Vision vom zukünftigen Tempel: Nebengebäude - Vermessung des heiligen Bezirks
1Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof, des Weges gegen Norden. Und er brachte mich zu den Zellen, welche dem abgesonderten Platze gegenüber und dem Bauwerk nach Norden gegenüber waren,2vor die Langseite hin von hundert Ellen, mit dem Eingang gegen Norden, und die Breite fünfzig Ellen;(Hesekiel 41.13)3gegenüber den zwanzig Ellen des inneren Vorhofs und gegenüber dem Pflaster des äußeren Vorhofs, Galerie gegen Galerie war im dritten Stockwerk.(Hesekiel 40.17)(Hesekiel 41.10)4Und vor den Zellen war ein Gang von zehn Ellen Breite: nach dem inneren Vorhof hin ein Weg von hundert Ellen. Und ihre Türen waren gegen Norden gerichtet.5Und weil die Galerien Raum von ihnen wegnahmen, waren die oberen Zellen schmäler als die unteren und die mittleren des Baues.6Denn sie waren dreistöckig, hatten aber keine Säulen wie die Säulen der Vorhöfe; darum waren sie schmäler am Boden als die unteren und die mittleren.7Und eine Mauer außerhalb, gleichlaufend den Zellen, nach dem äußeren Vorhof hin, war an der Vorderseite der Zellen; ihre Länge war fünfzig Ellen.8Denn die Länge der Zellen am äußeren Vorhof war fünfzig Ellen; und siehe, vor dem Tempel war sie hundert Ellen.9Und unterhalb dieser Zellen war der Zugang von Osten her, wenn man zu ihnen ging, vom äußeren Vorhof her. -10An der Breite der Mauer des Vorhofs gegen Süden, vor dem abgesonderten Platze und vor dem Bauwerk, waren Zellen -11und ein Weg vor ihnen - von gleicher Gestalt wie die Zellen, die gegen Norden waren, wie nach ihrer Länge so nach ihrer Breite, und nach allen ihren Ausgängen wie nach ihren Einrichtungen.12Und wie ihre Eingänge, so waren auch die Eingänge der Zellen, welche gegen Süden waren: ein Eingang am Anfang des Weges, des Weges, welcher gegenüber der entsprechenden Mauer war gegen Osten, wenn man zu ihnen kam.13Und er sprach zu mir: Die Zellen im Norden und die Zellen im Süden, welche vor dem abgesonderten Platze sind, sind die heiligen Zellen, wo die Priester, welche Jehova nahen, die hochheiligen Dinge essen sollen. Dahin sollen sie die hochheiligen Dinge legen, sowohl das Speisopfer als auch das Sündopfer und das Schuldopfer; denn der Ort ist heilig.14Wenn die Priester hineingehen, so sollen sie nicht aus dem Heiligtum in den äußeren Vorhof hinausgehen, sondern sollen dort ihre Kleider niederlegen, in welchen sie den Dienst verrichten; denn sie sind heilig; sie sollen andere Kleider anziehen und sich dem nahen, was für das Volk ist.15Und als er die Maße des inneren Hauses vollendet hatte, führte er mich hinaus des Weges zum Tore, das gegen Osten gerichtet war; und er maß es ringsherum.16Er maß die Ostseite mit der Meßrute, fünfhundert Ruten mit der Meßrute ringsum.17Er maß die Nordseite, fünfhundert Ruten mit der Meßrute ringsum.18Die Südseite maß er, fünfhundert Ruten mit der Meßrute.19Er wandte sich um nach der Westseite und maß fünfhundert Ruten mit der Meßrute.20Er maß es nach den vier Seiten. Es hatte eine Mauer ringsherum: die Länge war fünfhundert und die Breite fünfhundert, um zwischen dem Heiligen und dem Unheiligen zu scheiden.
1'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.'4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.'6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39)13Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.'15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29)16Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.'17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6)(3. Mose 20.27)(5. Mose 18.10)(1. Samuel 28.9)18Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23)(5. Mose 27.21)19Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7)(5. Mose 17.2)20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17)22Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen.24Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13)26denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.'27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27)30Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.'(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)