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Hesekiel - Kapitel 40

Vision vom zukünftigen Tempel: Vorhöfe, Tore, Hallen

1 Im 25. Jahre unserer Wegführung, im Anfang des Jahres, am Zehnten des Monats, im 14. Jahre, nachdem die Stadt geschlagen war, an diesem selbigen Tage kam die Hand Jehovas über mich, und er brachte mich dorthin. 2 In Gesichten Gottes brachte er mich in das Land Israel, und er ließ mich nieder auf einen sehr hohen Berg; und auf demselben, gegen Süden, war es wie der Bau einer Stadt. 3 Und er brachte mich dorthin; und siehe da, ein Mann, dessen Aussehen war wie das Aussehen von Erz; und in seiner Hand war eine leinene Schnur und eine Meßrute; und er stand im Tore. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15) 4 Und der Mann redete zu mir: Menschensohn, sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren, und richte dein Herz auf alles, was ich dir zeigen werde; denn damit es dir gezeigt werde, bist du hierher gebracht worden. Berichte dem Hause Israel alles, was du siehst. (Hesekiel 44.5) 5 Und siehe, eine Mauer war außerhalb des Hauses ringsherum; und in der Hand des Mannes war eine Meßrute von sechs Ellen, jede von einer Elle und einer Handbreite. Und er maß die Breite des Baues: eine Rute, und die Höhe: eine Rute. - 6 Und er ging zu dem Tore, das gegen Osten gerichtet war, und stieg dessen Stufen hinauf. Und er maß die Schwelle des Tores: eine Rute breit, und zwar die erste Schwelle eine Rute breit; 7 und jedes Wachtzimmer: eine Rute lang und eine Rute breit, und zwischen den Wachtzimmern fünf Ellen; und die Torschwelle neben der Torhalle nach dem Hause hin: eine Rute. 8 Und er maß die Torhalle nach dem Hause hin: eine Rute; 9 und er maß die Torhalle: acht Ellen, und ihre Pfeiler: zwei Ellen dick, und die Torhalle war nach dem Hause hin. 10 Und der Wachtzimmer des Tores gegen Osten waren drei auf dieser und drei auf jener Seite; ein Maß hatten alle drei, und ein Maß die Pfeiler auf dieser und auf jener Seite. 11 Und er maß die Breite der Toröffnung: zehn Ellen, und die Länge des Tores: dreizehn Ellen. 12 Und eine Grenzwehr war vor den Wachtzimmern, von einer Elle auf dieser Seite; und eine Elle Grenzwehr war auf jener Seite. Und jedes Wachtzimmer war sechs Ellen auf dieser und sechs Ellen auf jener Seite. 13 Und er maß das Tor vom Dache eines Wachtzimmers bis zum Dache des anderen: 25 Ellen Breite, Tür gegen Tür 14 Und er bestimmte die Pfeiler zu sechzig Ellen Höhe. Und an die Pfeiler stieß der Vorhof rings um das Torgebäude. 15 Und von der Vorderseite des Eingangstores bis zur Vorderseite der Halle des inneren Tores waren fünfzig Ellen. 16 Und vergitterte Fenster waren an den Wachtzimmern, und zwar an ihren Pfeilern, nach dem Inneren des Torgebäudes zu, ringsherum, und ebenso an den Wandvorsprüngen; und so waren Fenster ringsherum nach innen zu; und an den Pfeilern waren Palmen. 17 Und er brachte mich in den äußeren Vorhof. Und siehe, da waren Zellen und ein Steinpflaster ringsum am Vorhof gemacht; dreißig Zellen waren auf dem Steinpflaster. 18 Und das Steinpflaster war zur Seite der Tore, entsprechend der Länge der Tore, nämlich das untere Steinpflaster. 19 Und er maß die Breite von der Vorderseite des Tores des unteren Vorhofs bis vor den inneren Vorhof, von außen, hundert Ellen; so war es an der Ostseite und an der Nordseite. - 20 Und das Tor, welches gegen Norden gerichtet war, am äußeren Vorhof: er maß seine Länge und seine Breite; 21 und seine Wachtzimmer, drei auf dieser und drei auf jener Seite; und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge. Es war nach dem Maße des ersten Tores, fünfzig Ellen seine Länge und 25 Ellen die Breite 22 Und seine Fenster und seine Wandvorsprünge und seine Palmen waren nach dem Maße des Tores, das gegen Osten gerichtet war; und auf sieben Stufen stieg man hinauf, und seine Wandvorsprünge waren vor ihnen. 