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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)

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5. Mose - Kapitel 27

1 Zusammen mit den Ältesten Israels befahl Mose dem Volk: "Haltet das ganze Gebot, das ich euch heute gebe. 2 Wenn ihr über den Jordan hinüberkommt und das Land betretet, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, sollst du große Steine aufrichten und sie mit Kalk bestreichen. 3 Sobald du hinübergegangen bist, sollst du alle Worte dieser Weisung darauf schreiben. So wirst du in das Land kommen, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, das von Milch und Honig überfließt, wie es Jahwe, der Gott deiner Vorfahren, dir versprochen hat. 4 Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollt ihr diese Steine, wie ich es jetzt befehle, auf dem Berg Ebal aufrichten und mit Kalk bestreichen. 5 Dort sollst du auch einen Altar für Jahwe, deinen Gott, bauen, einen Altar aus Steinen. Du sollst sie nicht mit Eisen bearbeiten. (2. Mose 20.25) 6 Aus unbehauenen Steinen sollst du den Altar für Jahwe, deinen Gott, bauen und ihm Brandopfer darauf opfern. 7 Auch Freudenopfer sollst du dort schlachten und essen und dich vor Jahwe, deinem Gott, freuen. (5. Mose 12.7) 8 Und auf die Steine sollst du alle Worte dieses Gesetzes klar und deutlich schreiben." 9 Weiter sagte Mose zusammen mit den Priestern aus dem Stamm Levi zum ganzen Volk: "Sei still und höre Israel! Heute bist du Jahwe, deinem Gott, zum Volk geworden. (5. Mose 26.18-19) 10 Höre darum auf das Wort Jahwes, deines Gottes, und richte dich nach seinen Geboten und Vorschriften, die ich dir heute gegeben habe." 11 Mose befahl dem Volk an diesem Tag: 12 "Wenn ihr über den Jordan gezogen seid, sollen die Stämme Simeon, Levi, Juda, Issachar, Josef und Benjamin auf dem Berg Garizim stehen, um das Volk zu segnen. (5. Mose 11.29) 13 Die Stämme Ruben, Gad, Ascher, Sebulon, Dan und Naftali sollen auf dem Berg Ebal stehen, um die Flüche auszusprechen. 14 Die Leviten sollen mit lauter Stimme zu allen Männern Israels sprechen: 15 'Verflucht ist, wer ein geschnitztes oder gegossenes Bild macht, das Jahwe verabscheut, ein Werk von Künstlerhand, und es heimlich aufstellt!' Das ganze Volk soll darauf antworten und sprechen: 'Amen!' (2. Mose 20.23) (2. Mose 34.17) 16 'Verflucht ist, wer Vater oder Mutter verachtet!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (2. Mose 21.17) 17 'Verflucht ist, wer die Grenze zu seinem Nächsten verändert!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (5. Mose 19.14) 18 'Verflucht ist, wer einen Blinden auf den falschen Weg führt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (3. Mose 19.14) 19 'Verflucht ist, wer das Recht des Fremden, der Waise oder der Witwe beugt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (2. Mose 22.20-21) 20 'Verflucht ist, wer mit der Frau seines Vaters schläft, denn er hat seinen Vater entehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (3. Mose 18.8) 21 'Verflucht ist, wer mit einem Tier geschlechtlich verkehrt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (2. Mose 22.18) 22 'Verflucht ist, wer mit seiner Schwester schläft, der Tochter seines Vaters oder seiner Mutter!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.11) 23 'Verflucht ist, wer mit seiner Schwiegermutter schläft!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (3. Mose 18.17) 24 'Verflucht ist, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (4. Mose 35.20) 25 'Verflucht ist, wer Bestechung annimmt, damit ein unschuldiger Mensch getötet wird!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!' (2. Mose 23.8) (5. Mose 16.19) 26 'Verflucht ist, wer die Worte dieser Weisung nicht annimmt, um danach zu handeln!' Und das ganze Volk soll sprechen: 'Amen!'" (Galater 3.10)