Nochmalige Ankündigung des Gerichts über Gog und der Vernichtung seiner Heeresmacht
1Und du, Menschensohn, weissage wider Gog und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Gog, Fürst von Rosch, Mesech und Tubal.2Und ich werde dich herumlenken und herbeiführen, und dich heraufziehen lassen vom äußersten Norden her, und dich auf die Berge Israels bringen.3Und ich werde dir den Bogen aus deiner linken Hand schlagen und deine Pfeile aus deiner rechten Hand werfen.4Auf den Bergen Israels wirst du fallen, du und alle deine Haufen und die Völker, die mit dir sind; den Raubvögeln allerlei Gefieders und den Tieren des Feldes habe ich dich zur Speise gegeben;(Hesekiel 39.17)5auf dem freien Felde sollst du fallen. Denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova.6Und ich werde Feuer senden unter Magog und unter die, welche auf den Inseln sicher wohnen. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.7Und ich werde meinen heiligen Namen kundtun inmitten meines Volkes Israel, und werde meinen heiligen Namen nicht mehr entweihen lassen. Und die Nationen werden wissen, daß ich Jehova bin, der Heilige in Israel.8Siehe, es kommt und wird geschehen, spricht der Herr, Jehova. Das ist der Tag, von welchem ich geredet habe.9Und die Bewohner der Städte Israels werden hinausgehen, und werden Feuer machen und heizen mit Waffen und Tartschen und Schilden, mit Bogen und Pfeilen und mit Handstäben und Lanzen; und sie werden Feuer damit machen sieben Jahre lang.10Und sie werden kein Holz vom Felde holen noch aus den Wäldern hauen, sondern werden Feuer machen mit den Waffen. Und sie werden ihre Räuber berauben und ihre Plünderer plündern, spricht der Herr, Jehova.11Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich Gog eine Grabstätte geben in Israel, das Tal der Wanderer auf der Ostseite des Meeres; und es wird den Wanderern den Weg versperren. Und daselbst werden sie Gog und seine ganze Menge begraben, und sie werden es nennen: Tal der Menge Gogs.12Und das Haus Israel wird sie begraben, um das Land zu reinigen, sieben Monate lang;13und das ganze Volk des Landes wird sie begraben, und es wird ihnen zum Ruhme sein an dem Tage, da ich mich verherrlichen werde, spricht der Herr, Jehova.14Und sie werden Männer aussondern, die beständig im Lande umherziehen, und solche, welche mit den Umherziehenden die auf der Fläche des Landes Übriggebliebenen begraben, um es zu reinigen; nach Verlauf von sieben Monaten werden sie es durchsuchen.15Und die Umherziehenden werden im Lande umherziehen; und wenn einer ein Menschengebein sieht, so wird er ein Mal daneben errichten, bis die Totengräber es im Tale der Menge Gogs begraben.16Und auch der Name der Stadt soll Hamona sein. Und so werden sie das Land reinigen. -17Und du, Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova: Sprich zu dem Gevögel allerlei Gefieders und zu allen Tieren des Feldes: Versammelt euch und kommet, sammelt euch von allen Seiten her zu meinem Schlachtopfer, das ich für euch schlachte, einem großen Schlachtopfer auf den Bergen Israels, und fresset Fleisch und trinket Blut!(Offenbarung 19.17-18)18Fleisch von Helden sollt ihr fressen, und Blut von Fürsten der Erde sollt ihr trinken: Widder, Fettschafe und Böcke und Farren, in Basan gemästet allesamt.19Und Fett sollt ihr fressen bis zur Sättigung und Blut trinken bis zur Trunkenheit von meinem Schlachtopfer, das ich für euch geschlachtet habe.20Und ihr sollt euch sättigen an meinem Tische von Rossen und Reitern, von Helden und allerlei Kriegsleuten, spricht der Herr, Jehova.
