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Hesekiel - Kapitel 39

Nochmalige Ankündigung des Gerichts über Gog und der Vernichtung seiner Heeresmacht

1 Und du, Menschensohn, weissage wider Gog und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Gog, Fürst von Rosch, Mesech und Tubal. 2 Und ich werde dich herumlenken und herbeiführen, und dich heraufziehen lassen vom äußersten Norden her, und dich auf die Berge Israels bringen. 3 Und ich werde dir den Bogen aus deiner linken Hand schlagen und deine Pfeile aus deiner rechten Hand werfen. 4 Auf den Bergen Israels wirst du fallen, du und alle deine Haufen und die Völker, die mit dir sind; den Raubvögeln allerlei Gefieders und den Tieren des Feldes habe ich dich zur Speise gegeben; (Hesekiel 39.17) 5 auf dem freien Felde sollst du fallen. Denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. 6 Und ich werde Feuer senden unter Magog und unter die, welche auf den Inseln sicher wohnen. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. 7 Und ich werde meinen heiligen Namen kundtun inmitten meines Volkes Israel, und werde meinen heiligen Namen nicht mehr entweihen lassen. Und die Nationen werden wissen, daß ich Jehova bin, der Heilige in Israel. 8 Siehe, es kommt und wird geschehen, spricht der Herr, Jehova. Das ist der Tag, von welchem ich geredet habe. 9 Und die Bewohner der Städte Israels werden hinausgehen, und werden Feuer machen und heizen mit Waffen und Tartschen und Schilden, mit Bogen und Pfeilen und mit Handstäben und Lanzen; und sie werden Feuer damit machen sieben Jahre lang. 10 Und sie werden kein Holz vom Felde holen noch aus den Wäldern hauen, sondern werden Feuer machen mit den Waffen. Und sie werden ihre Räuber berauben und ihre Plünderer plündern, spricht der Herr, Jehova. 11 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich Gog eine Grabstätte geben in Israel, das Tal der Wanderer auf der Ostseite des Meeres; und es wird den Wanderern den Weg versperren. Und daselbst werden sie Gog und seine ganze Menge begraben, und sie werden es nennen: Tal der Menge Gogs. 12 Und das Haus Israel wird sie begraben, um das Land zu reinigen, sieben Monate lang; 13 und das ganze Volk des Landes wird sie begraben, und es wird ihnen zum Ruhme sein an dem Tage, da ich mich verherrlichen werde, spricht der Herr, Jehova. 14 Und sie werden Männer aussondern, die beständig im Lande umherziehen, und solche, welche mit den Umherziehenden die auf der Fläche des Landes Übriggebliebenen begraben, um es zu reinigen; nach Verlauf von sieben Monaten werden sie es durchsuchen. 15 Und die Umherziehenden werden im Lande umherziehen; und wenn einer ein Menschengebein sieht, so wird er ein Mal daneben errichten, bis die Totengräber es im Tale der Menge Gogs begraben. 16 Und auch der Name der Stadt soll Hamona sein. Und so werden sie das Land reinigen. - 17 Und du, Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova: Sprich zu dem Gevögel allerlei Gefieders und zu allen Tieren des Feldes: Versammelt euch und kommet, sammelt euch von allen Seiten her zu meinem Schlachtopfer, das ich für euch schlachte, einem großen Schlachtopfer auf den Bergen Israels, und fresset Fleisch und trinket Blut! (Offenbarung 19.17-18) 18 Fleisch von Helden sollt ihr fressen, und Blut von Fürsten der Erde sollt ihr trinken: Widder, Fettschafe und Böcke und Farren, in Basan gemästet allesamt. 19 Und Fett sollt ihr fressen bis zur Sättigung und Blut trinken bis zur Trunkenheit von meinem Schlachtopfer, das ich für euch geschlachtet habe. 20 Und ihr sollt euch sättigen an meinem Tische von Rossen und Reitern, von Helden und allerlei Kriegsleuten, spricht der Herr, Jehova.

Anerkennung Gottes durch die Völker - Verheißung der Rückkehr Israels in sein Land

21 Und ich werde meine Herrlichkeit unter den Nationen erweisen; und alle Nationen sollen mein Gericht sehen, welches ich gehalten, und meine Hand, die ich an sie gelegt habe. 22 Und von jenem Tage an und hinfort wird das Haus Israel wissen, daß ich, Jehova, ihr Gott bin. 23 Und die Nationen werden wissen, daß das Haus Israel um seiner Ungerechtigkeit willen weggeführt wurde, weil sie treulos gegen mich gewesen sind, und ich mein Angesicht vor ihnen verborgen und sie in die Hand ihrer Bedränger gegeben habe, so daß sie allesamt durch das Schwert gefallen sind. (Jesaja 54.8) 24 Nach ihrer Unreinigkeit und nach ihren Übertretungen habe ich mit ihnen gehandelt, und habe mein Angesicht vor ihnen verborgen. - 25 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Nun werde ich die Gefangenschaft Jakobs wenden und mich des ganzen Hauses Israel erbarmen, und werde eifern für meinen heiligen Namen. (Hesekiel 16.53) 26 Und sie werden ihre Schmach tragen und alle ihre Treulosigkeit, mit welcher sie treulos gegen mich gehandelt haben, wenn sie in ihrem Lande sicher wohnen und niemand sie aufschreckt, 27 wenn ich sie aus den Völkern zurückgebracht und sie aus den Ländern ihrer Feinde gesammelt, und ich mich an ihnen geheiligt habe vor den Augen der vielen Nationen. 28 Und sie werden wissen, daß ich, Jehova, ihr Gott bin, indem ich sie zu den Nationen weggeführt habe und sie wieder in ihr Land sammle und keinen mehr von ihnen dort übriglasse. 29 Und ich werde mein Angesicht nicht mehr vor ihnen verbergen, wenn ich meinen Geist über das Haus Israel ausgegossen habe, spricht der Herr, Jehova. (Jesaja 44.3) (Hesekiel 36.26-27)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)