23 Und ein Tor zum inneren Vorhof war dem Tore nach Norden und nach Osten gegenüber; und er maß von Tor zu Tor hundert Ellen. - 24 Und er führte mich gegen Süden. Und siehe, da war ein Tor gegen Süden; und er maß seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. 25 Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum, gleich jenen Fenstern. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 26 Und sieben Stufen bildeten seine Stiege, und seine Wandvorsprünge waren vor ihnen; und es hatte Palmen an seinen Pfeilern, eine auf dieser und eine auf jener Seite. 27 Und ein Tor zum inneren Vorhof war gegen Süden; und er maß vom Tore zu dem Tore gegen Süden, hundert Ellen. 28 Und er brachte mich durch das Südtor in den inneren Vorhof. Und er maß das Südtor nach jenen Maßen, 29 und seine Wachtzimmer und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 30 Und Wandvorsprünge waren ringsherum, die Länge 25 Ellen und die Breite fünf Ellen. 31 Und seine Wandvorsprünge waren gegen den äußeren Vorhof hin; und Palmen waren an seinen Pfeilern; und acht Stufen bildeten seine Stiege. - 32 Und er brachte mich in den inneren Vorhof gegen Osten. Und er maß das Tor nach jenen Maßen, 33 und seine Wachtzimmer und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 34 Und seine Wandvorsprünge waren gegen den äußeren Vorhof hin; und Palmen waren an seinen Pfeilern auf dieser und auf jener Seite; und acht Stufen bildeten seine Stiege. - 35 Und er brachte mich zu dem Nordtore. Und er maß es nach jenen Maßen: 36 seine Wachtzimmer, seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge. Und Fenster waren an ihm ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 37 Und seine Pfeiler waren nach dem äußeren Vorhof zu; und Palmen waren an seinen Pfeilern auf dieser und auf jener Seite; und acht Stufen bildeten seine Stiege. 38 Und eine Zelle und ihr Eingang war an den Pfeilern der Tore; daselbst spülte man das Brandopfer ab. 39 Und in der Torhalle waren zwei Tische auf dieser und zwei Tische auf jener Seite, um auf dieselben das geschlachtete Brandopfer und Sündopfer und Schuldopfer zu legen. 40 Und draußen, an der dem zum Toreingang hinaufgehenden nördlich liegenden Seite, waren zwei Tische; und an der anderen Seite der Torhalle zwei Tische: 41 vier Tische auf dieser und vier Tische auf jener Seite, an der Seite des Tores: acht Tische, auf welche man das geschlachtete Fleisch legte. 42 Und bei der Stiege waren vier Tische aus behauenen Steinen, anderthalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit und eine Elle hoch; auf diese legte man die Geräte, womit man das Brandopfer und das Schlachtopfer schlachtete. 43 Und die Doppelpflöcke, eine Handbreit lang, waren ringsherum am Torhause befestigt; und auf die Tische kam das Opferfleisch. - 44 Und außerhalb des inneren Tores waren zwei Zellen im inneren Vorhof: eine an der Seite des Nordtores, und ihre Vorderseite gegen Süden; eine an der Seite des Südtores in der Richtung gegen Norden. 45 Und er sprach zu mir: Diese Zelle, deren Vorderseite gegen Süden liegt, ist für die Priester, welche der Hut des Hauses warten. 46 Und die Zelle, deren Vorderseite gegen Norden liegt, ist für die Priester, welche der Hut des Altars warten. Das sind die Söhne Zadoks, welche aus den Söhnen Levis Jehova nahen, um ihm zu dienen. (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) 47 Und er maß den Vorhof: die Länge hundert Ellen und die Breite hundert Ellen ins Geviert. Und der Altar war vor dem Hause. (Hesekiel 43.13) 48 Und er brachte mich zur Halle des Hauses. Und er maß den Pfeiler der Halle: fünf Ellen auf dieser und fünf Ellen auf jener Seite; und die Breite des Tores: drei Ellen auf dieser und drei Ellen auf jener Seite. (1. Könige 6.3) 49 Die Länge der Halle war zwanzig Ellen und die Breite elf Ellen, und zwar an den Stufen, auf welchen man zu ihr hinaufstieg. Und Säulen waren an den Pfeilern, eine auf dieser und eine auf jener Seite. (1. Könige 7.21)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)