Hesekiel - Kapitel 41
Vision vom zukünftigen Tempel: Besonders die inneren Räume
1 Und er brachte mich in den Tempel. Und er maß die Pfeiler: sechs Ellen Breite auf dieser und sechs Ellen Breite auf jener Seite, die Breite des Zeltes. 2 Und die Breite der Tür war zehn Ellen, und die Türschultern fünf Ellen auf dieser und fünf Ellen auf jener Seite. Und er maß seine Länge: vierzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen. 3 Und er ging nach innen. Und er maß den Türpfeiler: zwei Ellen; und die Tür: sechs Ellen Höhe, und die Breite der Tür: sieben Ellen. 4 Und er maß seine Länge: zwanzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen gegen den Tempel hin; und er sprach zu mir: Dies ist das Allerheiligste. 1 5 Und er maß die Wand des Hauses: sechs Ellen, und die Breite der Seitenzimmer: vier Ellen, rings um das Haus herum. 6 Und die Seitenzimmer waren Zimmer über Zimmer, drei, und zwar dreißigmal; und sie gingen in die Wand, welche das Haus ringsherum für die Seitenzimmer hatte, damit sie festgehalten würden; doch wurden sie nicht in der Wand des Hauses festgehalten. 7 Und die Erweiterung und Umgebung nahm nach oben hin mehr und mehr zu, hinsichtlich der Seitenzimmer; denn die Umgebung des Hauses vergrößerte sich nach oben hin mehr und mehr rings um das Haus, wodurch Breite am Hause nach oben hin entstand. Und so stieg das untere Stockwerk zum oberen auf nach Verhältnis des mittleren. 8 Und ich sah am Hause eine Erhöhung ringsherum: die Seitenzimmer hatten nämlich eine Grundlage von einer vollen Rute, sechs Ellen nach der Verbindung hin. 9 Die Breite der Wand, welche die Seitenzimmer nach außen hatten, war fünf Ellen; und auch was freigelassen war am Seitenzimmergebäude des Hauses. 10 Und zwischen den Zellen war eine Breite von zwanzig Ellen, rings um das Haus, ringsherum. 2 11 Und die Tür der Seitenzimmer ging nach dem freigelassenen Raume, eine Tür gegen Norden und eine Tür gegen Süden. Und die Breite des freigelassenen Raumes war fünf Ellen ringsherum. 12 Und das Bauwerk an der Vorderseite des abgesonderten Platzes, an der gegen Westen gerichteten Seite, war siebzig Ellen breit, und die Mauer des Bauwerks fünf Ellen breit ringsherum, und seine Länge neunzig Ellen. 13 Und er maß das Haus: die Länge hundert Ellen; und den abgesonderten Platz und das Bauwerk und seine Mauern: die Länge hundert Ellen; 14 und die Breite der Vorderseite des Hauses und des abgesonderten Platzes gegen Osten: hundert Ellen. 15 Und so maß er die Länge des an der Vorderseite des abgesonderten Platzes befindlichen Bauwerks, welches sich bis zu seiner Hinterseite hin erstreckte; und seine Galerien auf dieser und auf jener Seite: hundert Ellen; und den inneren Tempel und die Hallen des Vorhofs. - 16 Die Schwellen und die vergitterten Fenster und die Galerien rings um diese drei Gebäude - den Schwellen gegenüber war getäfeltes Holz ringsherum, und vom Boden bis an die Fenster (und die Fenster waren verdeckt) - 17 der Raum über den Türen und das ganze Haus, sowohl inwendig als auswendig, und der Raum an allen Wänden ringsherum, innen und außen: alles hatte seine Maße. 18 Und Cherubim und Palmen waren gemacht, und zwar eine Palme zwischen Cherub und Cherub. Und der Cherub hatte zwei Angesichter: 19 eines Menschen Angesicht gegen die Palme auf dieser, und eines Löwen Angesicht gegen die Palme auf jener Seite; so war es gemacht am ganzen Hause ringsherum. 20 Vom Boden bis hinauf über die Tür waren die Cherubim und die Palmen gemacht, und zwar an der Wand des Tempels. 21 Der Tempel hatte viereckige Türpfosten; und die auf der Vorderseite des Heiligtums hatten die gleiche Gestalt. 22 Der Altar war von Holz, drei Ellen hoch, und seine Länge zwei Ellen; und er hatte seine Ecken; und sein Gestell und seine Wände waren von Holz. Und er sprach zu mir: Das ist der Tisch, der vor Jehova steht. 3 23 Und der Tempel und das Heiligtum hatten zwei Flügeltüren. 24 Und die Türflügel hatten zwei Flügelblätter, zwei drehbare Flügelblätter, zwei an dem einen Türflügel und zwei Flügelblätter an dem anderen. 25 Und an ihnen, an den Flügeltüren des Tempels, waren Cherubim und Palmen gemacht, wie sie an den Wänden gemacht waren. Und ein hölzernes Dachgesims war an der Vorderseite der Halle draußen. 26 Und vergitterte Fenster und Palmen waren auf dieser und auf jener Seite, an den Seitenwänden der Halle und an den Seitenzimmern des Hauses und den Dachgesimsen.2. Mose - Kapitel 22
