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Hesekiel - Kapitel 40

Vision vom zukünftigen Tempel: Vorhöfe, Tore, Hallen

1 Im 25. Jahre unserer Wegführung, im Anfang des Jahres, am Zehnten des Monats, im 14. Jahre, nachdem die Stadt geschlagen war, an diesem selbigen Tage kam die Hand Jehovas über mich, und er brachte mich dorthin. 2 In Gesichten Gottes brachte er mich in das Land Israel, und er ließ mich nieder auf einen sehr hohen Berg; und auf demselben, gegen Süden, war es wie der Bau einer Stadt. 3 Und er brachte mich dorthin; und siehe da, ein Mann, dessen Aussehen war wie das Aussehen von Erz; und in seiner Hand war eine leinene Schnur und eine Meßrute; und er stand im Tore. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15) 4 Und der Mann redete zu mir: Menschensohn, sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren, und richte dein Herz auf alles, was ich dir zeigen werde; denn damit es dir gezeigt werde, bist du hierher gebracht worden. Berichte dem Hause Israel alles, was du siehst. (Hesekiel 44.5) 5 Und siehe, eine Mauer war außerhalb des Hauses ringsherum; und in der Hand des Mannes war eine Meßrute von sechs Ellen, jede von einer Elle und einer Handbreite. Und er maß die Breite des Baues: eine Rute, und die Höhe: eine Rute. - 6 Und er ging zu dem Tore, das gegen Osten gerichtet war, und stieg dessen Stufen hinauf. Und er maß die Schwelle des Tores: eine Rute breit, und zwar die erste Schwelle eine Rute breit; 7 und jedes Wachtzimmer: eine Rute lang und eine Rute breit, und zwischen den Wachtzimmern fünf Ellen; und die Torschwelle neben der Torhalle nach dem Hause hin: eine Rute. 8 Und er maß die Torhalle nach dem Hause hin: eine Rute; 9 und er maß die Torhalle: acht Ellen, und ihre Pfeiler: zwei Ellen dick, und die Torhalle war nach dem Hause hin. 10 Und der Wachtzimmer des Tores gegen Osten waren drei auf dieser und drei auf jener Seite; ein Maß hatten alle drei, und ein Maß die Pfeiler auf dieser und auf jener Seite. 11 Und er maß die Breite der Toröffnung: zehn Ellen, und die Länge des Tores: dreizehn Ellen. 12 Und eine Grenzwehr war vor den Wachtzimmern, von einer Elle auf dieser Seite; und eine Elle Grenzwehr war auf jener Seite. Und jedes Wachtzimmer war sechs Ellen auf dieser und sechs Ellen auf jener Seite. 13 Und er maß das Tor vom Dache eines Wachtzimmers bis zum Dache des anderen: 25 Ellen Breite, Tür gegen Tür 14 Und er bestimmte die Pfeiler zu sechzig Ellen Höhe. Und an die Pfeiler stieß der Vorhof rings um das Torgebäude. 15 Und von der Vorderseite des Eingangstores bis zur Vorderseite der Halle des inneren Tores waren fünfzig Ellen. 16 Und vergitterte Fenster waren an den Wachtzimmern, und zwar an ihren Pfeilern, nach dem Inneren des Torgebäudes zu, ringsherum, und ebenso an den Wandvorsprüngen; und so waren Fenster ringsherum nach innen zu; und an den Pfeilern waren Palmen. 17 Und er brachte mich in den äußeren Vorhof. Und siehe, da waren Zellen und ein Steinpflaster ringsum am Vorhof gemacht; dreißig Zellen waren auf dem Steinpflaster. 18 Und das Steinpflaster war zur Seite der Tore, entsprechend der Länge der Tore, nämlich das untere Steinpflaster. 19 Und er maß die Breite von der Vorderseite des Tores des unteren Vorhofs bis vor den inneren Vorhof, von außen, hundert Ellen; so war es an der Ostseite und an der Nordseite. - 20 Und das Tor, welches gegen Norden gerichtet war, am äußeren Vorhof: er maß seine Länge und seine Breite; 21 und seine Wachtzimmer, drei auf dieser und drei auf jener Seite; und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge. Es war nach dem Maße des ersten Tores, fünfzig Ellen seine Länge und 25 Ellen die Breite 22 Und seine Fenster und seine Wandvorsprünge und seine Palmen waren nach dem Maße des Tores, das gegen Osten gerichtet war; und auf sieben Stufen stieg man hinauf, und seine Wandvorsprünge waren vor ihnen. 23 Und ein Tor zum inneren Vorhof war dem Tore nach Norden und nach Osten gegenüber; und er maß von Tor zu Tor hundert Ellen. - 24 Und er führte mich gegen Süden. Und siehe, da war ein Tor gegen Süden; und er maß seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. 25 Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum, gleich jenen Fenstern. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 26 Und sieben Stufen bildeten seine Stiege, und seine Wandvorsprünge waren vor ihnen; und es hatte Palmen an seinen Pfeilern, eine auf dieser und eine auf jener Seite. 27 Und ein Tor zum inneren Vorhof war gegen Süden; und er maß vom Tore zu dem Tore gegen Süden, hundert Ellen. 28 Und er brachte mich durch das Südtor in den inneren Vorhof. Und er maß das Südtor nach jenen Maßen, 29 und seine Wachtzimmer und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 30 Und Wandvorsprünge waren ringsherum, die Länge 25 Ellen und die Breite fünf Ellen. 