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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, 1, 2 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. 3 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. 4, 5 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. 6, 7 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 8 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 9 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 10, 11, 12, 13 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. 14 

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Josua - Kapitel 17

Das Erbteil des halben Stammes Manasse

1 Auch dem Stamme Manasse fiel das Los (denn er ist der Erstgeborene Josephs), nämlich Machir, dem Erstgebornen Manasses, dem Vater Gileads; demselben ward Gilead und Basan zuteil, weil er ein Kriegsmann war. 15, 16 2 Aber den übrigen Kindern Manasse nach ihren Geschlechtern fiel das Los auch, nämlich den Kindern Abiesers, den Kindern Heleks, den Kindern Asriels, den Kindern Sichems, den Kindern Hephers und den Kindern Semidas. Das sind die männlichen Nachkommen Manasses, des Sohnes Josephs, nach ihren Geschlechtern. 3 Aber Zelophchad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter, und ihre Namen sind diese: Machla, Noah, Hogla, Milka und Tirza. 17, 18 4 Diese traten vor den Priester Eleasar und vor Josua, den Sohn Nuns, und vor die Obersten und sprachen: Der HERR hat Mose geboten, daß er uns unter unsern Brüdern ein Erbteil geben solle. Und man gab ihnen ein Erbteil unter den Brüdern ihres Vaters, nach dem Befehle des HERRN. 5 Und so fielen auf Manasse zehn Teile, außer dem Lande Gilead und Basan, das jenseits des Jordan liegt. 6 Denn die Töchter Manasses empfingen ein Erbteil unter seinen Söhnen; aber das Land Gilead ward den übrigen Manassitern zuteil. 7 Und Manasses Grenze lief von Asser an gen Mikmetat, das vor Sichem liegt, und geht zur Rechten bis zu den Einwohnern von En-Tappuach. 8 Denn das Land Tappuach ward Manasse zuteil; aber Tappuach, an der Grenze Manasses, ward den Kindern Ephraim zugeteilt. 9 Darnach kommt die Grenze herab gegen Nahal-Kana, südlich vom Bache. (Diese Städte gehören zu Ephraim mitten unter den Städten Manasses). Aber die Grenze von Manasse ist nördlich vom Bach und endigt am Meer. 19 10 Dem Ephraim wurde das Land gegen Mittag und dem Manasse dasjenige gegen Mitternacht zuteil. Und das Meer ist seine Grenze; an Asser stößt es gegen Mitternacht und an Issaschar gegen Morgen. 11 Es gehörten aber zu Manasse in dem Gebiete von Issaschar und Asser: Beth-Sean und seine Dörfer, Jibleam und seine Dörfer, die Einwohner zu Dor und seine Dörfer, die Einwohner zu En-Dor und seine Dörfer, die Einwohner zu Taanach und seine Dörfer, die Einwohner zu Megiddo und seine Dörfer, die drei Anhöhen. 20, 21 12 Aber die Kinder Manasse konnten diese Städte nicht einnehmen, sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben. 22 13 Als aber die Kinder Israel mächtig wurden, machten sie die Kanaaniter fronpflichtig; aber vertrieben haben sie dieselben nicht. 23 14 Es redeten aber die Kinder Joseph mit Josua und sprachen: Warum hast du mir nur ein Los und einen Anteil zum Erbbesitz gegeben, da ich doch ein großes Volk bin, wie mich denn der HERR bisher gesegnet hat? 15 Da sprach Josua zu ihnen: Wenn du doch ein großes Volk bist, so ziehe hinauf in den Wald und rode dir daselbst aus, in dem Lande der Pheresiter und Rephaiter, weil dir das Gebirge Ephraim zu eng ist! 16 Da sprachen die Kinder Joseph: Das Gebirge wird nicht hinreichen für uns; es sind aber eiserne Wagen bei allen Kanaanitern, die in der Ebene wohnen, zu Beth-Sean und in seinen Dörfern und in der Ebene Jesreel. 17 Da sprach Josua zum Hause Josephs, zu Ephraim und Manasse: Du bist ein großes Volk und hast eine große Kraft, du sollst nicht nur ein Los haben; 18 sondern das Gebiet soll dein sein, wo der Wald ist; den rode dir aus, und es sollen die Ausgänge des Waldes dein sein; denn du sollst die Kanaaniter vertreiben, eben weil sie eiserne Wagen haben und mächtig sind!