1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. 4 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. 5 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! 6, 7, 8, 9 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. 10, 11 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' 12, 13 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. 14, 15, 16, 17, 18 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. 19 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! 20, 21, 22 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, 23 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. 24, 25, 26 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. 27, 28, 29 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. 30 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' 31, 32, 33, 34, 35, 36Querverweise
1 Hesekiel 43.12: Dies ist das Gesetz des Hauses: Auf dem Gipfel des Berges soll sein ganzes Gebiet ringsherum hochheilig sein; siehe, das ist das Gesetz des Hauses. -
2 Hesekiel 42.1-3: Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof, des Weges gegen Norden. Und er brachte mich zu den Zellen, welche dem abgesonderten Platze gegenüber und dem Bauwerk nach Norden gegenüber waren,
3 2. Mose 30.1: Und du sollst einen Altar machen zum Räuchern des Räucherwerks, von Akazienholz sollst du ihn machen;
4 1. Mose 31.39: Das Zerrissene habe ich nicht zu dir gebracht, ich habe es büßen müssen; von meiner Hand hast du es gefordert, mochte es gestohlen sein bei Tage oder gestohlen bei Nacht.
5 5. Mose 22.28-29: Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
6 3. Mose 20.6: Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -
7 3. Mose 20.27: Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.
8 5. Mose 18.10: Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier,
9 1. Samuel 28.9: Aber das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt ja, was Saul getan hat, daß er die Totenbeschwörer und die Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; und warum legst du meiner Seele eine Schlinge, um mich zu töten?
10 3. Mose 18.23: Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung.
11 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen!
12 5. Mose 13.7: von den Göttern der Völker, die rings um euch her sind, nahe bei dir oder fern von dir, von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde),
13 5. Mose 17.2: Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten,
14 2. Mose 23.9: Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. -
15 3. Mose 19.33-34: Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
16 5. Mose 10.18-19: der Recht schafft der Waise und der Witwe, und den Fremdling liebt, so daß er ihm Brot und Kleider gibt.
17 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.
18 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen!
19 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache!
20 3. Mose 25.36: Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
21 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;
23 5. Mose 24.12-13: Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;
24 2. Mose 21.6: so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
25 Prediger 10.20: Auch in deinen Gedanken fluche dem Könige nicht, und in deinen Schlafgemächern fluche nicht dem Reichen; denn das Gevögel des Himmels möchte die Stimme entführen, und das Geflügelte das Wort anzeigen.
26 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Ich wußte nicht, Brüder, daß es der Hohepriester ist; denn es steht geschrieben: "Von dem Obersten deines Volkes sollst du nicht übel reden".
27 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -
28 2. Mose 13.13: Und jedes Erstgeborene des Esels sollst du mit einem Lamme lösen, und wenn du es nicht lösest, so brich ihm das Genick; und jedes Erstgeborene des Menschen unter deinen Söhnen sollst du lösen.
29 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben;
30 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -
31 3. Mose 7.24: Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.
32 3. Mose 11.40: Und wer von dessen Aas isset, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend; und wer dessen Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
33 3. Mose 17.15: Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.
34 3. Mose 22.8: Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.
35 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.
36 Hesekiel 44.31: Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen.