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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)

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5. Mose - Kapitel 12

1 Das sind die Vorschriften und Bestimmungen, die ihr halten und nach denen ihr handeln sollt in dem Land, das Jahwe, der Gott eurer Vorfahren, euch zum Besitz geben wird, solange ihr auf dem Erdboden lebt. 2 Ihr sollt all die Stätten zerstören, wo die Nationen, die ihr vertreiben sollt, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen, auf den Hügeln und unter jedem üppig belaubten Baum. (5. Mose 7.5) (5. Mose 7.25) 3 Ihr sollt ihre Altäre abreißen, ihre Steinmale zerbrechen, ihre Aschera-Pfähle verbrennen und ihre Götterbilder zerstören. Nichts darf mehr an sie erinnern. 4 Mit Jahwe, eurem Gott, sollt ihr es anders halten. 5 Ihr sollt nur die Stätte aufsuchen, die Jahwe, euer Gott, aus euren Stämmen zu seiner Wohnung auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. Dorthin sollt ihr kommen. 6 Und dorthin sollt ihr eure Brand- und Schlachtopfer bringen, eure Zehnten, eure Hebopfer, was ihr gelobt habt und was ihr freiwillig gebt, und die Erstgeburten von euren Rindern, Schafen und Ziegen. 7 Dort, vor Jahwe, eurem Gott, sollt ihr das Opfermahl halten und euch mit euren Familien an allem freuen, was ihr durch den Segen Jahwes erworben habt. 8 Ihr dürft es dann nicht mehr so tun, wie es heute hier geschieht: Jeder macht es, wie es ihm gefällt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen, zu dem Erbbesitz, den Jahwe, euer Gott, euch gibt. 10 Wenn ihr aber den Jordan überschritten habt und in dem Land wohnt, das Jahwe, euer Gott, euch als Erbbesitz zuteilt, wenn er euch Ruhe verschafft hat vor allen Feinden ringsum und ihr sicher wohnt, (1. Könige 5.5) 11 dann sollt ihr alle eure Brand- und Schlachtopfer, eure Zehnten, eure Hebopfer und die auserlesenen Gaben, die ihr Jahwe feierlich versprochen habt, ausschließlich an den Ort bringen, den Jahwe, euer Gott, auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 12 Dort, in der Gegenwart Jahwes, sollt ihr mit euren Söhnen und Töchtern zusammen fröhlich feiern, mit euren Sklaven und Sklavinnen und dem Leviten aus eurem Ort, denn er hat ja keinen Erbbesitz unter euch. (4. Mose 18.20) (4. Mose 18.24) 13 Hüte dich, deine Brandopfer an irgendeinem Ort darzubringen, der dir gerade in die Augen fällt! 14 Nur an dem Ort, den Jahwe aus einem deiner Stämme auswählt, sollst du deine Brandopfer darbringen und alles tun, was ich dir vorschreibe. 15 Doch kannst du in all deinen Ortschaften nach Herzenslust schlachten und Fleisch essen, so wie Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat. Der Unreine darf genauso davon essen wie der Reine, so wie ihr es bei der Gazelle und beim Hirsch tut. (5. Mose 12.22) (5. Mose 14.5) 16 Nur das Blut dürft ihr nicht essen. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen. (3. Mose 3.17) 17 Aber Folgendes darfst du nicht in deinen Ortschaften essen: den Zehnten von deinem Korn, deinem Most und deinem Öl; die Erstgeburten deiner Rinder, Schafe und Ziegen; etwas, das du als Gelübde geben willst; deine freiwilligen Gaben und dein Hebopfer. 18 Das sollst du vor Jahwe, deinem Gott, an dem Ort essen, den Jahwe auswählen wird. Du sollst es zusammen mit deinen Söhnen und Töchtern tun, deinen Sklaven und Sklavinnen und dem Leviten, der an deinem Ort wohnt. Und du sollst dich vor Jahwe, deinem Gott, über alles freuen, was du mit deiner Hände Arbeit schaffen konntest. (5. Mose 14.23) 19 Hüte dich, den Leviten zu vergessen, solange du in deinem Land lebst. (5. Mose 12.12) (5. Mose 14.27) 20 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es dir versprochen hat, und du gern Fleisch essen möchtest, dann kannst du das nach Herzenslust tun. 21 Wenn der Ort, den Jahwe auswählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, zu weit von dir entfernt ist, darfst du dort, wo du wohnst, von deinen Rindern, Schafen und Ziegen, die Jahwe dir gegeben hat, nach Herzenslust essen, so, wie ich es angewiesen habe. 22 Unreine und Reine dürfen davon essen wie von Gazelle und Hirsch. (5. Mose 12.15) 23 Achte aber unbedingt darauf, kein Blut zu essen. Denn das Blut ist das Leben. Du darfst niemals Fleisch essen, in dem noch Leben ist. (5. Mose 12.16) 24 Lass das Blut auf die Erde fließen wie Wasser. Du darfst es nicht essen. 25 Und zwar deshalb nicht, damit es dir und deinen Nachkommen gut geht, weil du tust, was vor Jahwe richtig ist. 26 Was jedoch die heiligen Gaben betrifft und die, die du als Gelübde geben willst: Mit denen sollst du zu dem Ort kommen, den Jahwe auswählen wird. 27 Auch deine Brandopfer, das Fleisch und das Blut, sollst du auf dem Altar Jahwes zurichten. Und bei deinen Schlachtopfern muss das Blut an den Altar Jahwes gegossen werden. Das Fleisch kannst du essen. (5. Mose 12.6) 28 Hab acht und höre auf alles, was ich dir gebiete, damit es dir und deinen Nachkommen für immer gut geht, weil du tust, was richtig vor Jahwe, deinem Gott, ist. 29 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker vernichtet, in deren Gebiet du kommst, um sie zu vertreiben, und du ihren Besitz übernimmst, wenn du dich in ihrem Land niederlässt, 30 dann hüte dich und lass dich ja nicht verführen, es ihnen nachzumachen, nachdem sie beseitigt sind; dass du ja nicht nach ihren Göttern fragst und sagst: "Wie haben diese Völker ihren Göttern gedient? So will ich es auch machen!" (5. Mose 7.16) 31 Jahwe, deinem Gott, sollst du so etwas nicht antun. Denn alles, was Jahwe verabscheut und hasst, haben diese Völker für ihre Götter getan. Sogar ihre Söhne und Töchter haben sie für ihre Götter verbrannt.