Anerkennung Gottes durch die Völker - Verheißung der Rückkehr Israels in sein Land
21Und ich werde meine Herrlichkeit unter den Nationen erweisen; und alle Nationen sollen mein Gericht sehen, welches ich gehalten, und meine Hand, die ich an sie gelegt habe.22Und von jenem Tage an und hinfort wird das Haus Israel wissen, daß ich, Jehova, ihr Gott bin.23Und die Nationen werden wissen, daß das Haus Israel um seiner Ungerechtigkeit willen weggeführt wurde, weil sie treulos gegen mich gewesen sind, und ich mein Angesicht vor ihnen verborgen und sie in die Hand ihrer Bedränger gegeben habe, so daß sie allesamt durch das Schwert gefallen sind.(Jesaja 54.8)24Nach ihrer Unreinigkeit und nach ihren Übertretungen habe ich mit ihnen gehandelt, und habe mein Angesicht vor ihnen verborgen. -25Darum, so spricht der Herr, Jehova: Nun werde ich die Gefangenschaft Jakobs wenden und mich des ganzen Hauses Israel erbarmen, und werde eifern für meinen heiligen Namen.(Hesekiel 16.53)26Und sie werden ihre Schmach tragen und alle ihre Treulosigkeit, mit welcher sie treulos gegen mich gehandelt haben, wenn sie in ihrem Lande sicher wohnen und niemand sie aufschreckt,27wenn ich sie aus den Völkern zurückgebracht und sie aus den Ländern ihrer Feinde gesammelt, und ich mich an ihnen geheiligt habe vor den Augen der vielen Nationen.28Und sie werden wissen, daß ich, Jehova, ihr Gott bin, indem ich sie zu den Nationen weggeführt habe und sie wieder in ihr Land sammle und keinen mehr von ihnen dort übriglasse.29Und ich werde mein Angesicht nicht mehr vor ihnen verbergen, wenn ich meinen Geist über das Haus Israel ausgegossen habe, spricht der Herr, Jehova.(Jesaja 44.3)(Hesekiel 36.26-27)
1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: (5. Mose 24.8)2"Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, dann muss er zum Priester gebracht werden, zu Aaron oder einem seiner Söhne. 3Der Priester muss die befallene Stelle auf der Haut besehen. Hat sich das Haar an dieser Stelle weiß gefärbt und erscheint sie tiefer als die übrige Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Wenn der Priester das sieht, soll er denjenigen für unrein erklären. (3. Mose 14.37)4Falls es ein heller Fleck auf seiner Haut ist, der nicht tiefer als die Haut erscheint und dessen Haar nicht weiß geworden ist, dann soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 5Am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn der Fleck in seinen Augen unverändert ist und nicht um sich gegriffen hat, soll der Priester ihn für weitere sieben Tage isolieren. 6Am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Ist der Fleck dann blass geworden und hat sich auf der Haut nicht ausgebreitet, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Derjenige soll seine Kleider waschen und ist dann rein. 7Wenn der Ausschlag auf der Haut sich aber ausgebreitet hat, nachdem der Betreffende sich dem Priester zeigte, dann muss er sich dem Priester ein zweites Mal zeigen. 8Der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester ihn für unrein erklären. 9Wenn sich ein Aussatzmal bei einem Menschen bildet, dann soll er zum Priester gebracht werden. 10Stellt der Priester fest, dass sich eine weiße Schwellung auf der Haut zeigt, dass die Haare heller geworden sind und sich an dieser Stelle eine Wucherung aus rohem Fleisch befindet, 11dann ist das ein fortgeschrittener Aussatz auf seiner Haut. Der Priester braucht ihn nicht erst zu isolieren, sondern muss ihn gleich für unrein erklären, denn er ist unrein. 12Breitet sich der Aussatz aber über die ganze Haut aus und bedeckt den Kranken von Kopf bis Fuß, so weit der Priester es sehen kann, 13soll er es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt er als rein. 14Sobald sich aber eine Wucherung an ihm zeigt, ist er unrein. 15Wenn der Priester die Wucherung sieht, soll er ihn für unrein erklären. Es ist Aussatz. 16Wenn die Wucherung zurückgeht und weiß wird, soll der Kranke zum Priester kommen, 17und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären. Er ist rein.18Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt, 19aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll derjenige sich dem Priester zeigen. 20Der Priester soll es untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal, das sich in dem Geschwür gebildet hat. 21Untersucht der Priester aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll der Priester ihn für sieben Tage isolieren. 22Hat das Mal sich danach ausgedehnt, muss der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 23Bleibt der Fleck jedoch an seiner Stelle und breitet sich nicht aus, dann ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.(3. Mose 13.28)24Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und darin bildet sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck, 25soll der Priester ihn untersuchen. Erscheint der Fleck tiefer als die übrige Haut und sind die Haare dort weiß geworden, dann ist Aussatz in der Brandwunde aufgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 26Untersucht er aber die Stelle und es findet sich kein weißes Haar darauf und sie ist auch nicht tiefer als die übrige Haut, soll er ihn für sieben Tage isolieren. 27Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll er ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal. 28Wenn der Fleck sich nicht ausgebreitet hat und blass aussieht, so ist es eine Schwellung der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären. Es ist nur eine Wundnarbe.(3. Mose 13.23)29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf dem Kopf oder unter dem Bart bekommt, 30soll der Priester das Übel untersuchen. Erscheint es tiefer liegend als die Haut, und goldglänzende dünne Haare wachsen darauf, dann muss der Priester die Person für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder Bartes. 31Wenn der Priester aber die von der Flechte befallene Stelle untersucht und sie nicht tiefer als die übrige Haut erscheint und sich keine schwarzen Haare darauf befinden, dann soll der Priester die Person für sieben Tage isolieren. 32Am siebten Tag soll er die Stelle wieder untersuchen. Hat die Flechte nicht um sich gegriffen und ist kein goldglänzendes Haar darin und erscheint sie nicht tiefer als die Haut, 33dann soll die Person sich das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliere sie noch einmal sieben Tage. 34Wenn er die Flechte am siebten Tag untersucht und sie hat nicht um sich gegriffen und erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll er die Person für rein erklären. Sie soll ihre Kleider waschen und ist rein. 35Wenn die Flechte nach der Reinigung aber doch um sich greift, 36soll der Priester die Person noch einmal untersuchen. Wenn die Flechte in der Haut um sich gegriffen hat, muss der Priester nicht nach goldglänzenden Haaren suchen. Die Person ist unrein. 37Ist die Flechte aber in seinen Augen unverändert geblieben und schwarze Haare sind darin gewachsen, ist die Flechte geheilt. Die Person ist rein und der Priester soll sie für rein erklären.38Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut, 39soll der Priester sie untersuchen. Sind es nur blassweiße Flecken, dann ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Die Person ist rein.40Wenn ein Mann auf dem Hinterkopf kahl wird, hat er eine Glatze. Er ist rein. 41Wenn sein Kopf auf der Vorderseite kahl wird, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein. 42Wenn an den kahlen Stellen hinten oder vorn ein weiß-rötlicher Fleck entsteht, dann ist Aussatz bei ihm ausgebrochen. 43Der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder vorderen Glatze weiß-rötlich aussieht wie Aussatz auf der Haut, 44dann ist er ein aussätziger Mann. Der Priester soll ihn unbedingt für unrein erklären. Er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal. 45Der Aussätzige, an dem ein solches Mal ist, muss zerrissene Kleider tragen, sein Kopfhaar verwildern lassen und den Lippenbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein. 46Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein und soll abgesondert leben. Seine Wohnung soll außerhalb vom Lager sein."(4. Mose 5.3)47 "Wenn an einem Kleid aus Leinen oder Wolle ein Aussatzmal entsteht 48oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder etwas, das aus Leder angefertigt ist, 49und das Mal am Kleid, am Leder, am gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, dann ist es ein Aussatzmal und muss dem Priester gezeigt werden. 50Der Priester untersuche das Mal und schließe das Stück sieben Tage lang ein. 51Untersucht er es am siebten Tag und sieht, dass das Mal sich am Kleid, am gewebten oder gewirkten Stoff, am Leder oder am ledernen Gegenstand ausgeweitet hat, dann ist es ein bösartiger Aussatz. Das Stück ist unrein. 52Man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder den ledernen Gegenstand verbrennen, denn es handelt sich um bösartigen Aussatz. Das Stück muss verbrannt werden. 53Wenn der Priester das Mal untersucht und sieht, dass es auf dem Kleid, dem gewebten oder gewirkten Stück oder dem ledernen Gegenstand nicht um sich gegriffen hat, 54dann soll der Priester anordnen, dass man das, woran das Mal ist, wäscht. Dann soll er es noch einmal sieben Tage lang einschließen. 55Wenn der Priester das Mal nach dem Waschen untersucht und es hat sich nicht verändert, auch nicht um sich gegriffen, ist das Stück dennoch unrein. Es muss verbrannt werden. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Vorder- oder Rückseite. 56Wenn der Priester das Mal untersucht und es ist nach dem Waschen blass geworden, dann soll er es vom Kleid, vom Leder, vom Gewebten oder Gewirkten abreißen. 57Zeigt sich der Befall aber erneut an dem Kleid, am Gewebten oder Gewirkten oder einem Gegenstand aus Leder, ist es ein neu ausbrechender Aussatz. Dann muss das Stück mit dem Mal verbrannt werden. 58Aber das Kleid, der gewebte oder gewirkte Stoff oder ein Gegenstand aus Leder, von denen das Mal nach dem Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 59Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff oder an einem Gegenstand aus Leder, nach der man diese für rein oder unrein erklären muss."