Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage
1Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.2Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum.3Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.4Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.5Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen.6Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.7Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile,(Hesekiel 44.3)(Hesekiel 48.21-22)8Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.9So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova.(Hesekiel 46.18)10Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.(3. Mose 19.36)(5. Mose 25.15)11Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.12Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.13Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;14und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer;15und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova.16Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.17Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.18So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.19Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.20Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.(3. Mose 4.2)(3. Mose 5.17)21Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.(3. Mose 23.5)22Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern.23Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.(4. Mose 28.19-22)24Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.(4. Mose 15.4)(4. Mose 15.6)(4. Mose 15.9)(Hesekiel 46.5)25Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles.(3. Mose 23.34)
1Jahwe wies Mose an, 2den Israeliten zu befehlen: "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, dann liegt euer Erbbesitz in folgenden Grenzen: (2. Mose 23.31)3Im Süden wird euer Land von der Wüste Zin und dem Gebiet von Edom begrenzt, sodass eure Südgrenze im Osten vom Ende des Salzmeeres ausgeht. (Josua 15.1)4Dann soll sie südlich vom Skorpionensteig abbiegen, sich nach Zin hinüberziehen und bis südlich von Kadesch-Barnea weiterlaufen. Dann soll sie weiter über Hazar-Addar nach Azmon gehen 5und von dort bis zum Bach Ägyptens, der zum Mittelmeer hin ausläuft. 6Eure Westgrenze soll das Küstengebiet des großen Meeres sein. 7Eure Nordgrenze sollt ihr vom großen Meer bis zum Berg Hor ziehen 8und weiter bis dorthin, wo es nach Hamat geht. In Zadad soll sie enden. 9Dann soll die Grenze über Sifron weitergehen und bei Hazar-Enan enden. 10Die Ostgrenze verläuft von Hazar-Enan bis Schefam 11über den Ort Ribla, östlich von Ajin, bis zu den Höhenzügen am Ostufer des Sees Kinneret. (Lukas 5.1)12Dann soll die Grenze zum Jordan hinabgehen und am Salzmeer enden. Das soll euer Land in seinen Grenzen sein."13 Da befahl Mose den Israeliten: "Das ist das Land, das ihr durch Los als Erbbesitz erhalten sollt. Jahwe hat befohlen, es den neuneinhalb Stämmen zu geben. 14Denn der Stamm der Rubeniten mit ihren Familien, der Stamm der Gaditen mit ihren Familien und die Hälfte des Stammes Manasse haben ihren Erbbesitz schon erhalten, (4. Mose 32.33)15und zwar auf der Ostseite des Jordan, gegenüber von Jericho."16Jahwe sagte zu Mose: 17"Der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun sollen das Land an Israel verteilen. (5. Mose 1.38)(Josua 14.1)(Josua 21.1)18Zur Verteilung sollt ihr noch je einen der Oberen aus jedem Stamm hinzuziehen. 19Es sind folgende Männer: Kaleb Ben-Jefunne für den Stamm Juda, (4. Mose 13.6)(4. Mose 13.30)20Schemuël Ben-Ammihud für den Stamm Simeon, 21Elidad Ben-Kislon für den Stamm Benjamin, 22Fürst Bukki Ben-Jogli für den Stamm Dan, 23für die Josefstämme: Fürst Hanniël Ben-Efod für den Stamm Manasse 24und Fürst Kemuël Ben-Schiftan für den Stamm Efraïm, 25Fürst Elizafan Ben-Parnach für den Stamm Sebulon, 26Fürst Paltiël Ben-Asan für den Stamm Issachar, 27Fürst Ahihud Ben-Schelomi für den Stamm Ascher 28und Fürst Pedahel Ben-Ammihud für den Stamm Naftali." 29Das sind die, denen Jahwe befahl, den Israeliten ihren Erbbesitz im Land Kanaan auszuteilen.