sollst du auf dem Altar Jahwes zurichten. Und bei deinen Schlachtopfern muss das Blut an den Altar Jahwes gegossen werden. Das Fleisch kannst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Hab acht und höre auf alles, was ich dir gebiete, damit es dir und deinen Nachkommen für immer gut geht, weil du tust, was richtig vor Jahwe, deinem Gott, ist. 29 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker vernichtet, in deren Gebiet du kommst, um sie zu vertreiben, und du ihren Besitz übernimmst, wenn du dich in ihrem Land niederlässt, 30 dann hüte dich und lass dich ja nicht verführen, es ihnen nachzumachen, nachdem sie beseitigt sind; dass du ja nicht nach ihren Göttern fragst und sagst: "Wie haben diese Völker ihren Göttern gedient? So will ich es auch machen!" (5. Mose 7.16) 31 Jahwe, deinem Gott, sollst du so etwas nicht antun. Denn alles, was Jahwe verabscheut und hasst, haben diese Völker für ihre Götter getan. Sogar ihre Söhne und Töchter haben sie für ihre Götter verbrannt.