Querverweise

1 Hesekiel 44.3: Was den Fürsten betrifft, er, der Fürst, soll darin sitzen, um zu essen vor Jehova; auf dem Wege der Torhalle soll er hineingehen, und auf demselben Wege soll er hinausgehen.

2 Hesekiel 48.21-22: Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen

3 Hesekiel 46.18: Und der Fürst soll nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, so daß er sie aus ihrem Eigentum verdrängt; von seinem Eigentum soll er seinen Söhnen vererben, auf daß mein Volk nicht zerstreut werde, ein jeder aus seinem Eigentum.

4 3. Mose 19.36: gerechte Waage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben. Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe.

5 5. Mose 25.15: Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.

6 3. Mose 4.2: Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jehovas, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut, -

7 3. Mose 5.17: Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen.

8 3. Mose 23.5: Im ersten Monat, am Vierzehnten des Monats zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem Jehova.

9 4. Mose 28.19-22: Und ihr sollt dem Jehova ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Farren und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;

10 4. Mose 15.4: so soll der, welcher Jehova seine Opfergabe darbringt, als Speisopfer darbringen ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin Öl;

11 4. Mose 15.6: Oder bei einem Widder sollst du als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl opfern, gemengt mit einem drittel Hin Öl;

12 4. Mose 15.9: so soll man zu dem jungen Rinde als Speisopfer darbringen drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit einem halben Hin Öl;

13 Hesekiel 46.5: Und als Speisopfer: ein Epha Feinmehl zu jedem Widder; und zu den Lämmern als Speisopfer: eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

14 3. Mose 23.34: Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am fünfzehnten Tage dieses siebten Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem Jehova.

15 4. Mose 26.29: Die Söhne Manasses: von Makir das Geschlecht der Makiriter (und Makir zeugte Gilead); von Gilead das Geschlecht der Gileaditer.

16 Josua 13.31: Und das halbe Gilead, und Astaroth und Edrei, die Städte des Reiches Ogs, in Basan, wurden den Söhnen Makirs, des Sohnes Manasses, zuteil, der Hälfte der Söhne Makirs, nach ihren Geschlechtern.

17 4. Mose 26.33: Und Zelophchad, der Sohn Hephers, hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und die Namen der Töchter Zelophchads waren: Machla und Noa, Chogla, Milka und Tirza. -

18 4. Mose 27.1: Und es nahten herzu die Töchter Zelophchads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Makirs, des Sohnes Manasses, von den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs; und dies waren die Namen seiner Töchter: Machla, Noa und Chogla und Milka und Tirza.

19 Josua 16.9: nebst den Städten, welche für die Kinder Ephraim abgesondert wurden inmitten des Erbteils der Kinder Manasse: alle Städte und ihre Dörfer. -

20 Richter 1.27: Aber Manasse trieb nicht aus Beth-Schean und seine Tochterstädte, und Taanak und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Dor und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Jibleam und seine Tochterstädte, und die Bewohner von Megiddo und seine Tochterstädte; und die Kanaaniter wollten in diesem Lande bleiben.

21 1. Samuel 28.7: Da sprach Saul zu seinen Knechten: Suchet mir ein Weib, das einen Totenbeschwörergeist hat, damit ich zu ihr gehe und sie befrage. Und seine Knechte sprachen zu ihm: Siehe, zu Endor ist ein Weib, das einen Totenbeschwörergeist hat.

22 Josua 15.63: Aber die Jebusiter, die Bewohner von Jerusalem, - die Kinder Juda vermochten sie nicht auszutreiben; und die Jebusiter haben mit den Kindern Juda in Jerusalem gewohnt bis auf diesen Tag.

23 Josua 16.10: Aber sie trieben die Kanaaniter nicht aus, die zu Geser wohnten; und die Kanaaniter haben inmitten von Ephraim gewohnt bis auf diesen Tag, und sie wurden fronpflichtig.