Vision vom zukünftigen Tempel: Nebengebäude - Vermessung des heiligen Bezirks
1Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof, des Weges gegen Norden. Und er brachte mich zu den Zellen, welche dem abgesonderten Platze gegenüber und dem Bauwerk nach Norden gegenüber waren,2vor die Langseite hin von hundert Ellen, mit dem Eingang gegen Norden, und die Breite fünfzig Ellen;(Hesekiel 41.13)3gegenüber den zwanzig Ellen des inneren Vorhofs und gegenüber dem Pflaster des äußeren Vorhofs, Galerie gegen Galerie war im dritten Stockwerk.(Hesekiel 40.17)(Hesekiel 41.10)4Und vor den Zellen war ein Gang von zehn Ellen Breite: nach dem inneren Vorhof hin ein Weg von hundert Ellen. Und ihre Türen waren gegen Norden gerichtet.5Und weil die Galerien Raum von ihnen wegnahmen, waren die oberen Zellen schmäler als die unteren und die mittleren des Baues.6Denn sie waren dreistöckig, hatten aber keine Säulen wie die Säulen der Vorhöfe; darum waren sie schmäler am Boden als die unteren und die mittleren.7Und eine Mauer außerhalb, gleichlaufend den Zellen, nach dem äußeren Vorhof hin, war an der Vorderseite der Zellen; ihre Länge war fünfzig Ellen.8Denn die Länge der Zellen am äußeren Vorhof war fünfzig Ellen; und siehe, vor dem Tempel war sie hundert Ellen.9Und unterhalb dieser Zellen war der Zugang von Osten her, wenn man zu ihnen ging, vom äußeren Vorhof her. -10An der Breite der Mauer des Vorhofs gegen Süden, vor dem abgesonderten Platze und vor dem Bauwerk, waren Zellen -11und ein Weg vor ihnen - von gleicher Gestalt wie die Zellen, die gegen Norden waren, wie nach ihrer Länge so nach ihrer Breite, und nach allen ihren Ausgängen wie nach ihren Einrichtungen.12Und wie ihre Eingänge, so waren auch die Eingänge der Zellen, welche gegen Süden waren: ein Eingang am Anfang des Weges, des Weges, welcher gegenüber der entsprechenden Mauer war gegen Osten, wenn man zu ihnen kam.13Und er sprach zu mir: Die Zellen im Norden und die Zellen im Süden, welche vor dem abgesonderten Platze sind, sind die heiligen Zellen, wo die Priester, welche Jehova nahen, die hochheiligen Dinge essen sollen. Dahin sollen sie die hochheiligen Dinge legen, sowohl das Speisopfer als auch das Sündopfer und das Schuldopfer; denn der Ort ist heilig.14Wenn die Priester hineingehen, so sollen sie nicht aus dem Heiligtum in den äußeren Vorhof hinausgehen, sondern sollen dort ihre Kleider niederlegen, in welchen sie den Dienst verrichten; denn sie sind heilig; sie sollen andere Kleider anziehen und sich dem nahen, was für das Volk ist.15Und als er die Maße des inneren Hauses vollendet hatte, führte er mich hinaus des Weges zum Tore, das gegen Osten gerichtet war; und er maß es ringsherum.16Er maß die Ostseite mit der Meßrute, fünfhundert Ruten mit der Meßrute ringsum.17Er maß die Nordseite, fünfhundert Ruten mit der Meßrute ringsum.18Die Südseite maß er, fünfhundert Ruten mit der Meßrute.19Er wandte sich um nach der Westseite und maß fünfhundert Ruten mit der Meßrute.20Er maß es nach den vier Seiten. Es hatte eine Mauer ringsherum: die Länge war fünfhundert und die Breite fünfhundert, um zwischen dem Heiligen und dem Unheiligen zu scheiden.
1Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2"Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben."(4. Mose 26.54)9Jahwe befahl Mose, 10den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10)26Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6)34Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch."(2. Mose 29.45)