31 Und seine Wandvorsprünge waren gegen den äußeren Vorhof hin; und Palmen waren an seinen Pfeilern; und acht Stufen bildeten seine Stiege. - 32 Und er brachte mich in den inneren Vorhof gegen Osten. Und er maß das Tor nach jenen Maßen, 33 und seine Wachtzimmer und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 34 Und seine Wandvorsprünge waren gegen den äußeren Vorhof hin; und Palmen waren an seinen Pfeilern auf dieser und auf jener Seite; und acht Stufen bildeten seine Stiege. - 35 Und er brachte mich zu dem Nordtore. Und er maß es nach jenen Maßen: 36 seine Wachtzimmer, seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge. Und Fenster waren an ihm ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 37 Und seine Pfeiler waren nach dem äußeren Vorhof zu; und Palmen waren an seinen Pfeilern auf dieser und auf jener Seite; und acht Stufen bildeten seine Stiege. 38 Und eine Zelle und ihr Eingang war an den Pfeilern der Tore; daselbst spülte man das Brandopfer ab. 39 Und in der Torhalle waren zwei Tische auf dieser und zwei Tische auf jener Seite, um auf dieselben das geschlachtete Brandopfer und Sündopfer und Schuldopfer zu legen. 40 Und draußen, an der dem zum Toreingang hinaufgehenden nördlich liegenden Seite, waren zwei Tische; und an der anderen Seite der Torhalle zwei Tische: 41 vier Tische auf dieser und vier Tische auf jener Seite, an der Seite des Tores: acht Tische, auf welche man das geschlachtete Fleisch legte. 42 Und bei der Stiege waren vier Tische aus behauenen Steinen, anderthalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit und eine Elle hoch; auf diese legte man die Geräte, womit man das Brandopfer und das Schlachtopfer schlachtete. 43 Und die Doppelpflöcke, eine Handbreit lang, waren ringsherum am Torhause befestigt; und auf die Tische kam das Opferfleisch. - 44 Und außerhalb des inneren Tores waren zwei Zellen im inneren Vorhof: eine an der Seite des Nordtores, und ihre Vorderseite gegen Süden; eine an der Seite des Südtores in der Richtung gegen Norden. 45 Und er sprach zu mir: Diese Zelle, deren Vorderseite gegen Süden liegt, ist für die Priester, welche der Hut des Hauses warten. 46 Und die Zelle, deren Vorderseite gegen Norden liegt, ist für die Priester, welche der Hut des Altars warten. Das sind die Söhne Zadoks, welche aus den Söhnen Levis Jehova nahen, um ihm zu dienen. (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) 47 Und er maß den Vorhof: die Länge hundert Ellen und die Breite hundert Ellen ins Geviert. Und der Altar war vor dem Hause. (Hesekiel 43.13) 48 Und er brachte mich zur Halle des Hauses. Und er maß den Pfeiler der Halle: fünf Ellen auf dieser und fünf Ellen auf jener Seite; und die Breite des Tores: drei Ellen auf dieser und drei Ellen auf jener Seite. (1. Könige 6.3) 49 Die Länge der Halle war zwanzig Ellen und die Breite elf Ellen, und zwar an den Stufen, auf welchen man zu ihr hinaufstieg. Und Säulen waren an den Pfeilern, eine auf dieser und eine auf jener Seite. (1. Könige 7.21)

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3. Mose - Kapitel 7

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchst heilig. (3. Mose 5.14) 2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Alles Fett davon muss er opfern: das Fett an den Eingeweiden, 4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab. (3. Mose 3.9-10) 5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer. 6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchst heilig. 7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt. 8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers. (3. Mose 1.6) 9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Eisenplatte zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden. 11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung: (3. Mose 3.1) 12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl angefeuchtete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist. (3. Mose 22.29) 13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen. 14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören. 15 Das Fleisch des Friedens-Dankopfers soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übrig geblieben ist. 17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden. 18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen. 19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist. 20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden. 21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden." 22 Jahwe sagte zu Mose: 23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege. (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2. Mose 22.30) 25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden. 26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt. (3. Mose 3.17) 27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden." 28 Jahwe sagte zu Mose: 29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen: 30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten. (2. Mose 29.24) 31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören. 32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben. (3. Mose 9.21) 33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu. 34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer. 35 Das also ist der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden. 36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation." 37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer. (3. Mose 6.13) 38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.