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Hesekiel - Kapitel 4

Von Gott befohlene Verhaltensweise Hesekiels als Zeichen für die Belagerung und Schuld Jerusalems

1 Und du, Menschensohn, nimm dir einen Ziegelstein und lege ihn vor dich hin, und zeichne darauf eine Stadt, Jerusalem. 2 Und mache eine Belagerung wider sie, und baue Belagerungstürme wider sie, und schütte wider sie einen Wall auf, und stelle Heerlager wider sie, und errichte Sturmböcke wider sie ringsum. 3 Und du, nimm dir eine eiserne Pfanne und stelle sie als eine eiserne Mauer zwischen dich und die Stadt; und richte dein Angesicht gegen sie, daß sie in Belagerung sei und du sie belagerst. Das sei ein Wahrzeichen dem Hause Israel. - 4 Und du, lege dich auf deine linke Seite und lege darauf die Ungerechtigkeit des Hauses Israel: Nach der Zahl der Tage, die du darauf liegst, sollst du ihre Ungerechtigkeit tragen. 5 Denn ich habe dir die Jahre ihrer Ungerechtigkeit zu einer Anzahl Tage gemacht: 390 Tage; und du sollst die Ungerechtigkeit des Hauses Israel tragen. 6 Und hast du diese vollendet, so lege dich zum zweiten auf deine rechte Seite und trage die Ungerechtigkeit des Hauses Juda vierzig Tage; je einen Tag für ein Jahr habe ich dir auferlegt. - 7 Und du sollst dein Angesicht und deinen entblößten Arm gegen die Belagerung Jerusalems hin richten, und du sollst wider dasselbe weissagen. 8 Und siehe, ich lege dir Stricke an, daß du dich nicht von einer Seite auf die andere wirst umwenden können, bis du die Tage deiner Belagerung vollendet hast. 9 Und du, nimm dir Weizen und Gerste und Bohnen und Linsen und Hirse und Spelt, und tue sie in ein Gefäß; und mache dir Brot daraus, nach der Zahl der Tage, die du auf deiner Seite liegst: 390 Tage sollst du davon essen. (Hesekiel 4.5) 10 Und deine Speise, die du essen wirst, soll nach dem Gewicht sein: zwanzig Sekel für den Tag; von Zeit zu Zeit sollst du davon essen. 11 Und Wasser sollst du nach dem Maße trinken: ein sechstel Hin; von Zeit zu Zeit sollst du trinken. 12 Und wie Gerstenkuchen sollst du sie essen, und du sollst sie auf Ballen von Menschenkot vor ihren Augen backen. 13 Und Jehova sprach: Also werden die Kinder Israel ihr Brot unrein essen unter den Nationen, wohin ich sie vertreiben werde. - 14 Da sprach ich: Ach, Herr, Jehova! siehe, meine Seele ist nie verunreinigt worden, und weder Aas noch Zerrissenes habe ich gegessen von meiner Jugend an bis jetzt, und kein Greuelfleisch ist in meinen Mund gekommen. (Apostelgeschichte 10.14) 15 Und er sprach zu mir: Siehe, ich habe dir Rindermist statt Menschenkot gestattet; und darauf magst du dein Brot bereiten. 16 Und er sprach zu mir: Menschensohn, siehe, ich will in Jerusalem den Stab des Brotes zerbrechen; und sie werden Brot essen nach dem Gewicht und in Angst, und Wasser trinken nach dem Maße und in Entsetzen, (Hesekiel 5.16) 17 weil Brot und Wasser mangeln werden, und sie miteinander verschmachten und in ihrer Ungerechtigkeit hinschwinden werden.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)